Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 356

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 356 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 356); 356 Gesetzblatt Teil II Nr. 49 Ausgabetag: 9. Juni 1970 durch den Eezirksbaudirektor dem Vorsitzenden des Rates des Bezirkes jährlich' vorzuschlagen und im Sinne der im Abs. 4 genannten Kriterien zu begründen. Die Direktoren der den WB bzw. den Wirtschaftsräten der Bezirke unterstehenden volkseigenen Kombinate .begründen ihren Vorschlag gegenüber dem Generaldirektor der WB bzw. dem Vorsitzenden des Wirtschaftsrates des Bezirkes. (6) Die zuständigen Minister, Generaldirektoren der WB, Vorsitzenden der Räte der Bezirke bzw. Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke haben die Vorschläge und Begründungen zu prüfen und die Höhe der Zuführungen zum Verfügungsfonds zusammen mit den Kennziffern des Jahresvolkswirtschaftsplanes differenziert festzulegen und zu bestätigen. " 1 (7) Die Minister, Generaldirektoren der WB, Vorsitzenden der Räte der Bezirke bzw. Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke sind verpflichtet, die jährliche Zuführung zum Verfügungsfonds im Rahmen der von ihnen bestätigten Höhe von der Erfüllung solcher Effektivitätskennziffern wie Senkung der Selbstkosten und Steigerung der Arbeitsproduktivität Zuwachs des Nettogewinns Verbesserung der Exporlrentabilität Inbetriebnahme wichtiger Kapazitäten bei strukturbestimmenden Investitionsvorhaben ökonomischer Nutzeffekt der entscheidenden wissenschaftlich-technischen und ökonomischen Aufgaben abhängig zu machen. Verwendung des Verfügungsfonds §3 (1) Uber die Verwendung des Verfügungsfonds entscheiden in eigener Verantwortung in der WB der Generaldirektor im volkseigenen Kombinat der Direktor des volkseigenen Kombinates im Wirtschaftsrat des Bezirkes der Vorsitzende des Wirtschaftsrates im Bezirksbauamt der Bezirksbaudirektor. (2) Der Generaldirektor der WB und der Direktor des volkseigenen Kombinates sind verpflichtet, die im Plan vorgesehene Verwendung des Verfügungsfonds mit der zuständigen Gewerkschaftsleitung zu beraten und dieser über die tatsächliche Verwendung der Mittel Rechenschaft zu legen. Der Vorsitzende des Wirtschaftsrates des Bezirkes und der Bezirksbaudirektor erfüllen diese Verpflichtung gegenüber dem zuständigen Bezirksvorstand des FDGB. (3) Die Mittel des Verfügungsfonds dürfen nur verausgabt werden, wenn mit ihrer Verwendung ein öko- nomischer bzw. volkswirtschaftlicher Nutzen verbunden ist. Der Nutzen ist kontrollfähig nachzuweisen. § 4 (1) In Abgrenzung zum Einsatz der Mittel des Prämienfonds, die insbesondere für Jahresendprämien und zur Prämiierung hervorragender Leistungen bei der Durchführung des Jahresvolkswirtschaftsplanes eingesetzt werden, sind die Mittel des Verfügungsfonds vorrangig für die materielle Anerkennung solcher Leistungen von Werktätigen einzusetzen, die zur Erreichung von Pionier- und Spitzenleistungen auf strukturbestimmenden Gebieten führen und für die perspektivische Entwicklung des volkseigenen Betriebes oder Kombinates, der Erzeugnisgruppe bzw. des gesamten Zweiges von Bedeutung sind. Die zielgerichtete Verwendung dieser Mittel muß zur Anwendung modernster Technologien und Verfahrenstechniken dar Großproduktion zur Herstellung hochwertiger Erzeugnisse zu niedrigsten Kosten sowie zur schnellen Überführung und produktiven Nutzung neuester Ergebnisse der Forschung und Entwicklung beitragen. Die Mittel sind für die materielle Stimulierung von Maßnahmen zur Durchsetzung einer volkswirtschaftlich effektiven Mate-rialsubslitution und qualitativ neuer Verfahren und Technologien zur Werkstoffherslellung ur.d Sloffum-wandlung zu verwenden. (2) Die Mittel des Verfügungsfonds sind für die materielle Stimulierung der Erschließung von Produkfions-reserven für die Beschleunigung des Wachstumstempos auf wichtigen Gebieten der materiell-technischen Versorgung der Volkswirtschaft in ganzen Bedarfskomplexen sowie der Entwicklung von Erzeugnissystemen einzusetzen. Sie müssen für eine zielgerichtete materielle Stimulierung der Übererfüllung von Exportaufgaben mit hohem volkswirtschaftlichem Nutzen verwendet werden und dazu dienen, veränderten Bedingungen des Außenmarktes schnell Rechnung zu tragen und sie zugunsten der Volkswirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik auszunutzen. (3) Durch Bereitstellung von Mitteln des Verfügungsfonds zur Prämiierung von Arbeitskollektiven und Einzelpersonen für hervorragende Ergebnisse im sozialistischen Wettbewerb, die entscheidend zur Verbesserung der Effektivität des ganzen Industriezweiges, des volkseigenen Kombinates, der Betriebe des Wirtschaftsrates des Bezirkes bzw. des Bezirksbauamtes beitragen, ist vor allem die Führung des überbetrieblichen sozialistischen Wettbewerbs zu unterstützen. (4) Die Mittel des Verfügungsfonds können für die Durchführung des sozialistischen Wettbewerbs innerhalb der Kooperationskette und der Erzeugnisgruppe sowie innerhalb der Kooperationsgemeinschaft eingesetzt werden, vor allem für die Bereitstellung bzw. beschleunigte Aufnahme der Produktion von Zulieferungen mit wissenschaftlich-technischem und ökonomischem Höchstniveau, die zur Steigerung der Produktion von Finalerzeugnissen in höchster Qualität und mit niedrigsten Selbstkosten wie auch zur Produktion hochexportrentabler Erzeugnisse beitragen. (5) Für die Aufholung von Planrückständen dürfen Prämien aus dem Verfügungsfonds nur in Ausnahmefällen bereitgestellt werden, wenn damit nachweisbar größere Störungen im volkswirtschaftlichen Reproduktionsprozeß abgewendet werden können.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspiration und ihrer Person erfolgen? Bei den Maßnahmen zur Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspirierung und ihrer Person ist stets zu beachten, daß diese Verbindungen in der Regel einer konzentrierten Bearbeitung und Kontrolle durch die feindlichen Geheimdienste und Abwehrorgane unterliegen. Es ist deshalb zu sichern, daß die Sachverhaltsklärung nach Gesetz nicht wie eine Befragung im Rahmen der strafprozessualen Verdachtshinweisprüfung erscheint. So kann mit einer im Sicherungsbereich einer aus-. ländischen Botschaft festgestellten Person auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der. Deutschen Volkspolizei über den Gewahrsam von Personen und die Unterbringung von Personen in Gewahrsams räumen - Gewahrsamsordnung - Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gleichzeitig ist damit ein mögliches Abstimmen in Bezug auf Aussagen vor dem Gericht mit aller Konsequenz zu unterbinden.

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