Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 484

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 484 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 484); 484 Gesetzblatt Teil II Nr. 67 der unter 1 Jahr betreut werden, besuchen. Alle anderen -Personen können aus stationärer und ambulanter Behandlung nach bakteriologischer Klärung der Diagnose und Belehrung über hygienisches Verhalten entlassen werden, wenn für die Entlassung keine Gegenindikationen vorliegen. c) Bei bakterieller Ruhr sind 3 Sluhlproben, die im Abstand von je 1 bis 2 Tagen zu entnehmen sind, zu untersuchen. Diese Untersuchungen sind auch durchzuführen, wenn Ruhrbakterien nicht nachgewiesen wurden, aber die Erkrankung auf Grund von klinischen oder epidemiologischen Feststellungen als bakterielle Ruhr anzusehen ist. Die erste Probeentnahme darf frühestens 3 Tage nach Abklingen der klinischen Erscheinungen bzw. Abschluß der antimikrobiellen Behandlung erfolgen. d) Bei einer Erkrankung an Coli-Enteritis sind 3 Stuhlproben, die im Abstand von 2 Tagen zu entnehmen sind, zu untersuchen. Die erste Probe ist . frühestens 5 Tage nach Abklingen der klinischen Erscheinungen bzw. Abschluß der antimikrobiellen Behandlung zu entnehmen. §3 Krankcnhausentlassung (1) Bleiben die Untersuchungsergebnisse gemäß § 2 positiv, bedarf die. Entlassung aus stationärer Behandlung nach klinischer Genesung oder stationärer Beobachtung wegen Keimausscheidung der Zustimmung des Leiters der Kreis-Hygieneinspektion. (2) Bei der Entlassung gemäß Abs. 1 überprüft die zuständige Kreis-Hygieneinspektion die häuslichen Verhältnisse des zu entlassenden Ausscheiders und legt den Zeitpunkt und die Bedingungen, unter denen die Entlassung erfolgen kann, fest. §4 Nachkontrollen (1) Bei allen Personen, die an Typhus oder Paratyphus A und B erkrankt waren,- ist 1 Jahr lang nach ihrer Krankenhausentlassung in monatlichen Abständen je eine Stuhl- und Urinprobe bakteriologisch zu untersuchen. Die Entlassung aus der Nachkontrolle erfolgt, wenn die Ergebnisse dieser Untersuchungen negativ waren. Werden die Personen als Dauerausscheider erfaßt, sind die weiteren Stuhl- und Urinuntersuchungen gemäß § 7 Buchst, c durchzuführen. (2) Nach einer Erkrankung an einer Salmonellen-Enteritis erfolgen bakteriologische Nachkontrollen nur bei dem in der Anlage der Sechsten Durchführungsbestimmung zum Lebensmittelgesetz genannten Personenkreis sowie bei Kindern, die Kindereinrichtungen, in denen auch Kinder unter 1 Jahr betreut werden, besuchen, und bei Beschäftigten in diesen Einrichtungen. Die Nachkontrolle besteht aus der bakteriologischen Untersuchung von Stuhlproben nach der Entlassung aus stationärer oder ambulanter Behandlung. Zwischen den Untersuchungen ist ein Abstand von jeweils 1 Monat einzuhalten. Die Entlassung aus der Nachkontrolle kann erfolgen, wenn bei den in 2 aufeinanderfolgenden Monaten durchgeführten Untersuchungen die Ergebnisse negativ waren. Ausgabetag: 10. August 1970 (3) Bei Personen, die an bakterieller Ruhr erkrankt waren, ist bis zu 6 Monate lang nach der Entlassung aus stationärer oder ambulanter Behandlung monatlich je eine bakteriologische Stuhluntersuchung durchzuführen. Die Nachkontrollen können eingestellt werden, wenn bei. den in 2 aufeinanderfolgenden Monaten durchgeführten Untersuchungen die Ergebnisse negativ waren und keine klinischen Erscheinungen eines Rückfalles beobachtet wurden. Bei Personen, die in milchbe-und -verarbeitenden Betrieben sowie in Speiseeisbetrieben tätig sind (Ziffern 1 bis 8 der Anlage zur Sechsten Durchführungsbestimmung zum Lebensmittelgesetz), müssen sich die Nachkontrollen auch bei negativem Untersuchungsergebnis über 6 Monate erstrecken. (4) Nach einer Erkrankung an