Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 506

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 506 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 506); 506 Gesetzblatt Teil II Nr. 71 Ausgabetag: 26. August 1970 des Organs bzw. Betriebes. Der Antrag hat die Angaben gemäß §§ 3 und 4 sowie gemäß § 6 Abs. 2 Buchstaben b bis h dieser Anordnung zu enthalten. (2) Die Registrierung kann mit Auflagen verbunden und befristet werden. (3) Der Antragsteller erhält über die erfolgte Registrierung einen Registrierungsbescheid. Mit dem Registrierungsbescheid erhält der Antragsteller die Berechtigung, Untersuchungsarbeiten durchzuführen. Die Registrierung ist Voraussetzung für die Übertragung von Planaufgaben zur Durchführung von Untersu-chungsarbeilen. (4) Die zuständigen staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe haben sich vor Übertragung von Planaufgaben davon zu überzeugen, daß die Registrierung durchgeführt wurde. §6 (1) Im Staatssekretariat für Geologie wird ein zentrales Register aller Organe und Betriebe, die Untersuchungsarbeiten vornehmen, geführt. (2) In das zentrale Register werden eingetragen: a) Registriernummer b) Name des Organs bzw. des Betriebes c) Sitz und Anschrift des Organs bzw. Betriebes d) Unterstellungsverhältnis (übergeordnetes Organ) e) Produktionsprofil des Organs bzw. des Betriebes und durchschnittlicher Wertumfang der geologischen Untersuchungsarbeiten in der Zeiteinheit f) territoriale Zuständigkeit bzw. territoriales Arbeitsgebiet g) fachliche Zuständigkeit (z. B. feste Minerale mit Angabe des Mineralgebietes, Hydrogeologie, Ingenieurgeologie, Forschungsgebiet bei Forschungseinrichtungen bzw. geowissenschaftliche Disziplinen u. a.) h) Name und Qualifikation des verantwortlichen auf-sichtführenden Geologen und Name des verantwortlichen Markscheiders oder Vermessungsingenieurs i) Datum der Registrierung. (3) Die Organe und Betriebe sind verpflichtet, erforderliche Änderungen im zentralen Register dem Staatssekretariat für Geologie anzuzeigen. §7 (1) Der Bestätigung durch die zuständige Bezirksstelle für Geologie bei den Räten der Bezirke unterliegen Betriebe aller Eigentumsformen, die technische Leistungen (Bohrungen und andere Erdaufschlüsse) für registrierte Untersuchungsorgane und -betriebe erbringen, soweit diese Betriebe im Rahmen von Untersuchungsarbeiten nicht bereits beim Staatssekrelariat für Geologie registriert wurden. Der Bestätigung unterliegen auch Betriebe aller Eigentumsformen, die Baugrundbohrungen, Brunnenbohrungen und bodengeologische Untersuchungen durchführen. (2) Die Bestätigung erfolgt durch die Bezirksstelle für Geologie des Bezirkes, in dessen Territorium der Betrieb bzw. Betriebsteil seinen Sitz hat. Die Bestätigung kann mit Auflagen verbunden werden. (3) Die Anträge auf Bestätigung gemäß Abs. 1 müssen enthalten: a) Name, Sitz, Anschrift des Betriebes b) Unterstellungsverhältnis (übergeordnetes Organ) c) Produktionsprofil des Betriebes d) territorialer Tätigkeitsbereich. Die Bezirksstellen für Geologie können zusätzliche Angaben verlangen. (4) Für Untersuchungsarbeiten registrierte Organe und Betriebe haben sich vor Übertragung technischer Leistungen (Bohrungen und andere Erdaufschlösse) an die im Abs. 1 genannten Betriebe davon zu überzeugen, daß eine Bestätigung durch die zuständige Bezirksstelle für Geologie erfolgt ist. §8 Bei Nichteinhaltung der Anforderungen gemäß § 3 dieser Anordnung sowie erteilter Auflagen im Zusammenhang mit der erfolgten Registrierung bzw. Bestätigung kann durch das Staatssekretariat für Geologie die Registrierung aufgehoben bzw. durch die zuständige Bezirksstelle für Geologie die Bestätigung widerrufen werden. Damit erlischt die Berechtigung, Untersuchungsarbeiten gemäß § 1 Abs. 1 bzw. technische Leistungen im Sinne des § 7 Abs. 1 dieser Anordnung aus-zuführen. §9 (1) Das Staatssekretariat für Geologie und die Bezirksstellen für Geologie unterrichten einander laufend über erfolgte Registrierungen bzw. Bestätigungen sowie über Änderungen oder Löschungen im Register und über den Widerruf von Bestätigungen. Sie unterrichten darüber die Oberste Bergbehörde der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Andere Organe oder Betriebe können Einsicht in das zentrale Register bzw. in die Bestätigungsunterlagen der Bezirksslellen für Geologie nehmen oder Auskünfte daraus erhalten, soweit ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird. §10 (1) Organe und Betriebe, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Anordnung Untersuchungsarbeiten durchführen, und Betriebe, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Anordnung technische Leistungen im Sinne des §7 Abs. 1 erbringen, haben ihre Anträge auf Registrierung bzw. Bestätigung spätestens 3 Monate nach Inkrafttreten dieser Anordnung zu stellen. Die Berechtigung zur weiteren Ausführung von Untersuchungsarbeiten oder technischen Leistungen entfällt, wenn der Antrag nicht fristgemäß gestellt oder abgelehnt wird. (2) Bei Neubildung von Organen und Betrieben für Untersuchungsarbeiten bzw. für technische Leistungen im Sinne dieser Anordnung sind die Anträge auf Regi-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit relevant sind, ohne dadurch gesetzliche, oder andere rechtliche Grundsätze über die Unterbringung und Verwahrung Verhafteter zu negieren zu verletzen. Vielmehr kommt es darauf an, die politisch-operativen Interessen Staatssicherheit ausreichend und perspektivisch zu berücksichtigen sowie die Pflichten und Rechte der hauptamtlichen herauszuarbeiten voll zu wahren. Es sollte davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Gesetze vorsnnehnen. Beide Seiten bilden eine untrennbare Einheit: Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit schließt ilire Durchsetzung unbedingt ein; Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist nur auf der Grundlage der dargelegten Rechtsanwendung möglich. Aktuelle Feststellungen der politisch-operativen Untersuchungsarbeit erfordern, alle Potenzen des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung von Personenzusammenschlüssen im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung gerichtlicher HauptVerhandlungen einzustellen. Mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie und anderen operativen Diensteinheiten sowie mit den Direktoren der Gerichte sind rechtzeitig Maßnahmen zur Sicherung der Geheimhaltung und zum Schutz evtl, gefährdeter anderer Inoffizieller Mitarbeiter sind einzuleiten. Die Erfassung und Registrierung von Kandidaten und Inoffiziellen Mitarbeitern.

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