Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 31

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 31 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 31); Gesetzblatt Teil II Nr. 6 Ausgabetag: 26. Januar 1970 31 Veterinärmedizinische Prülungsinstitut und die im § 11 Abs. 2 genannten zuständigen Prüfinstitute gemeinsam zu erteilen. §20 (1.) Die Zustimmung durch die zuständige Sektion des Zentralen Gutachterausschusses für Arzneimittelverkehr zur klinischen Erprobung eines Arzneimittels bedarf der Bestätigung des Ministeriums für Gesundheitswesen bzw. des Rates für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Als Voraussetzung der Zustimmung zur klinischen Erprobung eines Arzneimittels gemäß § 1 Abs. 1 Buchstaben a bis e bzw. als Voraussetzung zur Eintragung in das Arzneimittelregister ist zusätzlich ein immunbiologisches Gutachten vorzulegen. (3) Das immunbiologische Gutachten ist bei Arzneimitteln zur Anwendung in der Humanmedizin durch das Staatliche Institut für Serum- und Impfstoffprüfung, Berlin, bei Arzneimitteln zur Anwendung in der Veterinärmedizin durch das Staatliche Veterinärmedizinische Prüfungsinstitut, Berlin, zu erteilen. (4) Die Erteilung des immunbiologischen Gutachtens ist gebührenpflichtig. (5) Die für die Erteilung des immunbiologischen Gutachtens zuständigen Prüfinstitute haben gemeinsam mit der zuständigen Sektion des Zentralen Gutachterausschusses für Arzneimittelverkehr im Einzelfall festzulegen, ob auch ein pharmakologisches Gutachten erforderlich ist. (6) Die Verantwortung für die pharmakologisch-klinische Vorprüfung von Arzneimitteln gemäß § 1 Abs. 1 Buchstaben a bis e tragen die für die immunbrologi-schen Gutachten zuständigen Institute. (7) Für Arzneimittel gemäß § 1 Abs. 1 Buchstaben e, f und g haben die nach §11 Abs. 2 zuständigen Prüf-institute ein Gutachten über das gesellschaftliche Bedürfnis und die Eignung abzugeben. Die Vorlage pharmakologischer und klinischer Gutachten entfällt § 21 Die Vorschriften des § 3 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 der Ersten Durchführungsbestimmung finden im Geltungsbereich dieser Durchführungsbestimmung keine Anwendung. §22 Eine Bestätigung für die Ausübung einer Tätigkeit gemäß § 3, die auf Grund früherer Rechtsvorschriften erteilt und bei Inkrafttreten dieser Durchführungsbestimmung noch wirksam ist, gilt bis zum 31. Dezember 1970 als Bestätigung im Sinne dieser Durchführungsbestimmung. §23 Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Januar 1970 in Kraft. Berlin, den 16. Dezember 1969 Der Minister für Gesundheitswesen I. V.: Prof. Dr. med. habil. Meck linger Staatssekretär Der Vorsitzende des Rates für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft der Deutschen" Demokratischen Republik Ewald Minister Anlage 1 zu § 5 vorstehender Siebenter Durchführungsbestimmung Richtlinie für die Untersuchung der für die Gewinnung oder Herstellung von Arzneimitteln in Arzneiinittelbetrieben eingestellten Tiere Die Untersuchung der Tiere auf übertragbare Krankheiten hat zu erfolgen für: I. Pferde und übrige Einhufer während einer Quarantänezeit von mindestens zweieinhalb Monaten auf: T. Ansteckende Blutarmut (Anaemia infectiosa equorum) durch zweimalige klinische und hämatologische Untersuchung im Abstand von 14 Tagen; liegt nach diesen Untersuchungen kein Krankheitsverdacht vor, so ist der Kreuzinfektionsversuch durchzuführen und nach Ablauf von 2 Monaten auszuwerten 2. Rotz (Malleus) durch klinische Untersuchung, durch allergische Proben, durch serologische Untersuchungsverfahren mittels Agglutination und Komplementbindungsreaktion 3. Druse (Adenitis equorum) durch eingehende klinische und im Verdachtsfall durch mikroskopische Untersuchung. 4. Seuchenhafte Lymphgefäßentzündung (Lymphangioitis epizootica) durch klinische und gegebenenfalls durch mikroskopische Untersuchung 5. Bruzellose durch serologische Untersuchung (Agglutination und Komplementbindungsreaktion) sowie gegebenenfalls durch klinische und bakteriologische Untersuchung 6. Beschälseuche (Exanthema coitale paralyticum) durch klinische Untersuchung und serologisch mittels Komplementbindungsreaktion 7. Leptospirose durch klinische und serologische Untersuchung mittels Mikroagglutinationslysisreaktion 8. Räude (Scabies). durch klinische und jm Verdachtsfall mikroskopische Untersuchung II. Rinder während einer Quarantänezeit von mindestens 4 Wochen auf: 1. Maul- und Klauenseuche (Aphthae epizooticae), durch klinische Untersuchung 2. Leukose (Leucosis bovum) durch klinische und zweimalige hämatologische Untersuchung im Abstand von 4 Wochen 3. Bruzellose durch serologische (Agglutination und Komplementbindungsreaktion) und gegebenenfalls bakteriologische Untersuchung;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und den umfassenden Schutz und die Mehrung des sozialistischen Eigentums voll wahrzunehmen und geeignete Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen und deren Ergebnisse zu kontrollieren. Auch diese Maßnahmen sind zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß die eingesetzten Angehörigen einheitlich entsprechend der A-Ordnung bekleidet sind und die Uniform sich in einem sauberen und ordentlichen Zustand befindet.

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