Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 436

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 436 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 436); 436 Gesetzblatt Teil II Nr. 58 Ausgabetag: 9. Juli 1970 facharbeiter bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit bzw. Berufsausbildung das Verfahren beim Abschluß und bei der Änderung des Arbeitsvertrages das Verfahren beim Ausscheiden aus dem Betrieb. 9. Schlußbestimmungen In den Schlußbeslimmungen ist insbesondere festzulegen, für welchen Zeitraum der Betriebskollektivvertrag gilt wie bei Änderung und Ergänzung des Betriebskollektivvertrages zu verfahren ist wie die regelmäßige Rechenschaftslegung und Kontrolle über die Einhaltung der Regelungen des Betriebskollektivvertrages durdigeführt wird welche betrieblichen Regelungen mit Abschluß des Betriebskollektivvertrages außer Kraft treten. Richtlinie des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik und des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes zur Gestaltung der Frauenförderungspläne im Perspektivplanzeitraum 1971 bis 1975 vom 17. Juni 1970 Die Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus verlangt, die Frauen umfassender in den Prozeß der Planung und Leitung von Gesellschaft und Wirtschaft einzubeziehen und die volle Wahrnehmung ihrer Mitverantwortung zu - verwirklichen; Ein wichtiges Erfordernis ist, auf der Grundlage der dazu vorhandenen Gesetze und der gesellschaftlichen Anforderungen eine perspektivische, systematische politische und fachliche Aus- und Weitei’bildung der Frauen sowie ihren verstärkten Einsatz in mittlere und leitende Tätigkeiten zu sichern. In Übereinstimmung mit der Richtlinie des Mini-sterrales der Deutschen Demokratischen Republik und des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerk-schaflsbur.des vom 17. Juni 1970 zur Gestaltung dar Betriebskollektivverträge im Perspektivplanzeitraum 1971 bis 1975 (GBl. II S. 431) wird für die volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betriebe, Betriebe der volkseigenen Kombinate, staatlichen Organe und Einrichtungen und die Betriebe mit staatlicher Beteiligung festgelegt: 1. In den Frauenförderungsplänen sind kontrollfähige Maßnahmen aufzunehmen zur Sicherung der gesellschaftspolitischen Weiterbildung der Frauen Ausbildung der Frauen zu Facharbeitern, besonders für technische Berufe, mit Angabe der Fachrichtung, der Anzahl der auszubildenden Frauen und des vorgesehenen Einsatzes Ausbildung und Vorbereitung der Frauen für mittlere und leitende Tätigkeiten (namentlich ist festzulegen, welche Frauen zu einem Fach- oder Hochschulstudium delegiert werden und wie die Vorbereitung der studierenden und bereits ausgebildeten Frauen für die Übernahme leitender Tätigkeiten erfolgt) Weiterbildung weiblicher Kader, die bereits mittlere oder leitende Funktionen ausüben Förderung und Unterstützung der lernenden Frauen, Verbesserung ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen entsprechend den sozialen und familiären Bedingungen, insbesondere der Frauen, die in Schichten arbeiten. 2. Die Ausarbeitung des Entwurfes des Frauenförderungsplanes ist durch die Leiter der Betriebe, Institutionen und Einrichtungen auf der Grundlage der perspektivischen Entwicklung des Betriebes zu gewährleisten. Der Entwurf des Frauenförderungsplanes ist nach Beratung mit der Betriebsgewerkschaftsleitung in Frauenversammlungen durch den verantwortlichen Leiter zu erläutern. Die in der Diskussion gegebenen Vorschläge und Hinweise der Frauen sind in Übereinstimmung mit den betrieblichen Möglichkeiten und den Planaufgaben zu berücksichtigen. Der Frauenförderungsplan ist zwischen dem Leiter und der Betriebsgewerkschaftsleitung nach vorheriger Bestätigung durch die Belegschafts- bzw. Vertrauensleutevollversammlung als Anlage zum Betriebskollektivvertrag, zur betrieblichen Vereinbarung bzw. zum Betriebsvertrag zu vereinbaren. In Frauenversammlungen haben die verantwortlichen Leiter über die Verwirklichung der einzelnen Festlegungen im Frauenförderungsplan zu berichten, notwendige Ergänzungen zu erläutern und Vorschläge zur weiteren Realisierung der festgelegten Maßnahmen mit den Frauen zu beraten. Darüber hinaus ist mit der Rechenschaftslegung über die Erfüllung der Verpflichtungen in den Betriebskollektivverträgen, den betrieblichen Vereinbarungen bzw. Betriebsverträgen auch über die Realisierung der Maßnahmen im Frauenförderungsplan in Belegschafts- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen zu berichten. Notwendige Ergänzungen bzw. Veränderungen sind in der Regel jährlich zu vereinbaren. Berlin, den 17. Juni 1970 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Neumann Erster Stellvertreter des Vorsitzenden Freier Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand Warnke Vorsitzender;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des gegnerischen Vorgehens ist das politischoperative Einschätzungsvermögen der zu erhöhen und sind sie in die Lage zu versetzen, alle Probleme und Situationen vom Standpunkt der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und ähnliches zu führen. Der diplomatische Vertreter darf finanzielle und materielle Zuwendungen an den Ver- hafteten im festgelegten Umfang übergeben. Untersagt sind Gespräche Entsprechend einer Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten zur Sprache gebracht. Die Ständige Vertretung der mischt sich auch damit, unter dem Deckmantel der sogenannten humanitären Hilfe gegenüber den vor ihr betreuten Verhafteten, fortgesetzt in innere Angelegenheiten der und des subversiven Mißbrauchs des Völkerrechts hierzu; dargestellt am Beispiel der von der anderen imperialistischen Staaten sowie Westberlin ausgehenden Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten Terror Gewaltdelikte Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze. Von den Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit wurden von - Personen wegen Straftaten gegen die Staatsgrenze der Ermittlungsverfahren eingeleitet zur weiteren Bearbeitung übernommen.

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