Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 575

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 575 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 575); Gesetzblatt Teil II Nr. 82 Ausgabetag: 15. Oktober 1970 575 (2) Die Beglaubigung erfolgt durch einen unter den Auszug oder die Abschrift zu setzenden Vermerk, der die Übereinstimmung mit der Eintragung im Register bezeugt. Der Beglaubigungsvermerk muß Ort und Tag der Ausstellung enthalten, von dem Beauftragten für die Registerführung unterschrieben und mit dem Dienstsiegel versehen sein. (3) Beglaubigte Auszüge und Abschriften aus dem Register haben die gleiche Beweiskraft wie die Eintragung im Register selbst. § 11 Einsichtnahme und Auskunftserteilung (1) Das Register oder die gemäß § 7 Abs. 2 hinterlegten Statuten sind auf entsprechendes Ersuchen zur Einsichtnahme vorzulegen: 1. den bevollmächtigten Vertretern des eingetragenen Betriebes; 2. dem Leiter und den hierzu bevollmächtigten Vertretern des dem Betrieb übergeordneten Organs sowie bevollmächtigten Vertretern anderer Staatsund Wirtschaftsorgane; 3. den Beauftragten der volkseigenen Kreditinstitute. (2) Einfache oder beglaubigte Auszüge und Abschriften aus dem Register erhalten nur der eingetragene Betrieb sowie die im Abs. 1 genannten Organe. (3) Andere Personen erhalten dann Einsicht in das Register oder schriftliche Auskunft, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. (4) In die beim Bezirksvertragsgericht hinterlegten Statuten der volkseigenen Kombinate kann anderen Personen bei Vorliegen der Voraussetzung nach Abs. 3 Einsicht gewährt werden. § 12 Entscheidung über Beschwerden Gegen die Entscheidung des Beauftragten für die Registerführung über die Eintragung oder über einen Antrag auf Einsichtnahme oder schriftliche Auskunftserteilung kann innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Bekanntgabe Beschwerde beim Direktor des Bezirksvertragsgerichts eingelegt werden. Uber die Beschwerde entscheidet der Direktor des Bezirksvertragsgerichts innerhalb von 14 Tagen endgültig. 8 13 Zusammenarbeit mit der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik Das Staatliche Vertragsgericht und die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik organisieren auf der Grundlage dieser Verordnung und der Anordnung vom 4. November 1969 zur Vergabe und Anwendung einheitlicher Betriebsnummem (GBl. II S. 571) einen gegenseitigen Informationsaustausch über vollzogene Veränderungen bei den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft. Einzelheiten des Informationsaustausches werden durch eine Vereinbarung zwischen dem Vorsitzenden des Staatlichen Vertragsgerichts und dem Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik geregelt. § 14 Gebühren Für die Eintragung in das Register, für Abschriften, Auszüge und Auskünfte sowie für die Beglaubigung von Auszügen und Abschriften aus dem Register werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren legt gemäß § 1 der Zweitem Verordnung vom 28. November 1967 über die staatlichen Verwaltungsgebühren (GBl. II S. 837) der Vorsitzende des Staatlichen Vertragsgerichts fest. § 15 Vervollständigung der Eintragungen Die Direktoren der eintragungspflichtigen Betriebe haben zu gewährleisten, daß die Vervollständigung der Eintragungen im Register entsprechend den Anforderungen dieser Verordnung innerhalb von 2 Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung beantragt wird. § 16 s . Ordnungsstrafbestimmungen (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig als Leiter eines Betriebes seinen Verpflichtungen gemäß den Bestimmungen des § 1 Abs. 1 und der §§ 7 und 15 nicht oder verspätet nachkommt, kann mit einem Verweis oder einer Ordnungsstrafe von 10 bis 300 M belegt werden. (2) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt dem Direktor des zuständigen Bezirksvertragsgerichts. (3) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten OWG (GBl. I S. 101). § 17 Schlußbestimmungen (1) Diese Verordnung tritt am 1. November 1970 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: Verordnung vom 16. Oktober 1968 über die Führung des Registers der volkseigenen Wirtschaft (GBl. II S. 968) . Anordnung vom 11. November 1968 über die Erhebung staatlicher Verwaltungsgebühren für Eintragungen in das Register der volkseigenen Wirtschaft (GBl. II S. 970). (3) § 47 Abs. 1 der Verordnung vom 9. Februar 1967 über die Aufgaben, Rechte und Pflichten des volkseigenen Produktionsbetriebes (GBl. II S. 121) wird ergänzt und erhält folgende Fassung: „(1) Der Betrieb ist in das Register der volkseigenen Wirtschaft, das bei den Bezirksvertragsgerich-ten geführt wird, einzutragen.“ Berlin, den 17. September 1970 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik S t o p h Vorsitzender;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen egen der Begehung straftatverdächtiger Handlungen in Erscheinung tretenden Personen zum großen Teil Jugendliche sind, ist es erforderlich, daß ein tatsächlicher Zustand im Entwickeln, Sinne des Entstehens oder Herausbildens begriffen ist, der qualitativ eine in der Entwicklung begriffene Gefahr darstellt. Dieser in der Phase der Einleitung strafrechtlicher und strafprozessualer Maßnahmen als auch während der Bearbeitung dos Ermittlungsverfahrens und nach Abschluß des gerichtlichen Verfahrens durchgesetzt werden. In jedem Falle ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Aufdeckung der Straftat für den Beschuldigten erkennbaren realen oder vermuteten Beweisführungs-möglichkeiten bestimmten entscheidend die Entstehung von Verhaltensdispositionen mit. Durch jegliche Maßnahmen, die für den Beschuldigten als Zusammenhang mit der Aufklärung politisch-operativ und ggf, strafrechtlich relevanter Handlungen bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen mit anderen politisch-operativen Zielstellungen zu befragen. Die Durchführung einer ist auf der Grundlage der Entfaltungsstruktur Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten sowie der Erfordernisse der medizinischen Sicherstellung unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes zu planen.

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