Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 509

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 509 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 509); Gesetzblatt Teil II Nr. 71 Ausgabetag: 26. August 1970 509 1 Anordnung Nr. 1 über die Anerkennung natürlicher Heilmittel vom 31. Juli 1970 Gemäß § 21 Abs. I der Kurortverordnung vom 3. August 1967 (GBl. II S. 653) in Verbindung mit § 8 Abs. 3 der Zweiten Durchführungsbestimmung vom 6. März 1968 zur Kurortverordnung. Verfahren bei Auffinden bzw. bei Anträgen zur Erkundung, Erschließung, staatlichen Anerkennung und Nutzung natürlicher Heilmittel (GBl. II S. 121) wird folgendes angeordnet: §1 (1) Das in den Absätzen 2 und 3 näher bezeichnete natürlich vorkommende Peloid (Badetorf) wird als natürliches Heilmittel staatlich anerkannt. (2) ' Das natürlich vorkommende Peloid (Badetorf), das als natürliches Heilmittel gemäß Abs. 1 staatlich anerkannt wird, ist ein Niederungsmoor und besitzt: eine VVasserkapazität von 7 g / g Trockenmasse ein Sedimentvolumen von 15 cm3 des natürlichen Torfes eine Wärmehaltung von 820 s Anen Huminsäuregehalt von 25 %. (3) Der Standort des Torflagers befindet sich in der Gemeinde 1312 Falkenberg (Mark), Örtsteil Amalienhof, Kreis Freienwalde, Bezirk Frankfurt (Oder). Er umfaßt im Flur 1 der Gemarkung Falkenberg (Mark) die in der Anlage bezeichneten Flurstücke mit den entsprechenden Eintragungen im Liegenschafts- und Grundbuchblatt. §2 Diese Anordnung tritt am 1. September 1970 in Kraft. Berlin, den 31. Juli 1970 Der Minister für Gesundheitswesen S e f ri n Anlage zu vorstehender Anordnung Flurstück Liegenschaftsblatt Grundbuchblatt 54 894 699 55 895 700 56 1017 658 57 897 702 V 58 896 701' 59 1016 655 69 893 698 60 893 698 61 892 697 61 892 697 61 892 697 62 891 696 Flurstück Liegenschaftsblatt Grundbuchblatt 62 891 696 62 891 698 63 890 695 64 1092 - 65 1092 - 66 887 692 67 886 691 68 1092 - 69 884 689 70 1092 - 71 832 637 72 1092 - 73 880 685 74 879 684 75 878 633 76 877 682 77 876 681 78 875 680 79 1092 ■ - 80 921 726 81 920 725 82 919 724 83 918 723 84 917 722 85 1092 - 86 915 720 87 914 719 88 913 ' 718 89 912 717 90 911 765 91 910 943 92 1096 957 93 909 714 94 991 891 95 908 713 96 907 712 97 -■ 906 711 98 905 710 99 904 709 100 903 708 101 902 707 102 901 706 103 1078 947 104 899 704 105 898 703 106 944 750 107 943 749 108 942 748 109 941 747 110 927 732;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermitt-lungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat nach der Fall, wenn sich allein aus den objektiven Umständen der Festnahmesituation der Verdacht einer Straftat besteht. Der Sachverhalt ist dem Staatsanwalt unverzüglich mitzuteilen. Die Bestattung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Staatsanwaltes zulässig, wobei eine Feuerbestattung ausdrücklich zu genehmigen ist.

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