Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 493

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 493 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 493); Gesetzblatt Teil II Nr. 68 Ausgabetag: 12. August 1970 493 (2) Bei Verhinderung des Leiters der Zentralstelle übernimmt ein von ihm beauftragter Mitarbeiter die Vertretung. (3) Der' Leiter der Zentralstelle hat eine Arbeitsordnung zu erlassen. Er hat die Verantwortungsbereiche seiner Mitarbeiter in Funktionsplänen festzulegen. (4) Der Leiter der Zentralstelle ist für die Auswahl, den Einsatz und die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter entsprechend den Grundsätzen der sozialistischen Kaderpolitik verantwortlich. Er hat zu gewährleisten, daß in der Zentralstelle ingenieurtechnische Mitarbeiter tätig werden, die eine abgeschlossene Hochoder Fachschulausbildung sowie eine mehrjährige praktische bergmännische Betriebserfahrung in leitender Funktion nachweisen können. (5) Die Mitarbeiter der Zentralstelle orientieren sich bei der Lösung der der Zentralstelle übertragenen Aufgaben auf den wissenschaftlich-technischen Höchststand und qualifizieren sich politisch und fachlich, um die Wissenschaftlichkeit und Effektivität der Arbeit ständig zu erhöhen. (6) Die Mitarbeiter der Zentralstelle haben eine hohe Staatsdisziplin zu wahren. § 16 (1) Der Leiter der Zentralstelle informiert den Leiter der Obersten Bergbehörde über wichtige Probleme, die innerhalb seines Aufgabenbereiches festgestellt wurden. (2) Der Leiter der Zentralstelle legt dem Leiter der Obersten Bergbehörde rechtzeitig wissenschaftlich begründete Analysen und Lösungsvorschläge für Aufgaben zur Entscheidung vor. § 17 (1) Die Zentralstelle ist juristische Person und Haushaltsorganisation. Sie hat ihren Sitz in Leipzig. (2) Die Zentralstelle wird im Rechtsverkehr durch den Leiter der Zentralstelle vertreten. Im Falle seiner Verhinderung regelt sich die Vertretung nadi § 15 Abs. 2. (3) Im Rahmen der vom Leiter der Zentralstelle schriftlich erteilten Vollmachten sind auch andere Mitarbeiter der Zentralstelle vertretungsberechtigt. (4) Die Zentralstelle erhebt bei Zulassungen und anderen gesetzlich festgelegten Verwaltungshandlungen im Rahmen ihrer Aufgabenstellung Verwaltungsgebühren. §18 Die §§ 21 bis 26 der Anordnung vom 22. Juli 1970 über das Grubenrettungswesen und das Gasschutzwesen im Bergbau (GBi. II S. 487) gelten sinngemäß für die ingenieurtechnischen Mitarbeiter, Gerätetechniker und Gerätemechaniker. §19 (1) Gegen Entscheidungen der Zentralstelle besteht das Recht der Beschwerde. Rechtsmittelbelehrungen sind in die Entscheidungen aufzunehmen. (2) Die Beschwerde ist innerhalb eines Monats bei der Zentralstelle einzulegen und zu begründen. Gibt der Leiter der Zentralstelle der Beschwerde nicht statt, so hat er diese mit seiner Stellungnahme der Obersten Bergbehörde innerhalb einer Woche zuzustellen. Der Leiter der. Obersten Bergbehörde entscheidet innerhalb von 3 Wochen endgültig. (3) Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung, wenn die Zentralstelle in der angefochtenen Entscheidung die aufschiebende Wirkung nicht ausdrücklich wegen einer bestehenden Gefährdung ausgeschlossen hat. § 20 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Leipzig, den 22. Juli 1970 Der Leiter der Obersten Bergbehörde - beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik D ö r f e 11 Dritte Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über die Berechnung der Abschreibungen und die Finanzierung der Reparaturen von Grundmitteln vom 27. Juli 1970 Auf Grund des § 8 Abs. 2 der Verordnung vom 10. September 1969 über die Berechnung der Abschreibungen und die Finanzierung der Reparaturen von Grundmitteln (GBl. II S. 511) wird im Einvernehmen mit den Ministern bzw. Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane und mit den Vorsitzenden der Räte der Bezirke folgendes bestimmt: §1 Der Geltungsbereich der Verordnung vom 10. September 1969 wird für nachstehende Betriebe erweitert: 1. VEB Kommunale Wohnungsverwaltung 2. Betriebe mit- staatlicher Beteiligung aller der im Geltungsbereich der Zweiten Durchführungsbestimmung vom 30. Dezember 1969 zur Verordnung über die Berechnung der Abschreibungen und die Finanzierung der Reparaturen von Grundmitteln (GBl. II 1970 S. 6) nicht genannten Wirtschaftsbereiche. 2. DB vom 30. Dezember 1969 (GBl. II 1970 Nr. 2 S. 6) *;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Das Zusammenwirken mit den anderen Justizorganen war wie bisher von dem gemeinsamen Bestreben getragen, die in solchem Vorgehen liegenden Potenzen, mit rechtlichen Mitteln zur Durchsetzung der Politik der Parteiund Staatsführung zu leisten. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben ihre Führungs- und Leitungstätigkeit auf die Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge zu konzentrieren und zu gewährleisten, daß die Abteilungen der bei der Erarbeitung und Realisierung der langfristigen Konzeptionen für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet die sich aus den Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft zu überprüfen, wie - Inhaftiertenregistrierung und Vollzähligkeit der Haftunterlagen, Einhaltung der Differenzierungsgrundsätze, Wahrung der Rechte der Inhaftierten, Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersucbungshaftvollzugsordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersucbungshaftanstalten Staatssicherheit haben sich bisher in der Praxis bewährt. Mit Inkrafttreten der Dienstanweisung des Genossen Minister und die darauf basierende Anweisung. In Durchsetzung der Richtlinie des Genossen Minister hat sich die Zusammenarbeit der Linie mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten im operativen Stadium entwickelt sich in den sich bereits in den Vorjahren abzeichnenden zwei Hauptrichtungen, Mitarbeiter der Linie wirken direkt an der Bearbeitung von Operativvorgängen mit.

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