Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 464

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 464 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 464); 4G4 Gesetzblatt Teil IT Nr. 64 Ausgabetag: 31. Juli 1970 meinden und ihren Räten sowie den volkseigenen Betrieben und Kombinaten, Produktionsgenossenschaften des Handwerks, Betrieben mit staatlicher Beteiligung und privaten Betrieben weitere eigenverantwortlich durchzuführende Aufgaben übertragen. Die örtlichen Staatsorgane und die Betriebe haben in Wahrnehmung dieser Verantwortung die Arbeitsund Lebensbedingungen der Werktätigen im Territorium durch eine zielgerichtete Zusammenarbeit auf der Grundlage des Perspektivplanes, des Jahresvolkswirtschaftsplanes und langfristiger Verträge ständig zu verbessern. Damit ist zu erreichen, daß die Betriebe gemeinsam mit den örtlichen Staatsorganen die gesamte Lebenssphäre, in der die Bürger arbeiten, wohnen, politisch wirksam sind, sich bilden und kulturell betätigen, sich erholen und Sport treiben, mitgestalten. Bei der Schaffung neuer Einrichtungen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen und zur Entwicklung des geistig-kulturellen Lebens ist durch die Betriebe zu gewährleisten, daß diese Einrichtungen sowohl von den Betriebskollektiven als auch von anderen Bürgern der Stadt bzw. Gemeinde genutzt werden können. Zur planmäßigen Gestaltung und Förderung eines engen Zusammenwirkens der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Räte und der Betriebe und Kombinate zur Entwicklung des gesellschaftlichen Lebens und sozialistischer Arbeits- und Lebensbedingungen durch systemgerechte- materielle und finanzielle Maßnahmen wird in Abstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgende Richtlinie gegeben: I. Planung und Durchführung gemeinsamer Maßnahmen 1. Gemeinsame Maßnahmen im Sinne' dieser Richtlinie werden von den Volksvertretungen der Städte und Gemeinden und ihren Räten (im folgenden örtliche Staatsorgane genannt) gemeinschaftlich mit den volkseigenen" Betrieben und Kombinaten, Pro- duktionsgenossenschaften des Handwerks, Betrieben mit staatlicher Beteiligung und privaten Betrieben (in den Abschnitten I und II Betriebe genannt) durchgeführt. Zu den gemeinsamen Maßnahmen gehören die Schaffung, Erweiterung, Nutzung, Bewirtschaftung und Erhaltung solcher Einrichtungen und Anlagen, die der Kinderbetreuung der Erschließung zusätzlichen Wohnraumes der Entwicklung des geistig-kulturellen Lebens und des Bildungsprozesses der Gesunderhaltung, der Körperkultur und dem Sport der Naherholung der Arbeiterversorgung, der Schul- und Kinderspeisung der Verbesserung der hauswirtschaftlichen Dienstleistungen und Reparaturen oder auf andere Weise der Entwicklung sozialistischer Arbeits- und Lebensbedingungen im Territorium dienen. Die gemeinsamen Maßnahmen sind auf der Grundlage des Planes sowie vertraglicher Vereinbarungen von Betrieben und örtlichen Staatsorganen mit hoher Effektivität durchzuführen und zu finanzieren. 2. Voraussetzung für die Planung, Finanzierung und Durchführung gemeinsamer Maßnahmen ist die materielle und finanzielle Erfüllung der den örtlichen Staatsorganen und den Betrieben mit dem Perspektivplan auf der Grundlage staatlicher Plankennziffern und staatlicher Normative gestellten Aufgaben. Ergeben sich in den einzelnen Jahren des Perspektivplanzeitraumes durch Erschließung und Ausschöpfung örtlicher Reserven zusätzliche Möglichkeiten zur Durchführung gemeinsamer Maßnahmen, die bei der Ausarbeitung des Perspektivplanes noch nicht bekannt waren, haben die örtlichen Staatsorgane und die Betriebe diese Maßnahmen vertraglich zu vereinbaren und in die Pläne der folgenden Jahre aufzunehmen. 3. Die gemeinsamen Maßnahmen sind entsprechend der festgelegten Verantwortung in die materiellen und finanziellen Pläne der örtlichen Staatsorgane und Betriebe, insbesondere in deren Planteil „Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen“, aufzunehmen. Die Betriebe und die örtlichen Staatsorgane haben diese Maßnahmen im Interesse eines hohen Nutzens für die Bevölkerung zu koordinieren und die materiellen und finanziellen Mittel konzentriert einzusetzen. 4. Über die beiderseitigen Aufgaben, Rechte und Pflichten bei der materiellen und finanziellen Erfüllung der gemeinsamen Maßnahmen sind Verträge gemäß der Verordnung vom 17. Juli 1968 über die Gestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen den Räten der Städte und Gemeinden und den Betrieben zur weiteren Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen (GBl. II S. 661) abzuschließen. In diesen Verträgen ist zu vereinbaren, daß die durch gemeinsame Maßnahmen geschaffenen Objekte Volkseigentum sind. Darüber hinaus sind in den Verträgen exakte Festlegungen insbesondere über den Investitionsauftraggeber zür Vorbereitung und Durchführung des Vorhabens die Rechtsträgerschaft nach Fertigstellung des Objektes die Beteiligung der Vertragspartner an der Finanzierung unter Berücksichtigung des anteiligen Nutzens die Verantwortung für die Nutzung, Unterhaltung und Wefterhaltung des fertiggestellten Objektes zu treffen. 5. Die Bereitstellung von Mitteln der Betriebe darf nur objektgebunden zur unmittelbaren Finanzierung geplanter und materiell realisierbarer Maßnahmen erfolgen. Eine globale Zuführung von- Mitteln an den örtlichen Haushalt ist nicht zulässig.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Beweisführung im Operativen Vorgang, denn nur auf der Grundlage der im Operativen Vorgang erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Beweismittel läßt sich beurteilen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen durch die Zusammenarbeit zwischen operativen Diensteinheiten und Untersuchungsabteilungen als ein Hauptweg der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren Erfordernisse und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren, Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache AUTORENKOLLEKTIV: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaf tvollzuges und deren Verwirklichung. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Autoren: Rataizick Heinz, Stein ,u. Conrad - Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit. Die Aufgaben der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei Transporten unterstützt wird. Das ist insbesondere bei einzuleitenden Sofortmaßnahmen im zum Beispiel bei der Verhinderung von Suizid von ausschlaggebender Bedeutung.

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