Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 514

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 514 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 514); Gesetzblatt Teil II Nr. 72 -r Ausgabetag: 27. August 1970 514 ehender Zensur vom bisherigen allgemeinen Leistungsstand oder bei Zensierung mit „ungenügend“ kann die Prüfungskommission einen zweiten Korrektor einbeziehen. Die Prüfungskommission entscheidet über die Zensur für die Hausarbeit auf der Grundlage des Vorschlages des Korrektors und anhand des Ergebnisses der Verteidigung. Bei Lehrlingen ist die Vorzensur aus den Ergebnissen der in der Ausbildungsmappe gesammelten Arbeiten, vorrangig aus den Ergebnissen der komplexen Hausaufgaben, zu bestimmen. (4) Die schriftliche Hausarbeit ist spätestens bei Aushändigung des Facharbeiterzeugnisses an den Prü-fungsteilnehmer zurückzugeben, sofern nicht besondere Vereinbarungen mit ihm getroffen wurden. § 8 (1) Lehrlingen oder Werktätigen können Abschlußprüfungen in Fächern. Lehrgängen und Stoffgebieten bzw. kann die Anfertigung der schriftlichen Hausarbeit erlassen werden, wenn die entsprechende Vorzensur „sehr gut“ lautet. Diese Prüfungen bzw. die Anfertigung der schriftlichen Hausarbeit können auch erlassen werden bei hervorragenden Ergebnissen im sozialistischen Wettbewerb, in Leistungsvergleichen, in der Bewegung „Messe der Meister von morgen“, in der Neuererbewegung oder im Forschungs- und Erfindungswesen. Die Bewertung hat bei Prüfungserlaß mit der Zensur „sehr gut“ zu erfolgen. Die Prüfungskommission hat auf Vorschlag der Lehrkräfte über den Prüfungserlaß zu entscheiden. (2) Lehrlinge können die Ausbildung bis zu 6 Monaten vorzeitig abschließen, wenn sie das in der Rah-menausbildungsunterlage geforderte Wissen und Können in vollem Umfang erworben haben, durch sehr gute Gesamtleistungen nachweisen und sich durch vorbildliches' Verhallen auszeichnen. Die Prüfungskommission hat in Abstimmung mit dem Leiter, der sie berufen hat, über den vorzeitigen Abschluß zu entscheiden. Vorschläge dazu können von der Kommission für den sozialistischen Berufswettbewerb, von den Produktions- und Arbeitskollektiven, in denen die Lehrlinge tätig sind, und von den Leitern der betreffenden Einrichtungen der Berufsausbildung unterbreitet werden. § 9 (1) In Auswertung der Ergebnisse der Facharbeiterprüfung ist festzustellen, wie der Betrieb bzw. die Einrichtung der Verpflichtung nachkommt, die erfolgreiche Ausbildung der Lehrlinge und Werktätigen planmäßig zu gewährleisten. Es ist vor allem einzuschälzen, welche Erfolge bei der Herausbildung von politisch-ideologischen Grundüberzeugungen erzielt werden, wie der Betrieb bzw. die Einrichtung die Lehrlinge und Werktätigen befähigt, aktiv am Kampf um Pionier- und Spitzenleistungen teilzunehmen und die Systemautomatisierung sowie die komplexe sozialistische Rationalisierung durchsetzen zu helfen. (2) Die Leiter der Betriebe bzw. Einrichtungen haben auf der Grundlage der im Abs. 1 genannten Auswertung und unter Nutzung der besten Erfahrungen anderer Betriebe bzw Einrichtungen Maßnahmen einzuleiten zur weiteren Steigerung der Leistungen der Lernenden und Lehrenden sowie aller an der Bildung und Erziehung beteiligten gesellschaftlichen Kräfte und damit zur stetigen Erhöhung des Niveaus der Berufsausbildung und der beruflichen Aus- und Weiterbildung. (3) Bei der Auswertung der Facharbeiterprüfungen haben die im § 3 Absätze 1 und 2 genannten Leiter zur Gewährleistung der statistischen Berichterstattung zu sichern, daß die vom Staatssekretariat für Berufsbildung herausgegebenen Prüfungsprotokolle und die dazugehörigen Anlagen und Zeugnisdurchschriften jeweils bis zum 10. März bzw. 31. August eines jeden Jahres an clen Leiter des Organs fßr Berufsbildung und Berufsberatung beim Rat des Kreises übergeben werden, auf dessen Territorium die Prüfungskommission gebildet wurde. Der Leiter des Organs für Berufsbildung und Berufsberatung beim Rat des Kreises hat die Anlagen zum Prüfungsprotokoll aller im Kreis-gebiet geprüften Lehrlinge und Werktätigen nach Kontrolle der Vollzähligkeit der Belege und Vollständigkeit der Eintragungen jeweils bis zum 20. März bzw. 15. September an die Kreisstelle der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik zu übergeben. § 10 Facharbeiterzeugnisse (1) Durch die Prüfungskommission sind die einzelnen Abschlußzensuren für die Leistungen in den Fächern, Lehrgängen, Stoffgebieten und besonderen Prüfungen sowie die Zensur für die schriftliche Hausarbeit entsprechend Anlage 2 Ziff. 2 zu einer Gesamtzensur zusammenzufassen. Die genannten Abschlußzensuren sowie die Gesamtzensur sind in das Facharbeiterzeugnis einzutragen. Als Gesamtzensur gelten mit Auszeichnung bestanden sehr gut bestanden gut bestanden i befriedigend bestanden bestanden. (2) Für das Facharbeiterzeugnis und das Abschlußzeugnis der Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsausbildung sind die vom Staatssekretariat für Berufsbildung herausgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Facharbeiterzeugnis ist vom Vorsitzenden der Prüfungskommission und dem Leiter, der den Vorsitzenden berufen hat, zu unterzeichnen und vom Letztgenannten zu stempeln bzw. zu siegeln. (3) Die Facharbeiterprüfung ist beendet, wenn die Prüfungskommission das Gesamtergebnis verkündet. Diese Verkündung bestimmt das Datum auf dem Facharbeiterzeugnis und beendet das Lehrverhältnis. Sie hat innerhalb von 14 Tagen nach Abschluß der letzten Prüfung möglichst gleichzeitig für alle Prüfungsteilnehmer einer Prüfungskommission zu erfolgen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, zur Verbesserung der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit und der Erhöhung der Sicherheit der Dienstobjekte des Untersuchungshaftvollzuges im Ministerium für Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Rahmenkollektivvertrag für Zivilbeschäftigte Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Operative Führungsdokumente der Hauptabteilungen und Bezirks-verwaltungen Verwaltungen Planorientierung für das Planjahr der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der Hauptabteilung über die Übernahme dieser Strafgefangenen in die betreffenden Abteilungen zu entscheiden. Liegen Gründe für eine Unterbrechung des Vollzuges der Freiheitsstrafe an Strafgefangenen auf der Grundlage der Dienstanweisung, den anderen Ordnungen und Anweisungen - bei der Sicherung von Vorführungen vor allem der Anweisung in enger abgestimmter Zusammenarbeit mit den Leitern der Abteilungen. noch kon. tIj tinuierlicherNfgeeigaete Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung feindlich. negativer Aktivitäten. Verhärtet und sur unbedingten Gewährleistung der So ion.

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