Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 161

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 161 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 161); Gesetzblatt Teil II Nr. 21 Ausgabetag: 10. März 1970 161 im § 8 in den Absätzen 1 bis 3 festgelegten Toleranzen sind zu berücksichtigen. Die Vertragsstrafe ist auf den Industrieabgabepreis zu beziehen. (2) Die im Lieferquartal nicht oder nicht vollständig gelieferten Mengen sind den für das nachfolgende Quartal vereinbarten Mengen hinzuzurechnen, es sei denn, die Partner vereinbaren etwas anderes. (3) Der Lieferer ist verpflichtet, Vertragsstrafe zu zahlen, wenn er den vereinbarten Monatsanteil im ersten oder zweiten Monat des Quartals nicht oder nicht vollständig liefert. Die Vertragsstrafe beträgt 1,5 % des Industrieabgabepreises der nicht gelieferten Menge für den ersten, 3 % für den zweiten angefangenen Verzugsmonat. (4) Für die Vereinbarung anderer oder höherer Vertragsstrafen, als sie in den Rechtsvorschriften, insbesondere in dieser Anordnung, vorgesehen sind, gilt § 52 des Vertragsgesetzes. §15 Aufwendungsersatz (1) Der Partner, auf dessen Antrag die im zu- * gründe liegenden Liefervertrag (einschließlich der Nachträge) vereinbarten Mengen in dem betreffenden Zeitraum erhöht werden, hat dem anderen Partner 1 M/t Aufwendungsersatz, bezogen auf die betroffenen Mengen, zu gewähren. In Jahreslieferverträgen können die Partner abweichende Vereinbarungen treffen. (2) Der Aufwendungsersatz gemäß Abs. 1 entfällt, soweit der Abnehmer den Preiszuschlag gemäß § 6 der Anordnung vom 16. Februar 1970 über ökonomische Regelungen zum rationellen Einsatz fester Brennstoffe (GBl. II S. 160) zu zahlen hat.“ §8 Die Preiszuschläge gemäß §16 sind auf Lieferungen, die nach dem 1. Januar 1970 beantragt und ausgeführt wurden, anwendbar, wenn der Abnehmer spätestens mit der Lieferung über die damit verbundene Folge unterrichtet wurde. §9 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 16. Februar 1970 Der, Minister für Grundstoffindustrie , S i e b o 1 d ' Anordnung Nr. 5* über die Erweiterung des Geltungsbereiches der Anordnung über das einheitliche System von Rechnungsführung und Statistik in der volkseigenen Industrie vom 9. Februar 1970 Auf Grund des § 24 Abs. 2 der Verordnung vom 12. Mai .1966 über das einheitliche System von Rech-rungsführung und Statistik (GEI. II S. 445) wird im Sinvernehmen mit dem Minister für Bauwesen, dem Minister der Finanzen und den Vorsitzenden der Räte ler Bezirke folgendes angeordnet: §1 Der Geltungsbereich der Anordnung vom 12. Mai 966 über das einheitliche System von Rechnungsfiih- * Anordnung Nr. 4 vom 28. November 1968 (GBl. II Nr. 131 . 1053) rung und Statistik in der volkseigenen Industrie (GBl. II S. 495) nachstehend Anordnung vom 12. Mai 1966 genannt wird erweitert auf a) die Deutsche Bauakademie und die ihr unterstehenden Institute und Einrichtungen b) die derrT Ministerium für Bauwesen unterstehenden wissenschaftlich-technischen Einrichtungen, die nach Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten c) die örtlich geleiteten VEB Ingenieurbüro des Bauwesens d) die den örtlichen Räten unterstehenden VEB Büro für Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung e) die den örtlichen Räten unterstehenden VEB Kommunale Wohnungsverwaltung. §2 (1) Für den Erlaß der Richtlinien gemäß § 145 Abs. 1 der Anordnung vom 12. Mai 1966 ist für die unter § 1 Buchstaben a bis c genannten Betriebe und Einrichtungen der Minister für Bauwesen, für die unter § 1 Buchst, d genannten Betriebe der Minister der Finanzen verantwortlich. (2) Die Richtlinien gemäß § 145 Abs, 1 der Anordnung vom 12. Mai 1966 erlassen für die unter § 1 Buchst, e genannten Betriebe die Vorsitzenden der Räte der Bezirke auf der Grundlage der vom zentralen Arbeitskreis erarbeiteten Rahmenrichtlinie. Abweichungen von der Rahmenrichtlinie sind in Übereinstimmung mit dem Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik zu regeln. §3 Das einheitliche System von Rechnungsführung und Statistik ist nach den Bestimmungen dieser Anordnung einzuführert a) in der Deutschen Bauakademie und den ihr unterstehenden Instituten und Einrichtungen b) in den dem Ministerium für Bauwesen unterstehenden wissenschaftlich-technischen Einrichtungen, die nach Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten c) in den VEB Ingenieurbüro des Bauwesens d) in den VEB Büro für Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung zum 1. Januar 1970 e) in den VEB Kommunale Wohnungsverwaltung- zum 1. Januar 1971. §4 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 9. Februar 1970 Der Leiter der Staatlichen ZentralverwTallung für Statistik Prof. Dr. habil. D o n d a Berichtigung Das Ministerium für Gesundheitswesen teilt mit, daß es in der Anlage 1 der Anordnung vom 13. Januar 1970 zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten in Einrichtungen zur Betreuung von Kindern (GBl. II S. 49) unter der ersten Spalte „Krankheit“ in der 7. Zeile richtig heißen muß: „2 Tagen in der Einrichtung“.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch-operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Das sind eng und exakt begrenzte gesetzliche Festlegungen; das Nichtvorliegen des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung zur Begründung des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung nicht bestätigt. Gerade dieses stets einzukalkulierende Ergebnis der strafprozessualen Verdachtshinweisprüfung begründet in höchstem Maße die Anforderung, die Rechtsstellung des Verdächtigen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit , insbesondere erfolgen, um bei den mit der anfänglichen Zielstellung der ausschließlichen Gefahrenabwehr auf der Grundlage der Befugnisse des Gesetzes eingeleiteten Maßnahmen gleichzeitig Informationen zu erarbeiten, die eine Bestimmung des vernehmungstaktischen Vorgehens ermöglichen. In diesem Zusammenhang kommt der engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem den führenden operativen Mitarbeiter große Bedeutung. Der Pührungs-offizier, der in der Phase der Einleitung strafrechtlicher und strafprozessualer Maßnahmen als auch während der Bearbeitung dos Ermittlungsverfahrens und nach Abschluß des gerichtlichen Verfahrens durchgesetzt werden.

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