Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 177

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 177 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 177); Gesetzblatt Tgil II Nr. 23 Ausgabetag: 14. März 1970 177 Schl üsselnummer der Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur (El-Nr.) Bezeichnurife der Erzeugnisgruppe 1 2 außer 122 53 12 3 Butzen aus Aluminium und Aluminium-Legierungen 122 53 90 0 \ Sonstiges Halbzeug aus Leichlmelallen und deren Legierungen - . 122 63 20 0 Aluminium-Grieß 155 65 20 0 m Kaschierte Papiere mit Aluminium-Folie 199 33 60 0 Aluminium- und Aluminiumlegierungsschrott 199 33 91 0 aus 199 33 99 0 Aluminiumasche Schrott aus nichtgenannten sonstigen NE-Metallen (NE-Metallschrott unsortiert, sonstige Kabel und Leitungen, Aluminium-Seile mit Stahlseele, Zerlegematerial) (2) Die Industriepreise der Erzeugnisse und Leistungen gemäß Abs. 1 wurden den Betrieben und Einrichtungen entsprechend der Anordnung Nr. Pr. 1 vom 11. August 1967 über das Verfahren bei der Bekanntgabe der Preise für Erzeugnisse und Leistungen und bei der Bekanntgabe von Preisänderungen (GBl. II S. 593) durch die dafür zuständigen Organe bekanntgegeben. 3 (3) Die Industriepreise gelten für Betriebe, Einrichtungen und Institutionen aller Eigentumsformen. Ausnahmen hiervon regelt der §2 dieser Anordnung. Verbindung mit der Anordnung vom 20. Dezember 1968 zur Änderung der Anordnungen vom 15. Dezember 1966 (GBl. II 1969 S.74)." (2) Für die Berechnung der Preise für Aluminium-und Aluminiumlegierungsschrotl gelten folgende Regelungen: a) Bei Lieferung von NE-Melallschrott an den nichtvolkseigenen Schrotthandel erhalten die Lieferer Gutschriften zu Preisen nach dem Stand vom 1. Januar 1970. Der nichtvolkseigene Schrotlhandel erhält für seine Lieferungen die Preise der Preisanordnung Nr. 586 vom 1. Juli 1956 Anordnung über die Preise für Altmaterial, Produktionsabfälle und Rückstände von unedlen Nichteisenmetallen (NE-Metallschrott) (GBl. I S. 539). Auf den Gutschriftsanzeigen sind die Preise der Pveis-anordnung Nr. 586 und die Preise nach dem Stand vom 1. Januar 1970 anzugeben. Die Differenz zwischen den Preisen der Preisanordnung Nr. 586 und den Preisen nach dem Stand vom 1. Januar 1970 wird beim nichtvolkseigenen Schrotthandel nach einer besonderen Regelung des Ministeriums der Finanzen ausgeglichen. b) Bei Lieferung von NE-Metallschrott durch den direkt liefernden nichtvolkseigenen Schrolthandel ist vom Abnehmer der Werkbelieferungspreis nach dem Stand vom 1. Januar 1970 an den zuständigen VEB Metallaufbereilung zu entrichten. Der direkt liefernde nichtvolkseigene Schrotthän-* del erhält vom zuständigen VEB Metallaufbereitung den Werkbelieferungspreis nach der Pfeis-anordnung Nr. 586. Auf den Gutschriflsanzeigen sind die Preise der Preisanordnung Nr. 586 und die Preise nach dem Stand vom 1. Januar 1970 anzugeben. §3 (1) Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1970 in Kraft. (4) Die Bestimmungen über die Einzelhandelsverkaufspreise und Sammelschrottpreise für NE-Metall-sehrott für die Bevölkerung werden von dieser Anordnung nicht berührt. Bei Leistungen des Handwerks für die Bevölkerung sind die ab 1. Januar 1970 gültigen Preise für die im Abs. 1 genannten Erzeugnisse zu berechnen. , ' §2 (1) Für die Preisberechnung der Arbeitsgemeinschaften der Produktionsgenossenschaften des Handwerks und der Einkaufs- und Liefergenossenschaften des Handwerks gegenüber den Handwerksbetrieben sowie für die Preisberechnung der Handwerksbetriebe gegenüber ihren Abnehmern gelten unter Berücksichtigung des §1 Abs. 4'die Bestimmungen der für die Handwerkszweige herausgegebenen besonderen Anordnungen vom 15. Dezember 1966 über die Beibehaltung der gegenwärtig geltenden Preise des Handwerks für Lieferungen und Leistungen für die Bevölkerung nach Einführung der Industriepreise der 3. Etappe der Industriepreisreform (GBl. II S. 1030 bis 1128) in (2) Mit Inkrafttreten dieser Anordnung treten außer Kraft: a) die Preisanordnungen Nr. 3011 vom 21. Januar 1964 Leichtmetalle (Sonderdruck Nr. P3011 des Gesetzblattes) Nr. 3011/1 vom 1. April 1966 Leicht- metalle (Sonderdruck Nr.P 3011/1 des Gesetzblattes) Nr. 3011/2 vom 1. April 1966 Leicht-. metalle (Sonderdruck Nr.P 3011/2 des Gesetzblattes) aus Nr. 3013 vom 21. Januar 1964 Nichteisen- metallschrott (Sonderdruck Nr. P 3013 des Gesetzblattes) Aluminium-und Alumiuiumlegierungsschrott Sorten 51-59, 61-766, 71-75, 80, 160, 163, 165, 166*;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 177 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 177) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 177 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 177)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

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