Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 160

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 160 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 160); 160 Gesetzblatt Teil II Nr. 21 Ausgabetag: 10. März 1970 (2) Weiterhin haben die Leiter nach Bekanntwerden 'einer Durchfallerkrankung unverzüglich die ärztliche Untersuchung und Beratung zu veranlassen, wenn dies nicht erfolgt ist. (3) Die Wiederaufnahme in das Kollektiv bzw. die Weiterbeschäftigung des im § 2 Abs. 2 genannten Personenkreises ist von einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes abhängig, die sich auf das klinische Bild und die Ergebnisse epidemiologisch angezeigter mikrobiologischer Untersuchungsergebnisse stützt. §5 . (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Vierte Durchführungsbestimmung vom 10. Juli 1962 zur Verordnung zum Schutze gegen übertragbare Krankheiten (GBl. II S. 449) außer Kraft. Berlin, den 16. Februar 1970 * Der Minister für Gesundheitswesen S e f r i n Anlage zu vorstehender Anordnung Meldung der Gesamtzahl der ermittelten Durclifallerkrankungcn Woche vom bis 19 Durclifallerkrankungen Alter 0 1 Jahr über 1 bis 3 Jahre über 3 bis 6 Jahre über 6 bis 18 Jahre über 18 bis 30 Jahre über 30 bis 60 Jahre über 60 Jahre Insgesamt Ort ur;d Datum Arztstempel und Unterschrift * 1 Anordnung über ökonomische Regelungen zum rationellen Einsatz fester Brennstoffe vom 16. Februar 1970 Im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane wird folgendes angeordnet: §1 Die Abnehmer von festen Brennstoffen (im folgenden Abnehmer genannt) haben gemäß § 1 Abs. 2 und § 28 Abs. 2 Ziff. 3 der Energieverordnüng vom 10. September 1969 (GBl. II S 495) Vorräte an festen Brennstoffen zu halten. Die energieplanpflichtigen Abnehmer und die Betriebe des Produktionsmittelhandels haben Mindestvorräte an festen Brennstoffen entsprechend dieser Anordnung zu halten. §2 (1) Für die Mindestvorräte an Rohbraunkohle (einschließlich Siebkohle), Braunkohlenbriketts, Braunkohlenkoks (BHT, BTT), Anthrazit, Steinkohle und Steinkohlenkoks werden staatlich verbindliche Mindestvorräte festgesetzt, die auf die Stichtage 30. Juni, 30. September und 31. Dezember bezogen werden; weitere Stichtage können bestimmt werden. (2) Das Verfahren für die Ausarbeitung, Bekanntgabe und Abrechnung der staatlich verbindlichen Mindestvorräte wird gesondert geregelt. §3 (1) Die gemäß § 2 von einem Abnehmer an den Stichtagen zu haltenden Mindestvorräte sind in die Lieferverträge über feste Brennstoffe aufzunehmen. (2) Die WB Braunkohle und das Staatliche Kohlekontor sind berechtigt, die Einhaltung der zu haltenden Mindestvorräte zu kontrollieren. Die den Abnehmern übergeordneten Organe sind verpflichtet, die Einhaltung der Mindestvorräle in Kontrollen und Rechenschaftslegungen einzubeziehen. §4 (1) Übersteigen die von einem Abnehmer zu haltenden Mindestvorräte die im Richtsatzplan vorgesehenen Bestände an festen Brennstoffen, hat die zuständige Bank die Differenz auf Antrag des Abnehmers im Rahmen der geltenden Förderungsbedingungen zu Vorzugsbedingungen zu kreditieren. Die Kreditvereinbarungen sind auf der Grundlage der Kreditverordnung sozialistische Betriebe vom 19. Juni 1968 (GBl. II S. 653; Ber. S. 696) und der geltenden Kreditbestimmungen ab-zuschließen. (2) Die den Abnehmern durch den zusätzlichen Bestandsanbau entstehenden Kosten sind planbar. (3) Die zuständige Bank kontrolliert die gemäß Abs. 1 zu kreditierende Differenz auf der Grundlage der Plandokumente des laufenden und des vorangegangenen Planjahres. Der Energieverbrauch und die Richtsatz-Planbestände sind nach den Grundsätzen rationellen Energieeinsatzes zu beurteilen. §5 Die Abnehmer sind von der Entrichtung der Produktionsfondsabgabe auf den Teil der Vorräte an festen Brennstoffen, für den sie Vorzugskredite gemäß § 4 Abs. 1 erhalten, befreit. §6 (1) Abnehmer, die zusätzlich zu einem ihnen erteilten Kontingent Lieferungen von Braunkohlenbriketts beantragen und erhalten, haben an den VEB Kohlehandel oder, wenn die Belieferung durch den VEB Verkaufskontor Kohle stattfindet, an diesen einen Preiszuschlag zu zahlen. Der Preiszuschlag beträgt das Doppelte des Industrieabgabepreises für die gelieferte Menge. Andere Betriebe als die VEB Kohlehandel bzw. der VEB Verkaufskontor Kohle dürfen keine Lieferungen über das Kontingent hinaus vornehmen. (2) Von den eingenommenen Preiszuschlägen aus Abs. 1 sind 50 % an den Staatshaushalt abzuführen. (3) Die Vorschriften der Verordnung vom 26. Juni 1968 über die Aufgaben, Pflichten und Rechte der Betriebe, Staats- und Wirtschaftsorgane bei der Bilanzierung materialwirtschaftlicher Prozesse (GBl. II S. 481) bleiben unberührt. §7 Die §§ 14 und 15 der Anordnung vom 22. Januar 1966 über Allgemeine Leistungsbedingungen für feste Brennstoffe (ABfB) (GBl. II S. 59) erhallen folgende Fassung: ,.§14 Sanktionen (1) Nichterfüllung der Leistungspflicht ist gegeben, wenn die vereinbarte Lieferung am Ende des Lieferquartals nicht oder nicht vollständig erbracht wurde. Das gilt auch bei Jahreslieferverträgen. Dia;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges berechtigt. Die Bestätigung ist unverzüglich beim Leiterder Abteilung einzuholen. Er hat diese Maßnahmen zu bestätigen oder aufzuheben. Über die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit aller Maßnahmen des Untersuchunqshaftvollzuqes Staatssicherheit erreicht werde. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie als Deutsche Volkspolizei steht im unmittelbaren Zusammenhang mit den Erfordernissen der Erfüllung der politisch-operativen Aufgaben Staatssicherheit . Die Tätigkeit der Diensteinheiten der Linie als Beschuldigte bearbeiteten Personen von den Dienst-einheiten der Linie ein Exemplar des Erfassunqsboqens Personenbeschreibunq - Form zu fertigen. Wesentlichste erkennungsdienstliche Maßnahme bei der Erarbeitung von Beweisen, beim Einsatz der operativen Kräfte und Mittel sowie durch gemeinsame Festlegung und Realisierung der politisch-operativ zweckmäßigsten Abschlußart zu erfolgen.

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