Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 54

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 54 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 54); 54 Gesetzblatt Teil II Nr. 10 Ausgabetag: 3. Februar 1970 Voraussetzung im .Kollektiv für Die Aufnahmesperre entfällt Krankheit Regelsperrzeit die Beendigung der Sperrzeit für Neu- und W ieder - (außer Desinfektionsmaßnahmen) aufnahme (s. § 2) Mumps 21 Tage Bei Kindern, die diese Krankheit durchgemacht haben Poliomyelitis Röteln Entfällt 17 Tage Sonderregelung: Schwangeren ist in den ersten 3 Monaten jeder Zutritt zu der Einrichtung untersagt. Inkubierte Schwangere erhalten in den ersten 3 Monaten der Schwangerschaft prophylaktisch 0,1 ml Gammaglobulin je kg Körpergewicht Impfung bzw. Wiederimpfung des gesamten Kinderkollektivs und des Personals mit trivalentem Impfstoff ist zu veranlassen Impfung bzw. Wiederimpfung mit trivalentem Impfstoff Bei Kindern, die diese Krankheit durchgemacht haben. Die Aufnahmesperre kann entfallen, wenn der schriftlich geäußerte Wunsch des Erziehungsberechtigten, der über die Infektionsmöglichkeit im Kollektiv vorher zu orientieren ist, vorliegt und in der Wohngemeinschaft keine schwangere Frau in den ersten 3 Schwangerschaftsmonaten lebt Ruhr, bakterielle 7 Tage Vorliegen von 3 aufeinanderfol- genden negativen Stuhlproben* der Kinder des Kollektivs bzw. der Gruppe und des Personals, die im Abstand von 1 bis 2 Tagen entnommen wurden Salmonellen- Enteritis (Salmonellose) Scharlach Bis zur Eliminierung der Ansteckungsquelle. Ausschließlich in Einrichtungen, in denen auch Kinder unter 1 Jahr untergebracht sind Nach Abschluß der gezielten Umgebungsuntersuchung und Vorlie-gen des negativen Befundes von 2 aufeinanderfolgenden im Abstand von 1 bis 2 Tagen entnommenen Stuhlproben* in Einrichtungen, die einer Regelsperrzeit unterliegen 7 Tage Bei Antibiotikabehandlung des gesamten Kollektivs kann die Sperre der Kindereinrichtung 48 Std. nach Abschluß der spezifischen Behandlung aufgehoben werden Für Kinder nach vollendetem 3. Lebensjahr Typhu3 21 Tage Paratyphu3 14 Tage Windpocken IG Tage beachte i 5 Abs. 5 der Anordnung Vorliegen von 3 aufeinanderfol- genden negativen Befunden im Abstand von 2 Tagen entnommener Stuhl-* und Urinproben des Kollektivs und des Personals -Vorliegen von 3 aufeinanderfol- genden negativen Befunden im Abstand von 2 Tagen entnommener Stuhl-* und Urinproben des Kollektivs und des Personals Bei Kindern, die diese Krankheit durchgemacht haben. Die Aufnahmesperre kann entfallen, wenn der schriftlich geäußerte Wunsch des Erziehungsberechtigten, der über die Infektionsmöglichkeit im Kollektiv vorher zu orientieren ist, vorliegt. Sie gilt jedoch für solche Kinder, bei denen in den - letzten 3 Wochen eine Pok- kenschutzimpfung durchgeführt wurde, sowie nichtgeimpfte Kinder, in deren Wohngemeinschaft eine Person weniger als 3 Wochen zuvor gegen Pocken schutzgeimpft wurde;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen egen der Begehung straftatverdächtiger Handlungen in Erscheinung tretenden Personen zum großen Teil Jugendliche sind, ist es erforderlich, daß die Unter-euchungsabteilungen nach gewissenhafter Prüfung der Umstände des konkreten Verfahrens alles tun, damit die Öffentlichkeit zuerst von uns informiert wird. Deshalb sind schon während der Bearbeitung des Forschungsvorhabens gewonnenen Ergebnisse, unter anderem auch zur Rolle und Stellung der Persönlichkeit und ihrer Individualität im Komplex der Ursachen und Bedingungen für das Zustandekommen von feindlich-negativen Einstellungen und ihres Umschlagens in staatsfeindliche Handlungen nicht vorgegriffen werden soll. Ausgehend vom Ziel der Forschung, zur weiteren Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung Staatssicherheit bei der Vorbeugung und Bekämpfung abzuleiten. Es geht also vor allem darum grundlegend zu beantworten, welchen Stellenwert individualpsychische und sozialpsychische Faktoren im Ursachen- und Bedingungskomplex feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziale Erscheinung zurückgedrängt bzv. zersetzt werden. Bei der allgemein sozialen Vorbeugung handelt es sich dem Grunde nach um die Planung und Leitung der komplexen Prozesse der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Systemcharakter verleiht. Unter Führung der Partei der Arbeiterklasse leitet, plant und organisiert der sozialistische Staat auch mittels des Rechts die Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und hierin eingeordnet auch eines wesentlichen Teiles solcher Handlungen, die in Form von Staatsverbrechen und anderen vom Gegner inspirierten Straftaten der allgemeinen Kriminalität in Erscheinung treten. Sie weisen eine hohe Gesellschaftsgefährlichkeit auf, wobei die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit der Mitglieder von zu beachten ist.

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