Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 47

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 47 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 47); Gesetzblatt Teil II Nr. 9 Ausgabetag: 2. Februar 1970 47 Ordnung vom 15. Juni 1967 über die Einführung einer Bodennutzungsgebühr zum Schutz des land- und forstwirtschaftlichen Bodenfonds Verordnung über Bodennutzungsgebühr (GBl. II S. 487) und der dazu erlassenen Ersten Durchführungsbestimmung vom 24. Mai 1968 (GBl. II S. 281), werden die volkseigenen Meliorationskombinate und die VEB Meliorationsbau (im folgenden Auftragnehmer genannt) beauftragt. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben werden ihnen die Arbeitsgruppen für Bodenschätzung und Standortkartierung der Institute für Landwirtschaft bei den Räten für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungs-gülerwirtschaft der Bezirke zugeordnet. (.3) Mit den Aufgaben zur ständigen Vervollkommnung der Methoden und Verfahren für die Standortuntersuchung und der Gewährleistung der einheitlichen Durchführung der Standortuntersuchung auf der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche der Deutschen Demokratischen Republik wird die Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin beauftragt. §3 Grundsätze für die Durchführung der Standortuntersuchung (1) Die Standortuntersuchung wird entsprechend den unterschiedlichen Anforderungen an die Aussagefähigkeit der Unterlagen für die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Meliorationen und anderen Maßnahmen zur Hebung der Bodenfruchtbarkeit stufenweise durchgeführt. (2) Die 1. Stufe der Stando r tunte r such u n g wird in der Phase der Planung für die Ausarbeitung v'on wissenschaftlich-technischen Konzeptionen und Studien als standortkundliche Ergänzung der Bodenschätzung mit dem Ziel durchgeführt, Entscheidungsgrundlagen für die Bestimmung der volkswirtschaftlich effektivsten Meliorationen und anderen Maßnahmen zur Hebung der Bodenfruchtbarkeit zu schaffen. (3) Die standortkundliche Ergänzung der Bodenschätzung ist vorrangig für die in den Generalplänen für Meliorationen und wasserwirtschaftliche Vorhaben für die landwirtschaftliche Produktion der Bezirke enthaltenen Meliorationen und anderen Maßnahmen zur Hebung der Bodenfruchtbarkeit durchzuführen. Sie ist schrittweise auf die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche der Deutschen Demokratischen Republik auszudehnen. Im Verantwortungsbereich des Rates für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft Berlin ist die Durchführung, der Bodenschätzung mit der standortkundlichen Ergänzung der Bodenschätzung zu verbinden. (4) Die 2. Stufe der Standortuntersuchung wird nach. Bestätigung der wissenschaftlich-technischen Konzeptionen und Studien durch die Mitgliederversammlungen der LPG und GPG und die Direktoren der VEG als Grundlage für die Ausarbeitung der Vorbereitungsunterlagen mit der Zielstellung durchgeführt, die volkswirtschaftlich effektivste technologische Lösungsvariante für Meliorationen und andere Maßnahmen zur Hebung der Bodenfruchtbarkeit zu ermitteln. (5) In der 3. Stufe der Standortuntersuchung werden die Unterlagen der 2. Stufe entsprechend den Erfordernissen der bauteehnischen Projektierung durch Baugrund- und hydrologische Untersuchungen für die Baudurchführung ergänzt. (6) Die Standortuntersuchung wird auf der Grundlage verbindlicher Arbeitsrichtlinien, die von der Deutschen Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin im Einvernehmen mit dem Staatlichen Komitee für Meliorationen beim Rat für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik herausgegeben werden, und von Standards durchgelührt. (7) Aufträge für die Durchführung der Standortuntersuchung erteilen die LPG, GPG, VEG, Meliorationsgenossenschaften und die Produktionsleitungen der Räte für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft der Kreise und Bezirke (im folgenden Auftraggeber genannt). (8) Uber die zu erbringenden Leistungen sind Verträge abzuschließen. Die Abrechnung der Leistungen gegenüber den Auftraggebern erfolgt entsprechend den preisrechtlichen Bestimmungen.* §4 Auswertung der standortkundlichen Ergänzung der Bodenschätzung (1) Mit der Zusammenstellung und zentralen Auswertung der Ergebnisse der Ergänzung der Bodenschätzung sowie der methodischen Anleitung und fachlichen Weiterbildung der mit der Durchführung dieser Arbeiten beauftragten Mitarbeiter der Auftragnehmer wird das Institut für Bodenkunde Eberswalde der Deutschen Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin (im folgenden Institut für Bodenkunde genannt) beauftragt. (2) Für die standortkundliche Ergänzung der Bodenschätzung ist dem Institut für Bodenkunde und der zuständigen Außenstelle des Liegenschaftsdienstes des Rates des Bezirkes zur Einfügung in die Gemeindeakten der Bodenschätzung je ein Exemplar der Listen und Erläuterungen über die Standortuntersuchung durch die Auftragnehmer kostenlos zu übergeben. Darüber hinaus kann das Institut für Bodenkunde von den Auftragnehmern weitere Ergebnisse der Standortuntersuchung zur Einsichtnahme und Auswertung anfordern. (3) Die Originale der zusammengestellten Ergebnisse dtr Standortuntersuchung sind bei den Auftragnehmern zu archivieren. Der Auftraggeber für die Standortuntersuchung erhält Kopien der zusammengestell-ten Ergebnisse in vertraglich vereinbarter Anzahl. §5 Schlußbestimmung Diese Anordnung tritt am 1. Februar 1970 in Kraft. Berlin, den 8. Januar 1970 Der Vorsitzende des Rales für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirlschaft der Deutschen Demokratischen Republik Ewald Minister * z. Z. gelten: Preisanordnung Nr. 2036 vom 1. Februar 1965 Bauteehnische Projektierungsleistungen der volkseigenen Betriebe (Sonderdruck Nr. P 2303 des Gesetzblattes) und Preisanordnung Nr. 2036 1 vom 8. Februar 1966 (Sonderdruck Nr. P 2309 des Gesetzblattes);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen zum Mißbrauch des Transitverkehrs zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitwegen; Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Aus- und Einreisen und der Kontrolle der Einreisen von Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin und ihres Aufenthaltes in der und der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten mißbraucht. Das geschieht insbesondere durch Entstellungen, falsche Berichterstattungen, Lügen und Verleumdungen in westlichen Massenmedien und vor internationalen Organisationen. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter, für Suicidversuche unduWarMchtung von Beweismaterial sind unbedingt ausbusnüält-nn, was bei der Ausgestaltung grundsätzlich Beachtung finden muß.

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