Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 339

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 339 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 339); Gesetzblatt Teil II Nr. 46 Ausgabetag: 29. Mai 1970 339 §n Entscheidungen des Rates des Kreises gemäß §§ 9 und 10 sind den Beteiligten mit einer Begründung und der Belehrung über die Zulässigkeit der Beschwerde und über das Besch werdeverfahren zuzustellen. § 12 Auflagen Die Vorsitzenden der örtlichen Räte sind im Interesse der Erhaltung und Verbesserung des Erholungswertes der Erholungsgebiete berechtigt, Betrieben und Bürgern Auflagen zu erteilen. Die Auflagenerteilung erstreckt sich auf die Gestaltung und Pflege bewohnter und unbewohnter Grundstücke, insbesondere auf das Beschneiden von Hecken, die Unkrautbekämpfung und die Sauberhaltung Reinhaltung der Landschaft, insbesondere die ordnungsgemäße Ableitung von Abwässern sowie die geordnete Ablagerung von Siedlungsabfällen Pflanzung von Bäumen, Sträuchern und Stauden zur Einbindung von Baulichkeiten in die' Umgebung. §13 Beschwerdeverfahren gegen Auflagen (1) Gegen erteilte Auflagen ist die Beschwerde zulässig. Sie ist innerhalb eines Monats nach ihrer Erteilung bei dem Vorsitzenden des örtlichen Rates einzulegen, der die Auflage erteilt hat. Hilft dieser der Beschwerde nicht ab, entscheidet der örtliche Rat durch Beschluß endgültig. Die Entscheidung über die Beschwerde ist innerhalb eines Monats zu treffen und dem Beschwerdeführer schriftlich mitzuteilen. (2) Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung. ■ (31 Bei der Erteilung von Auflagen sind die davon Betroffenen über die Zulässigkeit der Beschwerde und das Beschwerdeverfahren zu belehren. §14 Beschwerdeverfahren gegen die Beschränkung oder den Entzug von Nutzungs- und Eigentumsrechten (1) Die Beschwerde gegen Entscheidungen des Rates des Kreises entsprechend § 14 Abs. 5 des Landeskulturgesetzes vom 14. Mai 1970 ist innerhalb eines Monats vom Zeitpunkt der Zustellung der Entscheidung bei dem Rat des Kreises einzulegen, der die Entscheidung getroffen hat. Die Entscheidung über die Beschwerde ist innerhalb eines Monats durch den Rat des Kreises zu treffen. Hilft der Rat des Kreises der Beschwerde nicht ab, trifft der Rat des Bezirkes innerhalb eines Monats eine endgültige Entscheidung. (2) Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung. Schlußbestimmungen '§15 Durchführungsbestimmungen zu dieser Durchführungsverordnung erlassen die Leiter der zuständigen zentralen Staatsorgane. § 16 Diese Durchführungsverordnung tritt am l. Juli 1970 in Kraft. Berlin, den 14. Mai 1970 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik S t o p h Vorsitzender Der Vorsitzende des Rates für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik Ewald Minister Dritte Durchführungsverordnung* zum Landeskulturgeselz Sauberhaltung der Städte und Gemeinden und Verwertung von Siedlungsabfällen vom 14. Mai 1970 Die Sauberhaltung der öffentlichen Straßen, Wege, Plätze, Grünanlagen und Parks, die Siedlungsabfallbeseitigung und -Verwertung tragen zur planmäßigen Gestaltung der sozialistischen Landeskultur bei und sind Anliegen der sozialistischen Gesellschaft bei der Weiterentwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen in den Städten und Gemeinden. Zur Lösung der sich dabei ergebenden Aufgaben wird auf Grund des § 39 des Gesetzes vom 14. Mai 1970 über die planmäßige Gestaltung der sozialistischen Landeskultur in der Deutschen Demokratischen Republik Landeskulturgesetz (GBl. I S. 67) folgendes verordnet: I. Grundsätze §1 (1) Die Sauberhaltung der Städte und Gemeinden durch die regelmäßige Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze, die Reinigung und Pflege der Grünanlagen und Parks, die rationelle Abfuhr sowie schadlose Ablagerung und die zweckmäßige Verwertung der Siedlungsabfälle sind Aufgaben der Räte der Städte und Gemeinden. Sie haben im Rahmen ihrer Verantwortung für Ordnung, Sauberkeit und Hygiene im Territorium die Sauberhaltung und die Siedlungsabfallverwertung zu organisieren und entwickeln dazu die Initiative der Bürger und Betriebe sowie der anderen gesellschaftlichen Kräfte im Territorium. (2) Durch komplexe Systeme der Sauberhaltung und der Siedlungsabfallbeseitigung und -Verwertung sind die Einhaltung der hygienischen und ästhetischen Erfordernisse in den Städten und Gemeinden sowie der Schutz der Natur, insbesondere der Gewässer und der Luft, vor Schädigungen durch Siedlungsabfälle zu sichern. 2. DVO vom 14. Mai 1970 (GBl. II Nr. 46 S. 336);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und den umfassenden Schutz und die Mehrung des sozialistischen Eigentums voll wahrzunehmen und geeignete Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen und deren Ergebnisse zu kontrollieren. Auch diese Maßnahmen sind zwischen der Linie und den anderen operativen Linien und Diensteinheiten hat unverändert auf der Grundlage der in meinen Befehlen und Weisungen, insbesondere den in der Richtlinie enthaltenen Grundsätzen, zu erfolgen.

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