Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 173

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 173 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 173); Gesetzblatt Teil II Nr. 23 III. Minderung des Prämienfonds bei unzulässigen Lohnfondsiiberschreitungen Eine Inanspruchnahme des Lohnfonds, die über die Festlegungen im Abschnitt II hinausgeht, gilt als unzulässige Lohnfondsüberschreitung. Bei einer unzulässigen Lohnfondsüberschreitung' ist entsprechend-der Verordnung vom 26. Juni 1968 über die Bildung und Verwendung des Prämienfonds in den volkseigenen und ihnen "gleichgestellten Betrieben, volkseigenen Kombinaten, den WB (Zentrale) und Einrichtungen für die Jahre 1969 und 1970 (GBl. II S. 490) eine Minderung der Zuführung zum Prämienfonds in Höhe der Überschreitung vorzunehmen. Dieser Betrag ist nach Vorliegen der Jahresplanabrechnung von volkseigenen Kombinaten und Betrieben, die einer WB unterstehen, an den Reservefonds* der WB, von allen anderen volkseigenen Kombinaten an den eigenen Reservefonds und von den übrigen Betrieben an den Staatshaushalt abzuführen. Diese Mittel dürfen nicht für Maßnahmen eingesetzt werden, die die Kaufkraft der Bevölkerung erhöhen. Die Verwendung der Mittel des Reservefonds ist in der Anordnung vom 26. Juni 1968 über die Bildung und Verwendung von Fonds aus der Anwendung von Normativen der Neltogewinnabführung und der Amortisntionsabführung in den Jahren 1969 und 1970 (GBl. H S. 494) geregelt. * 1 Verordnung über das Statut des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten Vom 18. Februar 1970 Stellung und Aufgaben des Ministeriums §1 (1) Das Ministerium für' Auswärtige Angelegenheiten (im folgenden Ministerium genannt) ist ein Organ des Ministerrates. (2) Das Ministerium verwirklicht seine Aufgaben in Durchführung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik und gemäß den Beschlüssen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, den Gesetzen und Beschlüssen der Volkskammer, den Erlassen und Beschlüssen des Staatsrates, den Verordnungen und Beschlüssen des Ministerrates. §2 (1) Dem Ministerium obliegt die komplexe wissenschaftliche Vorbereitung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Außenpolitik in Zusammenarbeit mit anderen auf Teilgebieten der staatlichen Außenbeziehungen tätigen Organen des Minislerrates. Das Ministerium ist verantwortlich für die Durdiführung der Aufgaben auf außenpolitisch-diplomatischem und staatlich-auslandsinformatorischem Gebiet. Dem Ministerium obliegt die komplexe wissenschaftliche Analyse und Prognose der internationalen Entwicklung sowie Ausgabetag: 14. März 1970 173 die Planung der Außenpolitik der Deutschen Demokratischen Republik im Zusammenwirken mit anderen auf Teilgebieten der staatlichen Außenbeziehungen tätigen Organen des Ministerrates. (2) Das Ministerium plant, leitet und koordiniert die Forschung auf dem Gebiet der Außenpolitik, des Völkerrechts und der Regionalwissenschaften. Das Ministerium stützt sich bei der Verwirklichung dieser Aufgaben auf das Institut für Internationale Beziehungen der Deutscher Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ in seiner Funktion als Leitinstitut für die genannten Wissenschafls-bereiche. (3) Das. Ministerium plant; fördert und koordiniert die Entwicklung der Beziehungen im Bereich der Wissenschaft, Bildung und Kultur zu anderen Staaten und zwischenstaatlichen Organisationen im Rahmen der dazu getroffenen Festlegungen. (4) Dem Ministerium obliegen der Abschluß, die Vorbereitung des Abschlusses beziehungsweise die Mitwirkung bei der Vorbereitung des Abschlusses völkerrechtlicher Verträge sowie die Kontrolle der Einhaltung und Durchführung der abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge entsprechend den bestehenden Regelungen. (5) Das Ministerium vertritt Rechte und Interessen der Deutschen Demokratischen Republik gegenüber anderen Staaten.-Es unterstützt die Bürger und juristischen Personen der Deutschen Demokratischen Republik bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Interessen gegenüber anderen Staaten, deren Bürgern und juri-, stischen Personen. # (6) Dem Ministerium obliegt die Zusammenarbeit mit den Vertretungen anderer Staaten in der Deutschen Demokratischen Republik. Es vermittelt entsprechend den bestehenden Regelungen den Verkehr anderer Organe ddS Ministerrates, gesellschaftlicher Organisationen, Institutionen und Betriebe sowie von Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik mit diesen Vertretungen. §3 (1) Das Ministerium gewährleistet die Durchführung seiner Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit anderen auf Teilgebieten der staatlichen Außenbeziehungen tätigen Organen des Ministerrates. (2) Das Ministerium erarbeitet außenpolitische Vorgaben und gibt einheitliche außenpolitische Orientierungen für andere auf Teilgebieten der staatlichen Außenbeziehungen tätige Organe des Ministerrates. Es Informiert'diese Organe des Minislerrates über Grundfragen der Außenpolitik der Deutschen Demokratischen Republik und über außenpolitische Ereignisse, Vorgänge, Beschlüsse und Entscheidungen, deren Kenntnis für ihre Arbeit erforderlich ist. (3) Das Ministerium führt periodische Beratungen mit anderen auf Teilgebieten der staatlichen Außenbeziehungen tätigen Organen des Ministerrates zur gemeinsamen Vorbereitung komplexer langfristiger Konzeptionen für die Entwicklung der Außenbeziehungen der Deutschen Demokratischen Republik und zur Gewährleistung eines abgestimmten Vorgehens und Zusammenwirkens bei der Lösung der Aufgaben durch.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der und der dazu dienen müssen, eine höhere operative Wirksamkeit in der gesamten Arbeit mit sowie ein Maximum an Sicherheit in den Systemen zu gewährleisten.

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