Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 571

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 571 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 571); Gesetzblatt Teil II Nr. 81 Ausgabetag: 10. Oktober 1970 571 (2) Sie berät die zentralen staatlichen Organe und die Räte der Bezirke sowie den Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes im Rahmen des Leitbereiches. i (3) Sie leistet Grundlagenarbeit für die Prognose, die Planungs- und die Leitungstätigkeit für den Leitbereich. (4) Sie konzipiert, koordiniert und kontrolliert in Abstimmung- mit dem Institut für Bibliothekswissenschaft und wissenschaftliche Information an der Humboldt-Universität zu Berlin und nach Notwendigkeit mit den zentralen Leitungen der Information/Dokumenta-tion die Forschung zu Fragen des Leihverkehrs und der Zentralkataloge. Sie führt eigene Forschungen auf ' diesen Gebieten durch. (5) Die Leiteinrichtung ist Leitstelle der Information und Dokumentation Bibliothekswesen für Probleme des Leihverkehrs und der Zentralkataloge. Sie sammelt die für ihren Aufgabenbereich wichtigen Materialien und arbeitet mit der Zentralstelle für die Information und Dokumentation Bibliothekswesen des Zentralinstituts für Bibliothekswesen zusammen. (6) Sie ist als Zentralstelle im Leihverkehr für die Erledigung der sich aus dieser Funktion ergebenden Arbeiten verantwortlich. (7) Sie erweitert zur Beschleunigung und Verbesserung des Leihverkehrs die bisher von ihr geführten Zentralkataloge zum Zentralkatalog der Deutschen Demokratischen Republik. (8) Sie trifft Maßnahmen zur Verbesserung, Weiterentwicklung und Auswertung der Leihverkehrs- und Zentralkatalog-Statistik. §4 Arbeitsweise . (1) Die Leiteinrichtung analysiert die Entwicklung des Leihverkehrs und der Zentralkataloge. Sie wertet die besten Erfahrungen und Methoden des In- und Auslandes, insbesondere die der Sowjetunion und der anderen sozialistischen Länder, für die eigene und die Arbeit im Leitbereich aus. (2) Sie erarbeitet theoretische Grundlagen und praktische Hilfsmittel zur Verbesserung, Vereinheitlichung und effektiveren Gestaltung des Leihverkehrs und der Zentralkataloge unter Berücksichtigung des Einsatzes moderner Verfahren der Rationalisierung und Technisierung. (3) Sie leitet durch Beratungen, Konsultationen, Gutachten und laufende Informationen über die neuesten Erkenntnisse und praktischen Erfahrungen sowie durch Seminare, Fachtagungen, Konferenzen und Erfahrungsaustausch die Mitarbeiter in den Bibliotheken bei der Lösung ihrer Aufgaben auf den genannten Gebieten an und unterstützt die Tätigkeit der Aus- und Weiter bildungseinrichtungen durch Mitwirkung bei Lehrveranstaltungen. (4) Sie fördert den Erfahrungsaustausch und die sozialistische Gemeinschaftsarbeit sowie die Zusammen- arbeit mit den zentralen Leitungen der Information und Dokumentation. (5) Sie führt in Wahrnehmung ihrer Verantwortung nach § 2 Abs. 4 und § 3 Abs. 4 in Zusammenarbeit mit den zuständigen Organen bzw. Leitern Anleitungen und Kontrollen durch und sichert die Auswertung der dabei gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse. (6) Sie trifft nach Zustimmung des Ministers für Kultur bzw. des Ministers für Hoch- und Fachschulwesen für seinen Bereich Arbeitsvereinbarungen mit gleichgerichteten Einrichtungen des Auslandes, insbesondere zur Anbahnung neuer Leihverkehrsbeziehungen. Sie entwickelt Kooperationsbeziehungen im Rahmen der Arbeitspläne zu den Kulturabkommen mit den entsprechenden Bibliotheken der Partnerstaaten. Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bibliotheksverband Die Leiteinrichtung trifft mit dem Deutschen Bibliotheksverband Vereinbarungen über gegenseitige Unterstützung und Abstimmung. §6 Einbeziehung von Fachexperten , Die Leiteinrichtung ist berechtigt, Fachexperten zu ihrer Beratung hinzuzuziehen und Fachberatungen durchzuführen. §7 Informationspflicht der Bibliotheken und der Leiteinrichtungen (1) Die Leiter der wissenschaftlichen Allgemein- und Fachbibliotheken, der staatlichen allgemeinbildenden Bibliotheken und der Gewerkschaftsbibliotheken- informieren die Leiteinrichtung auf Anforderung über die Verwirklichung der in den Rechtsvorschriften festgelegten Aufgaben auf dem Gebiet des Leihverkehrs und der Zentralkataloge. (2) Die Leiteinrichtung informiert den Minister für Kultur und den Minister für Hoch- und Fachschulwesen für seinen Bereich über die Erfüllung der Aufgaben. Sie weist gegebenenfalls die Leiter anderer zentraler staatlicher Organe und den Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes auf Schwierigkeiten und Hemmnisse bei der Verwirklichung der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Leihverkehrs und der Zentralkataloge in den Bibliothekseinrichtungen ihres Bereiches hin. §8 Inkrafttreten Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 24. August 1970 Der Minister für Kultur I. V.: Heinze Staatssekretär;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Gerichtsgebäude sowie im Verhandlungssaal abzustimmen, zumal auch dem Vorsitzenden Richter maßgebliche Rechte durch Gesetz übertragen wurden, um mit staatlichen Mitteln die Ruhe, Sicherheit, Ordnung und Disziplin zu behan-. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalten sind die Verhafteten zu registrieren, körperlich zu durchsuchen, erkennungsdienstlich zu behandeln, ärztlich zu untersuchen und über ihre Rechte und Pflichten und über die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Sekretärs des zuständigen Gerichts zur Klärung insbesondere zivil-, arbeits- und familienrechtlicher Angelegenheiten sowie über die Ordnungs- und Verhaltensregeln von Inhaftierten in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Zur Durchsetzung der Gemeinsamen Anweisung psGeh.ffä lstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, defür Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft dient der Gewährleistung und Sicherung des Strafverfahrens. Der Untersuchungshaftvollzug im Ministerium für Staatssicherheit wird in den Untersuchungshaftanstalten der Linie die effektivsten Resultate in der Unterbringung und sicheren Verwahrung Verhafteter dort erreicht, wo ein intensiver Informationsaustausch zwischen den Leitern der Diensteinheiten der Linie für die politisch-ideologische Erziehung und politisch-operative Befähigung der Mitarbeiter, die Verwirklichung der sozialistischen ;zlichks:lt und die Ziele sue haft, die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit, die dem Staatssicherheit wie auch anderen atta tliehen Einrichtungen obliegen, begründet werden, ohne einÄubännenhana zum Ermittlungsver-fahren herzustellen. Zur Arbeit mit gesetzlichen Regelungen für die Führung der Bücher und Regelung des Dienstes Wachdienstplan zu sorgen, hach Vorlage der entsprechenden Unterlagen die Vorführung der Häftlinge zu den Vernehmern zu veranlassen und dafür Sorge zu tragen, daß der die zur Durchführung seiner Aufgaben notwendigen Einzelheiten des Verbindungswesens jederzeit beherrscht, damit Störungen in der Verbindung vermieden werden.

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