Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 432

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 432 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 432); 432 Gesetzblatt Teil II Nr. 58 Ausgabetag: 9. Juli 1970 eigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben sowie den Betrieben der volkseigenen Kombinate wird folgende Richtlinie erlassen: I. Allgemeine Grundsätze 1. Die Betriebskollektivverträge müssen dazu beitragen, eine' den Erfordernissen des Gesamtsystems entsprechende Ordnung der sozialistischen Arbeit im Betrieb zu entwickeln, mit der die Übereinstimmung der persönlichen Interessen mit den kollektiven Interessen des Betriebes und den gesamtgesellschaftlichen Erfordernissen für den einzelnen Werktätigen spürbar verwirklicht wird das Schöpfertum der Werktätigen bei der Meisterung der komplizierten Aufgaben der wissenschaftlich-technischen Revolution in der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit im Wettbewerb zur vollen Entfaltung kommt Disziplin, Ordnung und Sauberkeit im Betrieb, die volle Ausnutzung der Arbeitszeit und die mehrschichtige Auslastung hochproduktiver Maschinen und Anlagen gewährleistet werden die komplexe sozialistische Automatisierung und Rationalisierung, . die Erhöhung des Bildungsniveaus, die ständige Verbesserung der Arbeitsund Lebensbedingungen der Werktätigen und die Entwicklung einer hohen sozialistischen Arbeitskultur sowie die Entfaltung eines vielfältigen kulturell-geistigen Lebens im Betrieb als Einheit verwirklicht werden. 2. In den Betriebskollektivverträgen sind auf der Grundlage der Rechtsvorschriften und Rahmen-kollektivverträge die für den jeweiligen Betrieb zutreffenden spezifischen Regelungen der Arbeiis-und Lebensbedingungen der Werktätigen zwischen den Direktoren der Betriebe und den Betriebsgewerkschaftsleitungen zu vereinbaren. Dabei sind die territorialen Bedingungen und die in den Verträgen mit den örtlichen Staatsorganen und anderen Betrieben und Einrichtungen festgelegten Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeils- und Lebensbedingungen der Werktätigen zu berücksichtigen. Die Bestimmungen der Betriebskollektivverträge tragen den Charakter rechtlicher Verhaltensnormen (Rechte und Pflichten), die für die gesamte Geltungsdauer verbindlich sind. Regelungen in den Betriebskollektivverträgen, die gegen Rechtsvorschriften oder Bestimmungen der Rahmenkollektivverträge verstoßen, sind rechts-unwirksam. 3. Terminlich gebundene Einzelmaßnahmen und Verpflichtungen zur Erfüllung der Planaufgaben und zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen sowie zur Förderung der Frauen und Jugendlichen sind in andere betriebliche Dokumente (z. B. Wetlbe-werbskonzeptionen und -programme, Konzeptionen zur komplexen sozialistischen Rationalisierung, Planteil Arbeits- und Lebensbedingungen, Kaderentwicklungs- und Qualifizierungspläne) bzvv. in die Frauen- und Jugendförderungspläne, die den Betriebskollektivverträgen als Anlage beigefügt werden, aufzunehmen. 4. Die Verhaltensnormen in den Betriebskollektivverträgen sind so zu gestalten, daß sie das Verantwortungsbewußtsein der staatlichen Leiter für die Verwirklichung der Prinzipien der sozialistischen Menschenführung fördern und ihre Pflichten zur umfassenden Einbeziehung der Werktätigen in die Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der gesamten Planungs- und Leitungstätigkeit exakt zum Ausdruck bringen die Verantwortung der Werktätigen für das Ganze entwickeln helfen und ihnen bewußt machen, welche Anforderungen an ihr Denken und Handeln, ihr fachliches Wissen und Können und ihr Verhalten im Arbeitsprozeß gestellt werden, um die betrieblichen Aufgaben mit höchster Effektivität für die Volkswirtschaft zu erfüllen sichtbar machen, wie sich in Abhängigkeit von der Erfüllung der Planaufgaben durch aas gesamte Belriebskollektiv und den persönlichen Arbeitsleistungen die Möglichkeiten der Befriedigung der materiellen, kulturell-geistigen und sozialen Bedürfnisse der Werktätigen im Betrieb entwickeln die Entfaltung der sozialistischen Persönlichkeit in der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit fördern und damit zur Herausbildung der sozialistischen Menschengemeinschaft beitragen umfassend die Rolle der Gewerkschaften, ihr Recht auf Mitbestimmung und schöpferische Mitarbeit auf allen betrieblichen Leitungsebenen bei der Gestaltung des Reproduktionsprozesses und bei der Vertretung der Interessen der Werktätigen zum Ausdruck bringen. 5. In den Betriebskollektivverträgen sind alle wesentlichen betrieblichen Regelungen zu den in der Anlage genannten Komplexen systemgerecht und 's übersichtlich zusammenzufassen. C. Die Betriebskollektivverträge sind grundsätzlich mit einer Geltungsdauer von 5 Jahren für den Perspektivplanzeitraum 1971 bis 1975 abzuschließen. Soweit in Betrieben die Voraussetzungen für den Abschluß von Betriebskollektivverträgen mit einer Geltungsdauer von 5 Jahren noch nicht vorliegen, sind die Betriebskollektivverträge für einen kürzeren Zeitraum zu vereinbaren. Die Entscheidung;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , unmittelbar mit Kräften des Gegners und anderen feindlich neaativen Personen konfrontiert werden und ihren Angriffen und Provokationen direkt ausgesetzt sind. Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der ökonomischen Störtätigkeit und der schweren Wirtschaftskriminalität über den Rahmen der notwendigen strafrechtlichen Aufklärung und Aufdeckung der Straftaten eines Straftäters und dessen Verurteilung hinaus zur Unterstützung der Politik der Partei. Bur mit Gewißheit wahre Ermittlungsergebnisse bieten die Garantie, daß im Strafverfahren jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger zur Verantwortung gezogen wird. Auf die Feststellung der Wahrheit sind jegliche Untersuchungshandlungen auszurichten. Der Prozeß der Beweisführung ist theoretisch und praktisch stärker zu durchdringen, um die Potenzen der Wahrheitsfindung und der Wahrheitssicherung in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung von Flucht- und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und auch danach, insbesondere während der Körperdurchsuchung und der Durchsuchung der Bekleidung sowie der mitgeführten Gegenstände verhafteter Personen, hohe Anforderungen gestellt.

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