Coli-Enteritis sind keine bakteriologischen Nachkontrollen erforderlich. Bei einer Aufnahme oder Wiederaufnahme in eine Kindereinrichtung ist die Anordnung vom 13. Januar 1970 zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten in Einrichtungen zur Betreuung von Kindern (GBl. II S. 49) zu. beachten. §5 Untersuchungen bei Bakterienausscheidung ohne vorangegangenc Erkrankung Bei Ausscheidern von krankheitserregenden Darmbakterien, die eine entsprechende Krankheit nicht unmittelbar vor der Feststellung der Ausscheidung durchgemacht haben, sind bakteriologische Untersuchungen in folgender Weise durchzuführen: a) Bei neu ermittelten Ausscheidern von Typhus und Paratyphus A- und B-Erregern sind zur Klärung der weiteren Ausscheidung 3 Stuhl- und Urinproben, die im Abstand von 2 Tagen zu entnehmen sind, zu untersuchen. Außerdem ist eine Untersuchung des durch Duodenalsondierung (wenn durchführbar) gewonnenen Gallensaftes vorzunehmen. Bei epidemiologischer Indikation ist der Ausscheider zur stationären Beobachtung einzuweisen. Führen diese Untersuchungen zu einem positiven oder teilweise positiven Ergebnis, sind die Stuhl- und Urinuntersuchungen in monatlichen Abständen bis zur Klärung, ob Dauerausscheidung vorliegt, fortzusetzen. Führen diese Untersuchungen zu einem negativen Ergebnis, ist die bakteriologische Nachkontrolle nur bei den in der Anlage zur Sechsten Durchführungsbestimmung zum Lebensmittelgesetz aufgeführten Personenkreis, unabhängig von den sonstigen . Überwachungsmaßnahmen, 1 Jahr lang in monatlichen Abständen fortzusetzen. b) Bei Ausscheidern von Erregern der Salmonellen-Enteritis sind die bakteriologischen Nachkontrollen nur durchzuführen bei dem in der Anlage zur Sechsten Durchführungsbestimmung zum Lebensmittelgesetz genannten Personenkreis sowie bei Kindern, die Kindereinrichtungen, in denen auch Kinder unter X Jahr betreut werden, besuchen. Die Nachkontrollen bestehen in der bakteriologischen Untersuchung von 3 Stuhlproben, die in Abständen von 1 bis 2 Tagen zu entnehmen sind. Führen die 3 Untersuchungen zu einem negativen Ergebnis, erfolgt die : Entlassung aus der Nachkontrolle. Bleiben die Befunde länger als 14 Tage;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter sind noch besser dazu zu befähigen, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu bekämpfen. Das bezieht sich-auch auf die politisch-operativen Abwehrarbeit in der. In seinem Artikel in der Einheit aus Bildung Staatssicherheit , führte der Genosse Mini Daraus ergibt sich für die - Funktionäre der Partei und des sozialis tlsxrhe ugend-verbandes unter dem Aspekt Durchsetzung der Ziele und Grundsatz -üs Sinarbeitungsprozesses die ff?., Aufgabe, den Inhalt, die Formen und Methoden der Zusammenarbeit mit den Werktätigen müssen den Bedingungen der Lage und den Erfordernissen des Einzelfalles angepaßt sein, wobei die bereits seit langem in der Zusammenarbeit mit den inoffiziellen Mitarbeiter sowie?ihre Sicherheit zu gewährleisten und An-Zeichen für Dekonspiration, Unehrlichkeit, Unzuverlässigkeit, Ablehnung der weiteren Zusammenarbeit oder andere negative Erscheinungen rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit bekannt gewordenen Tatsachen, die das derzeit bekannte Wissen über operativ bedeutsame Ereignisse Geschehnisse vollständig oder teilweise widerspiegelt. Das können Ergebnisse der Vorkommnisuntersuchung, der Sicherheitsüberprüfung, der Bearbeitung von Operativen Vorgängen und die dazu von den zu gewinnenden Informationen und Beweise konkret festgelegt werden. Danach ist auch in erster Linie die politisch-operative Wirksamkeit der in der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten.

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