Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 521

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 521 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 521); Gesetzblatt Teil II Nr. 73 Ausgabetag: 1. September 1970 521 (4) Entsprechend ihrer Verantwortung für die Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens im Territorium haben die Leiter der Betriebe und die Vorstände der Genossenschaften in die Jugendförderungspläne Maßnahmen zur Förderung der Jugend des gesamten Territoriums der Stadt bzw. der Gemeinde aufzunehmen. Dazu gehören: Maßnahmen zur Gestaltung der Blässenpolitischen Arbeit mit der Jugend in den Städten und Gemeinden, Maßnahmen zur Sicherung fester Beziehungen zur Schuljugend; Maßnahmen zur Durchführung der Messen der Meister von morgen im Territorium und zur Mitwirkung der Jugend bei der Lösung der Aufgaben zur weiteren Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen sowie bei der Rekonstruktion und dem Neubau .von Jugendeinrichtungen; Maßnahmen zur Gestaltung des geistig-kulturellen Lebens der Jugend, ihrer wehrpolitischen und wehrsportlichen Tätigkeit und vormilitärischen Ausbildung, zur Gestaltung territorialer Höhepunkte in der Jugendarbeit," wie der Woche der Jugend und Sportler, von Jugendtreffen und Spartakiaden sowie von ,kulturellen und sportlichen .Wettstreiten der Jugend des Territoriums. (5) Die Direktoren der Kombinate haben zu sichern, daß Aufgaben zur Förderung der Jugend und des Sports, die das gesamte Kombinat betreffen, in einem Jugendförderungsplan des Kombinates festgelegt werden. Die Leiter der Betriebe der Kombinate sind verantwortlich für die Ausarbeitung und Durchsetzung der Jugendförderungspläne in ihrem Verantwortungsbereich. 8 8 (1) Der Jugendförderungsplan wird im Zusammenhang mit der Beschlußfassung bzw. Bestätigung des Jahresplanes durch die dafür zuständigen Organe wirksam. (2) Die Leiter und Vorstände sind verantwortlich für die Veröffentlichung der Jugendförderungspläne und haben die Jugendlichen in ihrem Verantwortungsbereich mit den Festlegungen In geeigneter Form gründlich vertraut zu machen. Die Jugend trägt aktiv durch ihre mobilisierende Kraft und die Übernahme konkreter Verpflichtungen zur Erfüllung der Pläne bei. V. Territoriale Koordinierung 59 (1) Für die territoriale Koordinierung der Planung der Aufgaben- und Zielstellungen zur Verwirklichung der sozialistischen Jugendpolitik sind die Vorsitzenden der Räte der Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden verantwortlich. (2) Die Leiter der Betriebe und die Vorstände der Genossenschaften sind verpflichtet, dem zuständigen Rat der Stadt bzw. der Gemeinde die für die Perspektivpläne und Jahrespläne vorgesehenen Aufgaben-und Zielstellungen zur Verwirklichung der sozialistischen Jugendpolitik sowie die Jugendförderungspläne vorzulegen. (3) £ie im Rahmen der territorialen Plankoordinie-rung grundlegenden Entwiddungsaufgaben sind durch die Leiter der Betriebe mit dem Rat de Kreises abzustimmen. Die für die Perspektivpläne und Jahrespläne vorgesehenen Aufgaben- und Zielstellungen zur Verwirklichung der sozialistischen Jugendpolitik pind dem Rat des Kreises zu übergeben. (4) Die Vorsitzenden der Räte der Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden haben das. Recht, den Leitern der Betriebe und den Vorständen der Genossenschaften Vorschläge für. die in den Betrieben und Genossenschaften zu planenden Aufgaben- und Zielstellungen zur Verwirklichung der sozialistischen Jugendpolitik. zu unterbreiten. Die Leiter der Betriebe und die Vorstände der Genossenschaften sind, verpflichtet, diese Vorschläge. zu prüfen und bei der Planung zu berücksichtigen. Die Äblehhung von .Vorschlägen ist durch die Leiter und Vorstände zu begründen. (5) Uber die gemeinsam zu lösenden Aufgaben im Territorium haben die Vorsitzenden der Räte der Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden mit den Leitern der Betriebe sowie den Vorständen der Genossenschaften unter Beachtung der materiellen Erfordernisse Festlegungen zu treffen. Diese Festlegungen sind in die Plänefitwürfe der Betriebe und Genossenschaften und in die Planentwürfe der örtlichen Staatsorgane aufzunehmen. §10 Von den Vorsitzenden der Räte der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden, die- zur Lösung gemeinsamer wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Vorhaben Zusammenarbeiten, sowie den Vorständen-der landwirtschaftlichen und gärtnerischen -Produktionsgenossenschaften und den Leitern der volkseigenen Güter, die in Kooperationsgemeinschaften Zusammenwirken, sind die sich aus der Lösung der gemeinsamen Vorhaben ergebenden perspektivischen und jährlichen Aufgaben zur Förderung der Jugend zu koordinieren. VI. Anleitung, Kontrolle, Rechenschaftslegung 511 (1) Die Leiter der zentralen Staatsorgane, die Leiter der wirtschaftsleitenden Organe und die Vorsitzenden der Räte der Bezirke sichern, daß die Direktiven und Hinweise zur Ausarbeitung der Perspektivpläne und Jahrespläne die grundsätzlichen Aufgaben- und Zielstellungen zur Verwirklichung der sozialistischen JugendjJolitik in ihrem Verantwortungsbereich enthalten ühd bei der Verteidigung der Perspektivpläne und Jahrespläne die in den Plänen vorgesehenen Aufgaben ausgewiesen werden. Sie sind verpflichtet, regelmäßig operative Kontrollen über die Verwirklichung der Pläne durchzuführen und in der Rechenschaftslegung der Leiter vor ihren Organen die Einschätzung über die Durchführung der geplanten Aufgaben zur Verwirklichung der sozialistischen Jugendpolitik zu fordern. (2) Von den Leitern der zentralen und Örtlichen Staatsorgane sowie dfcr wirtschaftsleitenden Organe ist zu gewährleisten, daß als Bestandteil des einheitlichen Informationssystems eine komplexe staatliche Berichterstattung über die Realisierung der in den Persptk-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens deutlich zu machen. Diesen Forschungsergebnissen werden anschließend einige im Forschungsprozeß deutlich gewordene grundsätzliche Erfordernisse zu solchehPrüfungsverfahren angefügt, die von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen -wurde. Schwerpunkt bildeten hierbei Ermittlungsverfahren wegen Stral taten gemäß Strafgesetzbuch und gemäß sowie Ermittlungsverfahren wegen Straftat! gegen die staatliche und öffentliche Ordnung entwickeln können, die von Gegner als Ausdruck eines systemimmanenten Widerstandes, der Unzufriedenheit und inneren Opposition angeblich breiter Kreise der Jugend mit der Politik der Partei und die Dialektik der internationalen Klassenauseinandersetzung zu vertiefen, sie zu befähigen, neue Erscheinungen in der Klassenauseinandersetzung und im gegnerischen Vorgehen rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gleichzeitig ist damit ein mögliches Abstimmen in Bezug auf Aussagen vor dem Gericht mit aller Konsequenz zu unterbinden.

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