Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 257

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 257 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 257); Gesetzblatt Teil II Nr. 36 Ausgabetag: 29. April 1970 257 Betrügereien, die insgesamt 50 M nicht übersteigen, begangen, so ist der Verdacht eines Vergehens begründet. Es ist zu berücksichtigen, daß große Intensität und raffinierte Begehungsweise (Einbrechen, Einschieichen, arbeitsteiliges Vorgehen Mehrerer) solche Umstände sind, die für das Vorliegen eines Vergehens sprechen. 4.1.3. Bei Beleidigung und Verleumdung (§§ 137, 138, 139 Abs. 1 StGB) liegt ein Vergehen unter den im § 139 Abs. 2 StGB beschriebenen Voraussetzungen vor. Auch hier schließt der Umstand, daß sich der Täter schon einmal wegen einer Beleidigung oder Verleumdung sei es als Verfehlung oder als Vergehen vor einem gesellschaftlichen oder staatlichen Gericht zu verantworten hatte, nicht generell die Behandlung der neuen Beleidigung als Verfehlung aus. Richtet sich die neue Beleidigung gegen denselben Bürger, so kann nach ihrem Inhalt darin eine schwerwiegende Verletzung der Rechte des Geschädigten liegen. Ebenso kann sich in der Wiederholung ein solches Maß von Uneinsichtigkeit und gemeinschaftsstörender Hartnäckigkeit objektivieren, daß von der Persönlichkeit des Täters her die Tat als schwerwiegende Verletzung der Beziehungen zwischen den Menschen zu beurteilen und. als Vergehen zu verfolgen ist. Unter diesem Gesichtspunkt ist es auch zulässig, das unbelehrbare und ungebührliche Verhalten des Täters vor der Konfliktkommission, wenn es mit neuen Ausfällen gegen den Geschädigten, die Hausgemeinschaft oder das Arbeitskollektiv verbunden ist, zum Anlaß zu nehmen, die Sache der Deutschen Volkspolizei zur Prüfung, ob ein Vergehen vorliegt, zuzuleiten. 4.1.4. Bei Hausfriedensbruch (§134 Abs. 1 StGB) ergibt sich die Abgrenzung gegenüber den als Vergehen zu verfolgenden Fällen aus § 134 Abs. 2 StGB. Stellt die Konfliktkommission eine mehrfache oder gewaltsame Begehungsweise fest, ist immer vom § 40 Abs. 2 bzw. § 41 Abs. 1 KKO Gebrauch zu machen. 4.2. Zur Anlragstellung und Beachtung der Fristen 4.2.1. Gegenstand der Beratung ist unter Beachtung des Antragsprinzips nur das im Antrag bezeichnete Verhalten. Bei der Entgegennahme des Antrages muß darauf geachtet werden, daß er außer den Anforderungen des § 39 Abs. 1 KKO auch die für die Einhaltung der Fristen (§ 38 Absätze 2 und 3 KKO) bedeutsamen Daten bzw. die Umstände einer unverschuldeten Fristversäumnis im Falle des § 38 Abs. 3 KKO - enthält. 4.2.2. Stellt sich bei der Prüfung des Antrages eine Überschreitung der Fristen heraus und wird keine Befreiung von der Fristversäumnis im Falle des § 38 Abs. 3 KKO gewährt, so kann die Konfliktkommission (unter Mitwirkung von mindestens 4 Mitgliedern) in entsprechender Anwendung des § 39 Abs. 3 KKO den Antrag auf Durchführung einer Beratung wenn er nicht zurückgenommen wird durch Beschluß zurückweisen, da eine Verfolgung der Verfehlung wegen Frist-ablaufs gemäß § 38 Abs. 2 oder Abs. 3 KKO nicht mehr möglich ist. Ergibt sich die Überschreitung der Frist erst in der Beratung und wird der Antrag nicht zurückgenommen, so ist durch Beschluß festzustellen, daß eine Verfolgung der Verfehlung wegen Fristablaufs nicht mehr möglich ist. 4.2.3. Stellt die Konfliktkommission bei der Vorbereitung der Beratung fest, daß sie für die Beratung eines bei ihr gestellten Antrages wegen einer Verfehlung gemäß § 9 Abs. 1 GGG unzuständig ist, soll sie auf die Rücknahme des Antrages hinwirken, anderenfalls muß sie eine Beratung wegen Unzuständigkeit durch Beschluß ablehnen. Unstatthaft ist eine Ablehnung mit der Begründung, der Antragsteller solle sich zweckmäßigerweise an die Schiedskommission wenden, in deren Bereich der Beschuldigte wohnt. Ist der beschuldigte Bürger Militärperson geworden, ist die Sache über das Wehrkreiskommando an den zuständigen Kommandeur zu übergeben. 4.2.4. Gegen ablehnende Beschlüsse nach Ziffern 4.2.2. und 4.2.3. sowie nach § 39 Abs. 3 KKO ist in entsprechender Anwendung des § 58 KKO der Einspruch zulässig. 4.2.5. Anträge auf Beratung, die Leiter sozialistischer Einzelhandelsbetriebe bzw. Verkaufsstellen- und Gaststättenleiter wegen Eigentumsverfehlungen stellen, die von Kunden zum Nachteil sozialistischer Einzelhandelsbetriebe begangen wurden, dürfen von den Konfliktkommissionen nicht entgegengenommen werden. 4.3. Zur Aufklärung des Sachverhaltes 4.3.1. Eine umfassende Aufklärung des Sachverhaltes einschließlich der Ursachen und Bedingungen ist eine wesentliche Voraussetzung für die Lösung des Konflikts und insbesondere bei Beleidigung, Verleumdung und Hausfriedensbruch Grundlage für eine dauerhafte Aussöhnung. Die Konfliktkommission muß daher unter Ausnutzung ihrer Möglichkeiten gemäß § 7 Absätze 1 und 2, § 8 Abs. 2, § 14 und § 40 Abs. 1 KKO den Sachverhalt erforschen und insbesondere in den Fällen, in denen der beschuldigte Bürger die Verfehlung nicht zugibt oder sich die Aussagen der Parteien widersprechen, durch Einbeziehung weiterer Bürger, die über den Hergang und die Ursachen der Verfehlungen aussagen können, sich Klarheit über den Sachverhalt und die Zusammenhänge des Konflikts verschaffen. 4.3.2. Hat die Konfliktkommission nach eingehender Sachaufklärung festgestellt, daß der beschuldigte Bürger die Verfehlung begangen hat, und ist eine Aussöhnung der Parteien nicht möglich, so hat sie eine Entscheidung nach § 43 Abs. 1 und § 34 KKO zu treffen. Konnte die Konfliktkommission nicht feststellen, daß der beschuldigte Bürger die behauptete Verfehlung begangen hat, oder ist die festgestellte Handlung keine Verfehlung, hat die Konfliktkommission, falls der Antrag nicht zurückgenommen wird, im Beschluß .festzustellen, daß keine Verfehlung vorliegt (§ 17 Abs. 2 KKO). 4.3.3. Ist die Klärung des Sachverhaltes nur durch Einbeziehung von Bürgern möglich, deren Erscheinen vor der Konfliktkommission unverhältnismäßig hohe Auslagen verursachen würde,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Rahmenkollektivvertrag für Zivilbeschäftigte Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Operative Führungsdokumente der Hauptabteilungen und Bezirks-verwaltungen Verwaltungen Planorientierung für das Planjahr der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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