Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 522

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 522 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 522); 522 Gesetzblatt Teil II Nr. 7.3 tivplänen und Jahresplänen sowie der in den Jugendförderungsplänen festgelegten Aufgaben zur Verwirklichung der sozialistischen Jugendpolitik erfolgt. § 12 (1) Die Leiter und Vorstände sind verpflichtet, die Durchführung der Pläne in ihrem Verantwortungsbereich regelmäßig zu analysieren und einzuschätzen. Sie haben alle erforderlichen Maßnahmen festzulegen, die die zielgerichtete Durchführung der Aufgaben sichern. (2) In den ökonomischen und wissenschaftlich-technischen Plankonzeptionen der Betriebe und der wirtschaftsleitenden Organe sowie ifi den Konzeptionen der Räte der Städte, die Zentren der Struktprpolitik und des gesellschaftlichen Lebens sind, sind die Aufgaben zur Förderung der Jugend zu berücksichtigen und ständig zu ergänzen. §13 (1) Di'e Bezirks-, Kreis- und Grundorganisatfonslei-tungen der Freien Deutschen Jugend haben das Resbt, die Durchführung der Aufgaben zur Verwirklichung, der sozialistischen Jugendpolitik zu kontrollieren und die Berichterstattung durch die verantwortlichen Leiter bzw. Vorstände zu fordern. (?) In der Woche der Jugend und Sportler und am Ende jedes Planjahres ist durch die Leiter und Vorstände Rechenschaft über die Verwirklichung der geplanten Aufgaben zur Förderung der Jugend abzulegen. Sie gewährleisten eine regelmäßige Information der Leitungen der Freien Deutschen Jugend über die Realisierung der Aufgaben. §14 Die Räte der Bezirke, Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden haben das Recht, die Durchführung der Aufgaben zur Verwirklichung" der sozialistischen Jugendpolitik in allen Betrieben und Genossenschaften ihres Territoriums zu kontrollieren. Sie sind verpflichtet, die besten Erfahrungen zu analysieren, den Erfahrungsaustausch der Leiter der Betriebe und der Vorstände der Genossenschaften zu organisieren und von ihnen Rechenschaft über die Realisierung der Aufgaben zu fordern. §15 Das Amt für Jugendfragen hat eine schwerpunktmäßige Kontrolle über die Durchführung der Aufgaben zur Verwirklichung der sozialistischen Jugendpolitik zu gewährleisten. Es hat im Zusammenwirken mit den zentralen und örtlichen Staatsorganen und in Abstimmung mit dem Zentralrat der Freien Deutschen Jugend die fortgeschrittensten Erfahrungen auszuwerten sowie sich neu ergebende Probleme und Aufgaben, entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen, herauszuarbeiten. Das Amt für Jugendfragen sichert darüber die Information gegenüber dem Ministecat. Ausgabetag: 1. September 1970 VII. Schlußbestimmung §16 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 19. August 1970 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Neumann Erster Stellvertreter des Vorsitzenden Anordnung zur Aufhebung der Anordnung über die Bildung eines Metrologischen Beirates beim Deutschen Amt ’ für Meßwesen und Warenprüfung der Deutschen Demokratischen Republik vom 14. August 1970 Auf Grund des § 17 Abs. 2 und des § 20 Abs. 2 der Verordnung vom 18. Dezember 1969 über das Statut des Deutschen Amtes für Meßwesen und Warenprüfung (GBl. II 1970 S. 105) wird folgendes angeordnet: §1 Die Anordnung vom 2 Juni 1966 über die Bildung eines Metrologischen Beirates beim Deutschen Amt für Meßwesen und Warenprüfung der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. Ill S. 39) wird aufgehoben. §2 Diese Anordnung tritt am 31. August 1970 in Kraft. Berlin, den 14. August 1970 Der Präsident des Deutschen Amtes für Meßwesen und Warenprüfung Dr. Lindenhayn Berichtigung Das Ministerium der Justiz weist darauf hin, daß die Bekanntmachung vom 1. Juli 1970 über die am 1. Juli 1970 geltenden Ordnungsstrafbestimmungen (GBl. II S. 461) wie folgt zu ergänzen ist: Im Abschnitt I ist als Ziff. 13 a) einzufiigen: „in der Verordnung vom 26. März 1969 über das Berichtswesen (GBl. II S. 195)“. Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße47 Redaktion: 102Beriin, Klosterstraße 47, Telefon: 200 36 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 153S - Vertag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik. 108 Berlin, Otto-Grotewohl-Str. 17, Telefon: 209 45 01 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post - Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 M, Tell II 1.80 M und Tell III 1.80 M - Einzelabgabe Hs zum Umfang von 8 Seiten 0,15 M. bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0.40 M. bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr Einzelbestellungen beim Zentral-Versand' Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 696. Außerdem besteht Kaufmöglichkeit nur bei Selbstabholung gegen Barzahlung (kein Versand) In der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 1054 Berlin, Schwedter Straße 263. Telefon: 42 46 41 Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik -(Rollenrotations-Hochdruck) Index 31817;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Sicherheit im Dienstobjekt, Absicherung der organisatorischen. Maßnahmen des Uniersuchungshaft vozugeVorbereitung, Absicherung und Durchführung von Transporten und liehen Haupt Verhandlungen. Der Stellvertreter des Leiters der jeweiligen Abteilung auf der Grundlage objektiver Kriterien. Er handelt in Übereinstimmung mit dem aufsichtsführ enden Staatsanwalt und realisiert die dafür erforderlichen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen am, zum Thema: Die politisch-operativen Aufgaben der Abteilungen zur Verwirklichung der Aufgabenstellungen des Genossen Minister auf der Dienstkonferenz am Genossen! Gegenstand der heutigen Dienstkonferenz sind - wesentliche Probleme der internationalen Klassenauseinandersetzung und die sich daraus für Staatssicherheit ergebenden politisch-operativen Schlußfolgerungen, die sich aus dem Bauablauf ergeben, sind von den Leitern der Kreis- und Objektdienststellsn rechtzeitig und gründlich zu pinnen, zu organisieren und wirksam durchzusetzen.

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