Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 314

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 314 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 314); 314 Gesetzblatt Teil II Nr. 43 erarbeiten auf der Grundlage der Perspektivpläne Berufsberatungsschriften und auf der Grundlage der Jahresvolkswirtschaftspläne Lehrstellenverzeichnisse unterstützen die Betriebe und Genossenschaften bei der Gewinnung von Schulabgängern für Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsausbildung sichern die individuelle Beratung von Jugendlichen, Eltern und Werktätigen über Inhalt, Charakter, Anforderungen und Perspektiven volkswirtschaftlich und territorial wichtiger Berufe und Studienrichtungen sowie über Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten. (3) Die Berufsberatung der Schulabgänger mit physischen und psychischen Schädigungen, für die eine geschützte Arbeit* nicht erforderlich wird, ist von den Organen für Berufsbildung und Berufsberatung der Räte der Kreise individuell unter Hinzuziehung von Sonderschulpädagogen, Ärzten und in Zusammenarbeit mit den Kreisrehabililationskommissionen durchzuführen. §10 Die Abteilungen Volksbildung der Räte der Kreise unterstützen die Direktoren der allgemeinbildenden Schulen bei der planmäßigen Entwicklung der Berufsberatung im Bildungs- und Erziehungsprozeß innerhalb und außerhalb des Unterrichts veranlassen die Einschätzung der Ergebnisse der Berufsberatung in den Schuljahresanalysen sichern in Abstimmung mit den Organen für Berufsbildung und Berufsberatung der Räte der Kreise die Arbeit der für die Berufsaufklärung und -Orientierung benannten Lehrer stellen den Schulen die von den Betrieben und Genossenschaften, wirtscbaflsleitenden Organen, Organen für Berufsbildung und Berufsberatung der Räte der Kreise hergestellten Informations- und Anleitungsmaterialien zur Verfügung und kontrollieren deren Anwendung organisieren Erfahrungsaustausche mit den allgemeinbildenden Schulen zur Verallgemeinerung der wirksamsten Methoden der Berufsberatung veranlassen, daß die Probleme der Berufsberatung in die Weiterbildung der Direktoren und Lehrkräfte der allgemeinbildenden Schulen, der Fachberater und Leiter der Kommissionen für Berufsberatung der Elternbeiräte einbezogen werden. §11 Die Abteilungen Gesundheits- und Sozialwesen der Räte der Kreise sichern in Zusammenarbeit mit den Abteilungen Volksbildung bei der Durchführung der schulärztlichen Untersuchungen, daß ausgehend von den Anforderungen der Berufe die physischen und psychischen Voraussetzungen der Schüler unter medizinischem Aspekt geprüft und bis zum 8. Schuljahr entsprechende Empfehlungen für geeignete bzw. nicht geeignete Berufe gegeben werden. * § 1 der Anordnung vom 26. August 19(19 zur Sicherung des Rechts auf Arbeit für Rehabilitanden (GBl. II Nr. 75 S. 470) Ausgabetag: 22. Mai 1970 V. Aufgaben der Räte der Bezirke §12 (1) Die Räte der Bezirke übertragen den Räten der Kreise Aufgaben zur Lösung der bezirklichen Schwerpunkte der Berufsberatung und geben ihnen dazu Empfehlungen und Hinweise. Dabei gehen sie von den Erfordernissen des ökonomischen Systems des Sozialismus’ und der Strukturpolitik, den sich daraus ergebenden Konsequenzen für die perspektivische Entwicklung der Berufs- und Qualifikationsstruktur und von den Bilanzentscheidungen zum Plan der Neueinstellung von Schulabgängern in die Berufsausbildung aus. Sie haben auf der Grundlage der Perspektivpläne ihres Territoriums und der Betriebe Programme zur langfristigen Berufsberatung zu beschließen. (2) Die Räte der Bezirke haben zu sichern, daß die Bezirksmessen der Meister von morgen für die Berufsaufklärung und -Orientierung sowie zur Popularisierung guter Erfahrungen der Schulen, Betriebe und Genossenschaften auf dem Gebiet der Berufsberatung genutzt werden. In Zusammenarbeit mit strukturbestimmenden Betrieben und Kombinaten sowie mit Räten der Kreise entwickeln sie Berufsberatungszentren zur vielseitigen Information der Bevölkerung über Berufsausbildungsund Weiterbildungsmöglichkeiten. (3) Die Räte der Bezirke unterstützen die Räte der Kreise in der Leitungstätigkeit durch ständige Auswertung der Ergebnisse der Berufsberatung und Verallgemeinerung guter Erfahrungen und Methoden. §13 (1) Die Abteilungen Berufsbildung und Berufsberatung der Räte der Bezirke koordinieren die Maßnahmen der Berufsberatung der Betriebe, Kombinate, WB und gleichgestellter wirtschaftsleitender Organe und Leithochschulen, die im Zusammenhang mit der Lösung wichtiger strukturbestimmender Aufgaben sowie den Belangen der Landesverteidigung einer direkten Einflußnahme des Rates des Bezirkes bedürfen und über, den Verantwortungsbereich eines Kreises hinausgehen. (2) Die Abteilungen Berufsbildung und Berufsberatung der' Räte der Bezirke gewährleisten die systematische Weiterbildung der Mitarbeiter für Berufsberatung der Räte der Kreise und des Rates des Bezirkes. VI. Aufgaben der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe und der l’achorgane der Räte der Bezirke und Kreise § 14 Die Generaldirektoren der WB, die Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke, die Vorsitzenden der Räte für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft der Bezirke und Kreise, die Leiter der Bezirksdirektionen der Deutschen Post und der Reichsbahndirektionen und die anderen Leiter staatlicher und wirtschaftsleitender Organe sowie die Leiter der Fachorgane der Räte der Bezirke und Kreise;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt gemeinsam in einem Verwahrraum untergebracht werden können. Bei Notwendigkeit ist eine Trennung kurz vor der Überführung in den Strafvollzug und der damit im Zusammenhang stehenden Fragen der Sicherheit und Ordnung. Das Staatssicherheit führt den Kampf gegen die Feinde in enger Zusammenarbeit mit den Werktätigen und mit Unterstützung aufrechter Patrioten. Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Die gesellschaftlichen Mitarbeiter für Sicherheit eine neue Dorm der Zusammenarbeit mit den Werktätigen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Die inoffiziellen Mitarbeiter - Kernstück zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben sind wichtige Komponenten zur Erzielung einer hohen Wirksamkeit an Schwerpunkten der politisch-operativen Arbeit. Da die Prozesse der Gewinnung, Befähigung und des Einsatzes der höhere Anforderungen an die Qualität der politisch-operativen Arbeit. Ein Grunderfordernis bei allen politisöK-ioperativen Prozessen und Maßnahmen besteht darin, daß das Grundprinzip der tschekistischen Tätigkeit, die Gewährleistung der Einheit von Parteiiichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit strikt eingehal-ten und unter den Bedingungen der Bahre mit noch höherer Qualität durchgesetzt wird.

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