Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 457

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 457 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 457); Gesetzblatt Teil II Nr. 62 Ausgabetag: 22. Juli 1970 457 11. Anordnung vom 15. Februar 1960 über die Tätigkeit der wissenschaftlichen Mitarbeiter an den Universitäten und Hochschulen (GBl. I S. 133). Berlin, den 2. Juli 1970 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik S t o p h Vorsitzender Der Minister für Kultur Gysi 1 Anlage 1 zu § 1 vorstehender Verordnung Verzeichnis der künstlerischen Hochschulen, an denen nach der vorstehenden Verordnung vergütet wird Deutsche Hochschule für Musik „Hanns Eisler“ Berlin Hochschule für Musik Leipzig Franz-Liszt-Hochschule Weimar Hochschule für Musik „Carl Maria von Weber“ Dresden Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig ' Kunsthochschule Berlin Hochschule für bildende Künste Dresden Hochschule für industrielle Formgestaltung Halle Theaterhochschule „Hans Otto“ Leipzig Hochschule für Film und Fernsehen der DDR Potsdam- Babelsberg Institut für Literatur „Johannes R. Becher“ Leipzig Anlage 2 zu § 5 vorstehender Verordnung Vergütungstabclle in M/monatlich (für Hochschullehrer mit wissenschaftlicher Lehrtätigkeit nach Vergütungsgruppen VG) Ordentlichsr Professor VG I Hochschul- TT vu II dozent G rundvergütung 1800 1400 Vergütung mit 1. Steigerungssatz 1900 1475 Vergütung mit 2. Steigerungssatz 2000 1550 Vergütung mit 3. Steigerungssatz 2100 1625 Vergütung mit 4. Steigerungssatz 2200 1700 Vergütung mit 5. Steigerungssatz 2300 1775 Vergütung mit 6. Steigerungssatz 2400 1850 Vergütung mit 7. Steigerungssatz 2550 1925 Vergütung mit 8. Steigerungssatz 2700 2000 Vergütung mit 9. Steigerungssatz 2850 2075 Vergütung mit 10. Steigerungssatz 3000 2150 Anlage 3 zu § 10 vorstehender Verordnung Vergütungstabclle in M/monatlich (für wissenschaftliche Mitarbeiter nach Vergütungsgruppen VG) Oberassistenten Lehrer im Wissenschaft-Lektoren Hochschul- liehe Assisten- wis$enschaft- dienst ten mit befri-liche Sekretäre stetem Arbeits- rechtsverhältnis VG HI VG IV VG V Grund Vergütung 1030 890 Vergütung mit 1. Steigerungssatz 1130 940 Vergütung mit 2. Steigerungssatz 1130 990 Vergütung mit 3. Steigerungssatz . 12.30 1040 Vergütung mit 4. Steigerungssatz 1280 1090 Vergütung mit 5. Steigerungssatz 1330 1140 Vergütung mit 6. Sleigerungssatz 1330 1190 Vergütung mit 7. Steigerungssatz 1430 1240 Vergütung mit 8. Steigerungssatz 1480 1290 Vergütung mit 9. Steigerungssatz 1530 1340 Vergütung mit 10. Steigerungssatz 1580 1390 Anordnung über die Arbeit des Deutschen Amtes für Meßwesen und Warenprüfung mit Gutachtern und Gutachterausschüssen vom 30. Juni 1970 Auf Grund des § 14 Absätze 1 und 2 in Verbindung mit §17 Abs. 2 der Verordnung vom 13. Dezember 1969 über das Statut des Deutschen Amtes für Meßwesen und Warenprüfung (GBl. II 1970 S. 105) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes angeordnet: §1 Zur Sicherung der breiten Einbeziehung von Werktätigen in die kollektive Beratung von Maßnahmen und Entscheidungen auf dem Gebiet der staatlichen Qualitätskontrolle beruft das Deutsche Amt lür Meßwesen und Warenprüfung (DAMW) hervorragende Wissenschaftler, erfahrene Praktiker und andere sachkundige Werktätige als Gutachter des DAMW. §2 Die Gutachter des DAMW beraten das DAMW vor allem bei der Erarbeitung und Durchsetzung des staatlichen Qualitätsmaßstabes und bei der staatlichen Qualitätsbeurteilung. Sie können auch zur beratenden;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Sicherung Inhaftierter bol den Verführungen zu gerieht liehen Haupt Verhandlungen durch Angehörige der Abteilungen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung des Leiters der Hauptabteilung zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Dienstobjekt Berlin-Hohenschönhausen, Ereienwalder Straße des Wachregimentes Peliks Dziersynski Lehrmaterial der Juristischen Hochschule Vertrauliche Verschlußsache Vertrauliche Verschlußsache - oOÖlr Staatssicherheit : Ausf; bis Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit insbesondere dann zu realisieren sein, wenn der mutmaßliche Täter aktuell bei einem Handeln angetroffen diesbezüglich verfolgt wird und sich aus den objektiven Umständen dieses Handelns der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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