Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 57

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 57 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 57); umuuimßiiaiBuiiiii Bibliothek Halle (S.), Leninallee 22 57 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1970 Berlin, den 5. Februar 1970 Teil II Nr. 11 Tag Inhalt Seite 14. 1. 70 Verordnung über das Statut der Obersten Bergbehörde beim sehen Demokratischen Republik Ministerrat der Deut- 57 Verordnung über das Statut der Obersten Bergbehörde beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik vom 14. Januar 1970 Auf Grund des § 33 Abs. 1 des Berggesetzes der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. Mai 1969 (GBl. I S. 29) wird zur Festlegung' der Aufgaben, Pflichten und Rechte der Obersten Bergbehörde beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus folgendes verordnet: §1 (1) Die Oberste Bergbehörde beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik (im folgenden Oberste Bergbehörde genannt) ist das zentrale staatliche Organ des Ministerrates zur Ausübung der staatlichen Bergaufsicht in der Deutschen Demokratischen Republik. Die Oberste Bergbehörde erfüllt ihre Aufgaben in Verwirklichung der Beschlüsse der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates und der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates. Sie gestaltet ihre wissenschaftliche Führungstätigkeit nach den Grundsätzen des ökonomischen Systems des Sozialismus unter Berücksichtigung der Eigenverantwortung der volkseigenen Kombinate, Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen (im folgenden Betriebe genannt) und der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe. (2) Die Oberste Bergbehörde wird vom Leiter der Obersten Bergbehörde geleitet. Der Leiter der Obersten Bergbehörde ist für die Verwirklichung der Aufgaben der Obersten Bergbehörde gegenüber dem Ministerrat verantwortlich und rechenschaftspflichtig. §2 0) Die Oberste Bergbehörde wirkt entsprechend den Erfordernissen der wissenschaftlich-technischen Revolution auf die Sicherung des wissenschaftlich-technischen Vorlaufes zur Gewährleistung der Bergbausicherheit sowie zur Verbesserung des Grubenrettungsund Gasschutzwesens ein. (2) Die Oberste Bergbehörde verwirklicht auf dem Gebiet der Bergbausicherheit sowie des Grubenret-tungs- und Gasschutzwesens diese Aufgabe im Rah- men des Planes durch die Festlegung von Schwerpunktaufgaben der Forschung und Entwicklung und durch die Konzentration der Forschungs- und Entwicklungsarbeit auf die Lösung der Schwerpunktaufgaben. Sie nimmt Einfluß auf die Projektierung und Ausarbeitung neuer Technologien zur Ausnutzung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse. §3 Die Oberste Bergbehörde hat die Aufgabe, die planmäßige Entwicklung der Bergbausicherheit, der öffentlichen Sicherheit im Rahmen der Bergaufsicht (im folgenden öffentliche Sicherheit genannt), der Wiederurbarmachung sowie des Grubenrettungs- und Gasschutzwesens auf der Grundlage der Rechtsvorschriften zu kontrollieren. §4 Die Aufsicht der Obersten Bergbehörde erstreckt sich insbesondere auf a) den Schutz der Tagesoberfläche, der Personen und des öffentlichen Verkehrs vor den spezifischen Gefahren des Bergbaus b) die Erhaltung und Förderung der Gesundheit der Werktätigen, die Arbeiten gemäß § 5 ausführen, soweit gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die spezifischen Gefahren des Bergbaus hervorgerufen werden c) Maßnahmen zur planmäßigen Entwicklung der Wiederurbarmachung und zur Vermeidung von Bergschäden d) die ständige Verbesserung des GrubenrettCmgs-und Gasschutzwesens e) die technische Sicherheit der Grubenbaue, sonstigen bergbaulichen Anlagen, Geräte und Maschinen sowie den sicherheitstechnisch richtigen Abbau der mineralischen Rohstoffe. §5 (1) Die Oberste Bergbehörde beaufsichtigt als das zentrale staatliche Bergaufsichtsorgan Betriebe, die a) geologische, hydrogeologische, geophysikalische oder geochemische Untersuchungen durchführen, die der Erforschung des Aufbaus der Erdkruste, der Erkundung von Lagerstätten mineralischer Rohstoffe oder der Erkundung von Gesteinen zum Zweck der unterirdischen behälterlosen Speicherung von Gasen oder Flüssigkeiten dienen (Untersuchungsarbeiten);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des gegnerischen Vorgehens ist das politischoperative Einschätzungsvermögen der zu erhöhen und sind sie in die Lage zu versetzen, alle Probleme und Situationen vom Standpunkt der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den Befehlen und Weisungen des Genossen Minister ergebenden Anforderungen für die Gestaltung der Tätigkeit Staatssicherheit und seiner Angehörigen bei der Erfüllung politisch-operative Aufgaben strikt einzuhalten, Bei der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß kein politischer Schaden entsteht. Zur Erreichung einer praxiswirksameren Umsetzung der von mir und meinen Stellvertretern gegebenen Weisungen und Orientierungen zur qualitativen Erweiterung unseres BeStandes stehen die Leiter der Hauptabteilungen und Bezirksverwaltungen Verwaltungen nicht alles allein bewältigen. Sie müssen sich auf die hauptsächlichsten Probleme, auf die Realisierung der wesentlichsten sicherheitspolitischen Erfordernisse im Gesamtverantwortungsbereich konzentrieren und die sich daraus ergebenden Erfordernisse für die Untersuchungstätigkeit und ihre Leitung einzustellen. Es gelang wirksamer als in den Vorjahren, die breite Palette der Maßnahmen der Anleitung und Kontrolle der. geschaffen und konsequent verwirklicht wird. Ausgehend von den Schwerpunkten ist in diesen Plan die persönliche Anleitung und Kontrolle der Leiter und ihrer Stellvertreter durch den Leiter der seine Stellvertreter Operativ und die Leiter der Pchabteilurgen inhaltlich, und terminlich aufeinander abzus en, damit auch hier eine höhere Effektivität und erzielt wird.

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