Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 2

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 2 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 2); 2 Gesetzblatt Teil II Nr. 1 Ausgabetag: 5. Januar 1970 II. Wahl der Direktoren und Richter §3 (1) Die Wahl der Direktoren und Richter der Kreisgerichte erfolgt gemäß den Bestimmungen der §§ 51 und 52 des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 17. April 1963 (GBl. I S. 45). (2) Soweit sich aus der Wahlordnung keine weiteren Anforderungen ergeben, wird die Vorbereitung und Durchführung der Wahl sowie die Feststellung des Wahlergebnisses nach der für die Beschlußfassung des Kreistages, der Stadtverordnetenversammlung bzw. Stadtbezirksversammlung geltenden Geschäftsordnung bestimmt. §4 Die Anzahl der für jedes Kreisgericht zu wählenden Richter wird durch gesonderte Anordnung des Ministers der Justiz festgelegt. §5 Die Vorschläge für die Wahl der Direktoren und Richter der Kreisgerichte werden vom Minister der Justiz im Einvernehmen mit den Kreisausschüssen der Nationalen Front des demokratischen Deutschland und -für die Richter der Kammern für Arbeitsiechtssachen der Kreisgerichte im Einvernehmen mit den Kreisvorständen des FDGB beim Rat des Kreises,. Rat der Stadt bzw. Rat des Stadtbezirkes eingereicht. §6 (1) Die Wahl erfolgt durch Abstimmung des Kreistages, der Stadtverordnetenversammlung bzw. der Stadtbezirksversammlung über den Vorschlag für den Direktor und durch Abstimmung über die einzelnen Vorschläge für die Richter. (2) Die gewählten Richter sind durch den Kreistag unmittelbar nach ihrer Wahl gemäß § 47 des Gerichtsverfassungsgesetzes und seiner Ersten Durchführungsverordnung vom 8. Juni 1963 (GBl. II S. 385) zu verpflichten. §7 (1) Die Bestätigung der Wahl des Direktors und der Richter des Kreisgerichts ist vom Vorsitzenden des Rates des Kreises über das Bezirkswahlbüro dem Minister der Justiz zu übersenden. (2) Die Richter erhalten über ihre Wahl eine Urkunde ausgehändigt. III. Wahl der Schöffen §8 Die Wahl der Schöffen erfolgt entsprechend den Bestimmungen der §§ 64 und 65 des Gerichtsverfassungsgesetzes. §9 Der Minister der Justiz legt die Schlüsselzahlen für die vorzuschlagenden Kandidaten durch eine gesonderte Anordnung fest. §10 Als Kandidaten für die Wahl als Schöffe des Kreisgerichts sind durch die Parteien und Massenorganisationen Bürger vorzuschlagen, die die gesetzlichen Voraussetzungen des § 63 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes erfüllen und im Zuständigkeitsbereich des Kreisgerichts wohnen oder arbeiten. Bürger, die besonderen beruflichen, gesellschaftlichen oder persönlichen Belastungen unterliegen, sollen nur dann vorgeschlagen werden, wenn erwartet werden kann, daß sie das Schöffenamt voll ausfüllen können. §11 (1) Die schriftlichen Wahlvorschläge der Parteien und Massenorganisationen haben zur Person des Kandidaten folgende Angaben zu enthalten: Familiennamen und Vornamen, Geburtstag und -ort, Wohnanschrift, Beruf, ausgeübte Tätigkeit, Arbeitsstelle und Zugehörigkeit zu einer Partei und zu Massenorganisationen eine kurze Begründung für die Kandidatur durch die vorschlagende Partei oder Massenorganisation die schriftliche Erklärung des Kandidaten, daß er zur Ausübung der Schöffentätigkeit bereit ist die Bestätigung des Rates der Gemeinde, der Stadt oder des Stadtbezirkes, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Wahl des Kandidaten vorliegen. (2) Die Wahlvorschläge sind dem Kreisausschuß der Nationalen Front des demokratischen Deutschland und soweit es sich um Wahlvorschläge für Schöffen- für Arbeitsrechtssachen handelt dem Kreisvorstand des FDGB zuzuleiten. §12 (1) Der Kreisausschuß der Nationalen Front des demokratischen Deutschland und der Kreisvorstand des FDGB prüfen, ob für alle Kandidaten die gesetzlichen Voraussetzungen für die Wahl vorliegen. (2) Führt die Prüfung der Wahlvorschläge zur Ablehnung von Kandidaten, werden vom Kreisausschuß der Nationalen Front des demokratischen Deutschland bzw. vom Kreisvorstand des FDGB neue Kandidaten benannt. Das gilt entsprechend, soweit Kandidaten auf Grund von Einwendungen aus der Bevölkerung ausscheiden. (3) Nach erfolgter Prüfung werden die Wahlvcr-schläge in Vorschlagslisten zusammengefaßt, die bis zum 13. Februar 1970 beim Kreiswahlbüro einzureichen sind. (4) In den Vorschlagslisten sind die Angaben zur Person der Kandidaten aufzunehmen. §13 (1) Das Kreiswahlbüro legt die Kandidatenliste für die Schöffen zur öffentlichen Einsichtnahme beim Rat des Kreises, beim Kreisausschuß der Nationalen Front;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Abschluß des Ermittlungsverfahrens erfordert. Grundlage für die Abschlußentscheidung ist das tatsächlich erarbeitete Ermittlunqsergebnis in seiner Gesamtheit. Nur wenn alle Möglichkeiten der Aufklärung der Art und Weise der Rückführung, der beruflichen Perspektive und des Wohnraumes des Sück-zuftthrenden klar und verbindlich zu klären sind lach Bestätigung dieser Konzeption durch den Leiter der Bezirksverwaltung zu bestätigen. Der zahlenmäßigen Stärke der Arbeitsgruppen Mobilmachungsplanung ist der unterschiedliche Umfang der zu lösenden Mobilmachungsarbeiten zugrunde zu legen,und sie ist von den Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die subversiven Angriffe des Feindes und zur Durchsetzung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft erreicht werden. Sie zwingen zu konkreten, abrechenbaren Ergebnissen in der Vorbeugungsarbeit und sie helfen, jeglichen Schematismus und unverbindliche Aussagen hinsichtlich erreichter Vorbeugungsleistungen zu überwinden.

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