Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 567

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 567 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 567); Gesetzblatt Teil II Nr. 81 Ausgabetag: 10. Oktober 1970 567 den Stadt- und Bezirksbibliotheken, mit dem Ziel der Abstimmung der Aufgaben und der Einschätzung des Standes der Kooperationsbeziehungen bzw. der Aufnahme neuer Kooperationsbeziehungen durch. (5) Das ZIB führt in Wahrnehmung seiner Verantwortung gemäß den Absätzen 1 bis 4 in Zusammenarbeit mit den zuständigen Organen bzw. Leitern Anleitungen, Inspektionen und Kontrollen durch und sichert die Auswertung der dabei gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse. (6) In Fragen der Bibliotheksarbeit im Bereich der Nationalen Volksarmee arbeitet das ZIB mit der Deutschen Militärbi'bliothek auf der Grundlage der Anordnung vom 30. März 1966 über das Statut der Deutschen Militärbibliothek (GBl. Ill S. 25) zusammen. §7 Leitung (1) Das ZIB wird von dem Direktor geleitet. Der Direktor ist für die politische, fachwissenschaftlkhe, ökonomische und organisatorische Tätigkeit des ZIB gegenüber dem Minister für Kultur verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Er handelt im Namen des ZIB auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften und ist bei seinen Entscheidungen an die bestätigten Pläne und an die Weisungen des Leiters der Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel des Ministeriums für Kultur gebunden. In allen wichtigen Fragen hat der Direktor seine Entschlüsse auf Grund kollektiver Beratungen mit den leitenden Mitarbeitern zu fassen. (2) Bei Verhinderung des Direktors wird das ZIB von dem Stellvertreter des Direktors geleitet. (3) Alle mit leitenden Funktionen betrauten Mitarbeiter sind in ihrem Aufgabengebiet weisungsbefugt und dem Direktor gegenüber für ihren Aufgabenbereich verantwortlich. Es gilt das Prinzip der Einzelleitung und der persönlichen Verantwortung auf der Grundlage kollektiver Beratungen. §8 Struktur- und Stellenplan (1) Der Struktur- und Stellenplan des ZIB ist nach den geltenden Rechtsvorschriften aufzustellen und zu bestätigen. (2) Die Besetzung, die Arbeitsverteilung und Arbeitsweise des ZIB werden im Stellenplan, im Funktionsplan und in der Arbeitsordnung geregelt. Die Arbeitsordnung wird durch den Direktor im Einvernehmen mit der Betriebsgewerkschaftsleitung erlassen. §9 Berufung und Abberufung, Einstellung und Entlassung t (1) Der Direktor des ZIB wird vom Minister für Kultur berufen und abberufen. (2) Alle übrigen Mitarbeiter des ZIB werden vom Direktor nach Maßgabe des bestätigten Stellenplanes und auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften eingestellt und entlassen. Die Einstellung und Entlassung des Stellvertreters des Direktors bedarf der Bestätigung durch den Leiter der Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel des Ministeriums für Kultur. §10 Vertretung im Rechtsverkehr (1) Der Direktor vertritt. das ZIB im Rechtsverkehr allein und ist zur Einzelzeichnung rechtsverbindlicher Erklärungen befugt. (2) Im Falle der Verhinderung des Direktors wird das ZIB durch den Stellvertreter des Direktors (§ 7 Abs. 2) vertreten. (3) Im Rahmen der ihnen erteilten Vollmachten können auch andere Mitarbeiter des ZIB sowie sonstige Personen das ZIB vertreten und rechtsverbindliche Erklärungen abgeben. Solche Vollmachten, die sich nur auf einen bestimmten Aufgabenbereich beziehen können, dürfen nur vom Direktor oder seinem Stellvertreter schriftlich erteilt werden. (4) Verfügungen über Zahlungsmittel des ZIB bedürfen nach Maßgabe der geltenden Rechtsvorschriften der Genehmigung durch den Haushaltsbearbeiter oder seinen Stellvertreter. (5) Jeder Unterschrift ist die Funktion des Zeichnenden hinzuzufügen. §11 Inkrafttreten (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 10. Juli 1964 über das Statut des Zentralinstituts für Bibliothekswesen (GBl. II S. 646) außer Kraft. Berlin, den 24. August 1970 Der Minister für Kultur I.V.: Heinze Staatssekretär Zweite Durchführungsbestimmung1 2 * zur Verordnung über die Aufgaben des f Bibliothekssystems bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik Aufgaben und Arbeitsweise der Deutschen Bücherei zu Leipzig als Leit- und Koordinierungseinrichtung für Bibliographie und bibliographische Arbeit in der Deutschen Demokratischen Republik vom 24. August 1970 Auf Grund des § 12 Abs. 2 und § 21 Abs. 1 der Verordnung vom 31. Mai 1968 über die Aufgaben des Bibliothekssystems bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. II S. 565) wird in Einvernehmen mit dem Minister für Hoch- und Fachschulwesen und den Leitern der anderen, beteiligten zentralen staatlichen Organe sowie in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes bestimmt: 1. DB vom 24. August 1970 (GBl. n Nr. 81 S. 565);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen zu arbeiten, deren Vertrauen zu erringen, in ihre Konspiration einzudringen und auf dieser Grundlage Kenntnis von den Plänen, Absichten, Maßnahmen, Mitteln und Methoden zu erhalten, operativ bedeutsame Informationen und Beweise zu erarbeiten sowie zur Bekämpfung subversiver Tätigkeit und zum ZurQckdrängen der sie begünstigenden Bedingungen und Umstände beizutragen. für einen besonderen Einsatz der zur Lösung spezieller politisch-operativer Aufgaben eingesetzt wird. sind vor allem: in verantwortlichen Positionen in staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräften; den evtl, erforderlichen Einsatz zeitweiliger Arbeitsgruppen; die Termine und Verantwortlichkeiten für die Realisierung und Kontrolle der politisch-operativen Maßnahmen. Die Leiter haben zu gewährleisten, daß der Einsatz der auf die Erarbeitung operativ bedeutsamer Informationen konzentriert wird. - iiir Operativ bedeutsame Informationen sind insbesondere: Informationen über ,-Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den Dienstoinheiten der Linie und den Kreisdiensts teilen. Ständiges enges Zusammenwirken mit den Zugbegleitkommandos, der Deutschen Volkspolizei Wasserschutz sowie den Arbeitsrichtungen und der Transportpolizei zum rechtzeitigen Erkennen und Aufklären von feindlich-negativen Kräften und ihrer Wirksamkeit im Innern der DDR. Je besser es uns gelingt, feindlich-negative Aktivitäten bereits im Keime zu erkennen und zu verhindern; jede Verbindungsaufnähme Inhaftierter von und nach außen rechtzeitig aufzuklären; jede Wahrnehmung und Feststellung von Gefahren oder Störungen der Ordnung und Sicherheit der.

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