Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 458

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 458 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 458); 458 Gesetzblatt Teil II Nr. 62 Mitarbeit bei der Lösung anderer Aufgaben, die dem DAMW gemäß den Verordnungen vom 18. Dezember 1969 über das Statut des Deutschen Amtes für Meßwesen und Warenprüfung bzw. über die staatliche Qualitätskontrolle (GBl. II 1970 S. 105 und S. 110) obliegen, eingesetzt werden, insbesondere bei der Einflußnahme des DAMW auf die Festlegung der Qualitätsziele bei der Planung und im Stadium Forschung und Entwicklung sowie bei der Durchführung und Auswertung von Betriebskontrollen. §3 (1) Der Einsatz der Gutachter des DAMW erfolgt in der Regel im Rahmen von Gutachterausschüssen, die als ständige oder zeitweilige beratende Gremien von den Leitern der Prüfdienststellen bzw. Fachgebiete oder bei Bedarf von den Leitern der Fachabteilungen des DAMW gebildet werden. (2) Erforderlichenfalls sichern die Leiter der Fachabteilungen des DAMW die Einheitlichkeit der Arbeit mit den in ihrem Verantwortungsbereich berufenen Gutachtern bzw. gebildeten Gutachterausschüssen durch Ordnungen. §4 Soweit es die Vorbereitung und Ausübung ihrer beratenden Funktion erfordert, können Gutachter vom zuständigen Leiter des DAMW durch einen besonderen schriftlichen Auftrag mit der Ausführung von Prüfungen, Kontrollen oder anderen Aufgaben des DAMW beauftragt werden. §5 Die Gutachter des DAMW haben über alle vertraulichen Materialien und Vorgänge, von denen sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Gutachter Kenntnis erhalten, die Schweigepflicht zu wahren. Sie werden vom zuständigen Leiter im DAMW zur Geheimhaltung vertraulicher Vorgänge und Materialien verpflichtet und mit bestehenden Ordnungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung vertraut gemacht. Die Schweigepflicht besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit als Gutachter des DAMW. Von der Schweigepflicht kann nur der Präsident des DAMW entbinden. §6 (1) Als Gutachter berufen werden können Mitarbeiter in wissenschaftlichen Einrichtungen, volkseigenen Kombinaten und Betrieben und staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Vertreter gesellschaftlicher Organisationen sowie andere Bürger, die nach Persönlichkeit und Qualifikation die Gewähr dafür bieten, Ausgabetag: 22. Juli 1970 daß sie die Funktion als Gutachter des DAMW sorg-, faltig, zuverlässig und unparteiisch ausüben werden. In besonderen Fällen kann der Nachweis einer speziellen Qualifikation gefordert werden. (2) Die Berufung der Gutachter erfolgt auf Vorschlag der Leiter der Fachabteilungen des DAMW durch den Präsidenten des DAMW. Die Gutachter werden nur mit Zustimmung der Leiter der Institut: jnen, denen sie angeboren, berufen. Durch die Berufung w! i kein ArbbitÄfec&yejltnis- zwischen dem DAMW und dem Gutachter §grmtoe\7v? -■ (f,; ü.rustimmubg-yl Berufung übernehmen * die,die Verpflichtung, den Gutachtern die notwendige FreikfeLT.yqp der Arbeit zur Ausübung ihrer Funktion bei.;Öfeit%'sfeMng ihres Durchschnitts-Verdienstes zu gewähren. Entstehende Reisekosten werden den Gutachtern vom DAMW gemäß den hierfür geltenden Rechtsvorschriften erstattet. §7 (1) Die Gutachter können für besondere Leistungen bei der Ausübung ihrer Gutachterfunktion vom DAMW prämiiert werden. (2) Über die Prämiierung entscheidet auf Vorschlag desjenigen Leiters des DAMW, in dessen Verantwortungsbereich der Gutachter eingesetzt ist, der Leiter der zuständigen Fachabteilung des DAMW. Die Zahlung der Prämien erfolgt aus einem beim DAMW gebildeten besonderen Fonds. (3) Gutachter, die sich über eine längere Zeit durch ihre Tätigkeit besondere Verdienste um die Lösung der Aufgaben des DAMW bei der staatlichen Qualitätskontrolle erworben haben, kann der Präsident des DAMW zu Hauptgutachtern ernennen. §8 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 5. Dezem ber 1963 über die Arbeit der Gutachterausschüsse auf dem Gebiet der Material- und Warenprüfung (GBl. II S. 885) außer Kraft. Berlin, den 30. Juni 1970 Der Präsident des Deutschen Amtes für Meßwesen und Warenprüfung Zipfel Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin,Klosterstraße47 Redaktion: 102Bcrlin, Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 Verlag: (610 62) Staatsvcrlag der Deutschen Demokratischen Republik, 108 Berlin. Otlo-Grotewohl-Str. 17, Telefon: 209 45 01 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teilt 1,20 M, Teil II 1,80 M und Teil III 1,80 M Einzelabgabc bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 M. bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0.40 M, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr Einzelbestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, ''Postschließfach 696. Außerdem besteht Kaufmögliclikeit nur bei Selbstabbolr-ing gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 1054 Berlin, Schwedter Straße 263, Telefon: 42 46 41 Gesamtherstellung: Slaatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenrotations-Hochdruck) Index 31817 L\ U XV tjuraen , ■' * * 1;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung ist gegenüber dem medizinischen Personal zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter den Ziffern und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linien und haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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