Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 28

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 28 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 28); 28 Gesetzblatt Teil II Nr. 6 Ausgabetag: 26. Januar 1970 Durchführungsbestimmung vom 15. Mai 1964 zum Arzneimittelgesetz (GBl. II S. 485) im folgenden Erste Durchführungsbestimmung genannt erforderlichen Räumlichkeiten, Betriebseinrichtungen und sonstigen Betriebsmittel geeignet sind, die Übertragung und Verschleppung von Krankheitserregern zu verhindern. (2) Die Erlaubnis* zur Herstellung von Autovakzinen bzw. stallspezifischen Impfstoffen in Arzneimitlelbetrie-ben einschließlich medizinischer bzw. veterinärmedizinischer Einrichtungen hat darüber hinaus Art, Menge, Herstellungsverfahren, Prüfverfahren sowie Herstellungszeitraum zu enthalten und kann weitere Beschränkungen beinhalten. Diese Erlaubnis erteilt im Auftrag des Ministeriums für Gesundheitswesen bzw. des Rates für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik das Staatliche Institut für Serum- und Impfstoffprüfung bzw. das Staatliche Veterinärmedizinische Prüfungsinstitut. (3) Die Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis und über die Einlegung eines Einspruches gegen die Ablehnung richtet sich nach den Vorschriften des § 7 der Ersten Durchführungsbestimmung. §3 (1) Der für die Herstellung verantwortliche Leiter in einem Arzneimittelbetrieb, in dem Arzneimittel gewonnen oder hergestellt werden, muß gemäß § 3 Absätze 1 und 2 der Ersten Durchführungsbestimmung über die erforderliche Qualifikation verfügen und bedarf der Bestätigung durch das Ministerium für Gesundheitswesen; soweit Belange der Veterinärmedizin berührt werden, erfolgt die Bestätigung gemeinsam mit dem Rat für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Einer Bestätigung durch die im Abs. 1 genannten zentralen staatlichen Organe bedürfen gleichfalls der Leiter und der Stellvertreter. des Leiters der für die Herstellung von Arzneimitteln zuständigen Technischen Kontrollorganisation in einem Arzneimiltelbetrieb (TKOP). Der Leiter der für die Arzneimittelherstellung zuständigen Technischen Kontrollorganisation (TKOP) muß entweder Apotheker, Diplomchemiker, Arzt, Tierarzt oder Diplombiologe sein. Er muß ferner eine mindestens dreijährige praktische Tätigkeit in Arzneimit-telbetrieben oder staatlichen Instituten, die auf dem Gebiet der Arzneimittelherstellung oder -Untersuchung tätig sind, nachweisen. (3) In den Einrichtungen des Blutspende- und Transfusionswesens können für die Ausübung der in' den Absätzen 1 und 2 genannten leitenden Tätigkeiten auch Fachärzte für Blutspende- und Transfusionswesen bestätigt werden. (4) Für die Rücknahme der Bestätigung finden die Bestimmungen des § 6 der Ersten Durchführungsbestimmung entsprechende Anwendung. §4 (1) Werden für die Gewinnung, Herstellung oder Prüfung von Arzneimitteln Tiere gehalten, so hat der Leiter des Arzneimittelbetriebes bzw. des Prüfinstitutes Tierärzte mit der fortlaufenden Überwachung dieser Tiere zu beauftragen. Die Tierärzte sind durch den zuständigen Haupttierarzt beim Rat für landwirtschaft- liche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft des Bezirkes auf die gewissenhafte Ausübung ihrer Tätigkeit zu verpflichten. (2) Die verpflichteten Tierärzte haben die Tierstallungen regelmäßig hinsichtlich der Einhaltung der veterinärhygienischen Erfordernisse zu besichtigen und sich dabei von dem Gesundheitszustand der Tiere zu überzeugen. Krankheitsverdächtige Tiere sind sorgfältig klinisch zu untersuchen, insbesondere auf das Vorhandensein von meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten, und erforderlichenfalls abzusondern. Ergibt sich der begründete Verdacht einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit, so ist dem zuständigen Haupttierarzt beim Rat für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft des Kreises unverzüglich Mitteilung zu machen. Ausgenommen hiervon sind Erkrankungen oder Todesfälle, die in direktem Zusammenhang mit der Gewinnung, Herstellung oder Prüfung von Seren, Impfstoffen und anderen bestimmten .Arzneimitteln stehen. §5 (1) Tiere, die zur Gewinnung, Herstellung oder Prüfung von Arzneimitteln verwendet werden, müssen frei von übertragbaren Krankheiten sein. Die Tiere sind bei der Einstellung durch den verpflichteten Tierarzt gemäß Anlage I zu untersuchen und ausreichend lange bei ständiger Überwachung ihres Gesundheitszustandes in Quarantäne zu halten. (2) Die Quarantänezeit ist bei den einzelnen Tierarten so zu bemessen, daß das Vorliegen von übertragbaren Krankheiten mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Die Untersuchung während dieser Zeit erstreckt sich auf alle zu meldenden übertragbaren Krankheiten sowie auf alle weiteren in der Anlage 1 genannten übertragbaren Krankheiten bzw. darüber hinaus in den bestätigten Gütevorschriften der einzelnen herzustellenden Arzneimittel auszuschließenden Krankheiten. Die Vorbehandlung oder Nutzung der in Quarantäne befindlichen Tiere ist nicht zulässig. (3) Von der Quarantäne kann in Einzelfällen mit Zustimmung des Staatlichen Veterinärmedizinischen Prüfungsinstitutes abgesehen werden, wenn zum Zwecke der einmaligen Serumgewinnung die Tiere entblutet werden. Die Zustimmung kann mit Auflagen verbunden werden. §6 (1) Ülber die Aufstellung, Unterhaltung, Verwendung und Beaufsichtigung der Tierbestände sind besondere Nachweise gemäß Anlage 2 zu führen. (2) Es ist nicht gestattet, die zur Gewinnung, Herstellung oder Prüfung von Arzneimitteln gehaltenen Tiere in betriebsfremde Stallungen einzustellen. Der Kontakt mit anderen Tieren ist unbedingt zu verhindern. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des zuständigen Haupttierarztes beim Rat für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft des Kreises, soweit Belange des Gesundheitswesens berührt werden, in Abstimmung mit dem Kreisarzt. §7 (1) Die Abgabe von Tieren, die zur Gewinnung, Herstellung oder Prüfung von Seren, Impfstoffen oder Antigenen verwendet worden sind, ist zur Schlachtung nur unter Berücksichtigung der Richtlinie gemäß Anlage 3 gestattet.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz, der insbesondere und des Gesetzes seine weitere Ausgestaltung erfuhr, erfordert vor allem,alle Maßnahmen streng auf der Grundlage des sozialistischen Rechts und der sozialistischen Gesetzlichkeit optimal zur Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit im Kampf gegen den Feind und zur Gewährleistung innerer Stabilität beizutragen.

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