Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 302

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 302 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 302); 302 Gesetzblatt Teil II Nr. 41 Ausgabetag: 15. Mai 1970 Stimmung des Rates des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt, Organ für Berufsbildung und Berufsberatung, in dessen Territorium der vertragschließende Betrieb seinen Sitz hat. (2) Der vertragschließende Betrieb bzw. der ausbildende Betrieb (im Falle einer Delegierung entsprechend § 10 Abs. 1) hat den Lehrling, der den theoretischen Unterricht außerhalb des Betriebes in einer Einrichtung der Berufsausbildung erhält, namentlich mit Angabe des Ausbildungsberufes der zuständigen Berufsschule ab 20. April jeden Jahres zur Koordinierung der Klassenbildung zu melden. §6 Lehrziel (1) Das Lehrziel besteht in der systematischen Ausbildung und Erziehung des Lehrlings für den Ausbildungsberuf entsprechend den Erfordernissen des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus mit seinem Kernstück, dem ökonomischen System des Sozialismus. Es umfaßt die Ausbildung und Erziehung zum allseitig entwickelten, klassenbewußten und hoch-qualifizierten Facharbeiter, der sich durch hohes sozialistisches Bewußtsein und sozialistische Verhaltensweisen auszeichnet hohe Allgemeinbildung und gefestigtes politisches Wissen besitzt über umfassende berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten entsprechend den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft und Technik verfügt vielseitig im Arbeitsprozeß einsetzbar ist sich ständig weiterbildet und bereit ist, sein Wissen und Können für die Stärkung und Verteidigung der Deutschen Demokratischen Republik schöpferisch einzusetzen aktiv an der Lösung der betrieblichen Aufgaben und am Leben der sozialistischen Brigaden und Kollektive teilnimmt seiner Verantwortung als Facharbeiter, kollektiver Eigentümer an den Produktionsmitteln und aktiver Gestalter der gesellschaftlichen Verhältnisse voll gerecht wird. (2) Die Ausbildung und Erziehung erfolgt auf der Grundlage der vom Staatlichen Amt für Berufsausbildung für verbindlich erklärten Rahmenausbildungs-unterlagen (Berufsbilder, Lehrpläne, Stundentafeln) und der vom Ministerium für Volksbildung für den allgemeinbildenden Unterricht verbindlich erklärten Lehrpläne. (3) Durch die Prüfung, entsprechend der Prüfungsordnung für die sozialistische Berufsbildung und den Bestimmungen über die Abschluß- und Reifeprüfung für den allgemeinbildenden Unterricht, hat der Lehrling nachzuweisen, ob er das Lehrziel für den Ausbildungsberuf bzw. das Teilgebiet eines Ausbildungsberufes erreicht hat. Bei sehr guten Gesamtleistungen kann die Prüfung vorzeitig abgelegt werden. §7 Rechte und Pflichten des Lehrlings (1) Während des Lehrverhältnisses hat der Lehrling im Prozeß der kontinuierlichen sozialistischen Bildung und Erziehung das Recht, sich umfassende berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für den im Lehrvertrag eingetragenen Ausbildungsberuf anzueignen und seine Allgemeinbildung zu erweitern seine Begabungen und Talente voll zu entfalten und sich aktiv an der Erreichung des Lehrziels zu beteiligen durch das Erlernen des Ausbildungsberufes den An- schluß an weiterführende Bildungseinrichtungen zu sichern bei Befähigung auf ein Studium an einer Fach- oder Hochschule vorbereitet zu werden an der Planung und Leitung betrieblicher Prozesse, besonders bei der Gestaltung der Berufsausbildung, konstruktiv und schöpferisch mitzuwirken sich aktiv gesellschaftlich zu betätigen, das politische, wirtschaftliche, soziale, kulturelle und sportliche Leben der sozialistischen Menschengemeinschaft und des sozialistischen Staates mitzugestalten sowie durch Teilnahme an der vormilitärischen Ausbildung und Maßnahmen der Zivilverteidigung Kenntnisse und Fähigkeiten zur Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes anzueignen aktiv am Berufswettbewerb als Bestandteil des sozialistischen Wettbewerbs, an den Messen der .Meister von morgen und an der Neuererbewegung teilzunehmen ihm zustehende arbeitsrechtliche Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen. (2) Zur Wahrnehmung des Rechts auf sozialistische Bildung und Erziehung im Rahmen des Lehrverhältnisses hat der Lehrling die Pflicht, alles zu tun, um das Lehrziel zu erreichen, insbesondere fleißig und gewissenhaft zu lernen und zu arbeiten, das gesellschaftliche Eigentum zu achten, zu pflegen und zu mehren die Regeln der kameradschaftlichen Zusammenarbeit und gegenseitigen sozialistischen Hilfe zu beachten sowie nach höchsten Leistungen zu streben, um ein hochqualifizierter, klassenbewußter Facharbeiter zu werden, der den Anforderungen der sozialistischen Gesellschaft und der wissenschaftlich-technischen Revolution gerecht wird regelmäßig an der berufspraktischen und theoretischen Ausbildung teilzunehmen sich aktiv am gesellschaftlichen, geistig-kulturellen und sportlichen Leben zu beteiligen an der vormilitärischen Ausbildung teilzunehmen, sich militärpolitische und militärfachliche Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen bzw. an den Maßnahmen der Zivilverteidigung mitzuwirken die Arbeitsordnung des Betriebes und die einschlägigen Rechtsvorschriften über den Gesundheits-und Arbeitsschutz einzuhalten den Erziehungsberechtigten die Leistungsnachweise über die Berufsausbildung regelmäßig zur Kenntnisnahme vorzulegen alle Veränderungen in persönlicher Hinsicht, die für das Lehrverhältnis Bedeutung haben, wie Wohnungswechsel usw., dem Betrieb unverzüglich mit-' zuteilen. §8 Verantwortung der Erziehungsberechtigten des Lehrlings (1) Auf Grund der gemeinsamen Verantwortung für die allseitige und systematische Bildung und Erziehung des Lehrlings zum qualifizierten Facharbeiter sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, den Lehr-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Grundsätze des Wach- und Sicherungsdienstes. Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges. Grundlagen für die Tätigkeit des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft einnehmen. Diese Tatsache zu nutzen, um durch die Erweiterung der Anerkennungen das disziplinierte Verhalten der Verhafteten nachdrücklich zu stimulieren und unmittelbare positive Wirkungen auf die Ziele der Untersuchungshaft oder die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt gefährden. Die Besuchsdauer beträgt grundsätzlich. Minuten. Ich wurde am über die Besuchsbestimmungen belehrt.

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