Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 235

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 235 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 235); Gesetzblatt Teil II Nr. 32 Ausgabetag: 13. April 1970 235 sprechenden Gefahrzeichen bzvv. Strahlenwarnzeichen* versehen sind, müssen im Fährverkehr stets einzeln transportiert werden. (4) Kraftstoffe im Kraftstofftank oder in Reservekanistern, die dem Eigenbedarf der transportierten Fahrzeuge dienen, dürfen ohne Anzeige gemäß Abs. 2 mitgeführt werden. § 15 Ordnungsstrafbestimmung (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig a) eine Fähre ohne Genehmigung gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 3 Abs. 5 betreibt b) eine Fähre entgegen den Bestimmungen des § 4 Absätze 1 bis 3 betreibt c) eine Fähre führt, die nicht betriebs- und verkehrssicher ist d) den Weisungen der Aufsichtsorgane gemäß § 5 Abs. 1 ohne ausreichenden Grund nicht nachkommt e) durch sein- Verhalten die Sicherheit des Fährverkehrs gefährdet f) es unterläßt, dem Fährmann den Transport gefährlicher Güter gemäß § 14 Abs. 2 anzuzeigen kann mit einem Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 bis 300 M belegt werden. (2) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt dem Vorstand des Wasserstraßenhauptamtes oder den Vorständen der zuständigen Wasserstraßenämter den Leitern der Organe der Gewässeraufsicht den Vorsitzenden der Räte der Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden dem Leiter des Seefahrtsamtes der Deutschen Demokratischen Republik den Leitern der Dienststellen der Deutschen Volkspolizei. (3) Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten gemäß Abs. 1 sind die ermächtigten Mitarbeiter der Wasserstraßenverwaltung, des Seefahrtsamtes der Deutschen Demokratischen Republik, der Organe der Gewässeraufsicht, der örtlichen Räte und die ermächtigten Angehörigen der Deutschen Volkspolizei befugt, eine Verwarnung mit Ordnungsgeld in Höhe von 1, 3, 5 oder 10-M auszusprechen. (4) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten OWG (GBl. 1 S. 101). z. Z. gilt die Nomenklatur gefährlicher Güter, für deren Transport im öffentlichen Straßenverkehr besondere Sicherheitsbestimmungen erforderlich sind (Tarif- und Verkehrs-Anzeiger Vfg. Nr. 107/14/68) §16 Aushang (1) Ein Exemplar dieser Anordnung muß auf jeder Fähre vorhanden sein. (2) Der Text des § 10 Absätze 1 bis 5 und der §§11 bis 15 ist an den Fähranlegestellen gut sichtbar anzubringen. §17 Inkrafttreten (1) Diese Anordnung tritt mit Ausnahme der Anlage am 1. Mai 1970 in Kraft. (2) Die Anlage tritt am 1. Mai 1971 in Kraft. (3) Mit Inkrafttreten dieser Anordnung ist die Anordnung vom 15. November 1958 über die Allgemeinen Bestimmungen für Beförderungsleistungen durch Nahverkehrsbetriebe (GBl. I S. 891) für Fähren nicht mehr anzuwenden. Berlin, den 26. März 1970 Der Minister fiir Verkehrswesen Dr. Kramer Anlage zu vorstehender Anordnung Bedingungen für Fähren, die nicht den Vorschriften der Deutschen Schiffs-Revision und -Klassifikation unterliegen 1. Bauvorschriften 1.1. Fähren müssen in Konstruktion und Bauausführung den Erfordernissen ihres Verwendungszwek-kes und Einsatzbereiches entsprechen. 1.2. Für Fähren, gegen deren technischen Zustand Bedenken bestehen, ist ein Gutachten der DSRK einzuholen. Die Beschaffung des Gutachtens obliegt dem Rechtsträger bzw. Eigentümer der Fähre. 1.3. Der Einbau stationärer Benzinmotoren ist verboten. 1.4. Motorenanlagen müssen der Art und Leistung des Motors entsprechend gebaut werden. Die Einbaurichtlinien des Motorenherstellers sind zu beachten. Durch den Einbau der Motorer.anlage darf die Betriebs- und Verkehrssicherheit der Fähre nicht beeinträchtigt werden. Der Einbau hat so zu erfolgen, daß jede Gefahr für die an Bord befindlichen Personen und den übrigen Verkehr auf den Gewässern vermieden wird. 1.5. Die Verbände der Fähre müssen für den Einbau der Mptorenanlage dimensioniert sein.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sind die - sozialistische Verfassung der Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - die Gemeinsamen Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung des Ministeriums für Staats Sicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfahren durch eine Reihe von Feindorganisationen, Sympathisanten und auch offiziellen staatlichen Einrichtungen der wie die Ständige Vertretung der irr der das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen ,v die Ständige Vertretung . in der in der akkreditieiÄoannalisten westlicher MassennWlen weitere westlich Massenmedien iiÄiJwBozialistischer Botschaften, Staaten inEel weiterefstatliche Einrichtungen der sonstige Parteien, Organisationen, Einrichtungen und Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin. Die sozialistische Staatsmacht unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei - Grundfragen der sozialistischen Revolution Einheit, Anordnung der Durchsuchung und Beschlagnahme von der Linie dea Staatssicherheit realisiert. Bei der Durchführung der Durchsuchung und Beschlagnahme ist wie bei allen anderen Beweisführungsmaßnahmen die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Beweisführung bilden eine untrennbare Einheit. Das sozialistische Strafverfahrensrecht enthält verbindliche Vorschriften über die im Strafverfahren zulässigen Beweismittel, die Art und Weise ihrer Erzielung st: vveiter zu sichern. Die Möglichkeiten der ungsarbeit zur Informationsos-winnunq über tisen-operativ bedeutsame Sachverhalte und Personen wurden unpassender ausgeschöpft.

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