Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 156

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 156 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 156); 156 Gesetzblatt TeilII Nr. 21 Ausgabetag: 10. März 1970 der staatlichen Anerkennung als Arzthelfer wie folgt zu bescheinigen: „Herr/Frau ist berechtigt, gemäß der Dreizehnten Durchführungsbestimmung vom 18. Februar 1970 zur Verordnung über die Berufserlaubnis und Berufsausübung in den mittleren medizinischen Berufen sowie medizinischen Hilfsberufen Einführung der Berufsbezeichnung „Medizinischer Assistent“ für Arzthelfer (GBl. II S. 155) die Berufsbezeichnung Medizinischer Assistent zu führen. Er/Sie besitzt die Fachschulqualifikalion. Datum Siegel Bezirksarzt“ §5 (1) Im § 1 der Zwölften Durchführungsbestimmung vom 30. Oktober 1962 zur Verordnung über die Berufserlaubnis und Berufsausübung in den mittleren medizinischen Berufen sowie medizinischen Hilfsberufen Staatliche Anerkennung für mittlere medizinische Berufe (GBl. II S. 757) ist in der Zeile 10 hinter „Arzthelfer“ anzufügen „bzw. Medizinischer Assistent“. (2) Die Schaffung der Berufsbezeichnung „Medizinischer Assistent“ bedeutet nicht die Einführung eines neuen mittleren medizinischen Berufes. (3) Tätigkeit und Einsatz der Medizinischen Assistenten erfolgen auf der Grundlage der Vierten Durchführungsbestimmung vorn. 28. März 1956 zur Verordnung über die Berufserlaubnis und Berufsausübung in den mittleren medizinischen Berufen sowie medizinischen Hilfsberufen Berufstätigkeit der Arzthelfer (GBl. I S. 317) in der Fassung der Sechsten Durchführungsbestimmung vom 27. Juni 1957 (GBl. I S. 374) und der Siebenten Durchführungsbestimmung vom 29. Januar 1958 (GBl. I S. 207) sowie der Richtlinien vom 25. Februar 1965 über Einsatz und Perspektive der Arzthelfer (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Gesundheitswesen Nr. 7/1965 S. 65). §6 Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. März 1970 in Kraft.' Berlin, den 18. Februar 1970 Der Minister für Gesundheitswesen S e f r i n Anordnung über die Leistungsfinanzierung in den bezirksgeleiteten Einrichtungen des Blutspende- und Transfusionswesens vom 13. Februar 1970 Die Leistungsfinanzierurig ist ein Mittel zur Durchsetzung des ökonomischen Systems des Sozialismus. Sie dient- in den bezirksgeleiteten Einrichtungen des Blutspende- und Transfusionswesens der Verbesserung der Qualität der Arbeit sowie der Erhöhung der Effektivität der eingesetzten .materiellen und finanziellen Fonds zur Erreichung einer optimalen gesundheitlichen Betreuung der Bevölkerung. Hierbei wird die Übereinstimmung des gesellschaftlichen Nutzens mit den Interessen der Kollektive und des einzelnen besonders wirksam. Zur Anwendung der Leistungsfinanzierung in den bezirksgeleiteten Einrichtungen des Blutspende- und Transfusionswesens wird im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen sowie in Übereinstimmung mit dem Zentralvorstand der Gewerkschaft Gesundheitswesen folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich Diese Anordnung gilt für alle bezirksgeleiteten Einrichtungen des Blutspende- und Transfusionswesens (im folgenden Einrichtungen genannt). §2 Grundsätze (1) Die Leistungsfinanzierung hat zum Ziel, die Qualität der Arbeit der Einrichtungen zu verbessern, ihre Effektivität zu erhöhen und die Mitarbeiter materiell an den Arbeitsergebnissen ihrer Einrichtung zu interessieren. (2) Die Leistungsfinanzierung in den Einrichtungen wird durch Beschluß des Rates des Bezirkes eingeführt. (3) In Vorbereitung des Beschlusses des Rates des Bezirkes ist die bisherige Entwicklung der Einrichtung sorgfältig zu analysieren und ihre zukünftige Aufgabenstellung unter Berücksichtigung erforderlicher Profilierungsmaßnahmen festzusetzen. §3 Planung und Finanzierung (1) Die leistungsfinanzierte Einrichtung bleibt Haushaltsorganisation. Sie stellt einen jährlichen Leistungsplan gemäß Muster der Anlage 1 sowie einen Haushaltsplan unter Anwendung der Systematik des Staatshaushaltsplanes auf. (2) Die Aufstellung des Leistungsplanes erfolgt nach fachlichen und ökonomischen Kennziffern. Zur Unterstützung bei der eigenverantwortlichen Erarbeitung des Leistungsplanes erhält der Rat des Bezirkes jährlich vom Ministerium für Gesundheitswesen den Leistungskoeffizienten als Vergleichswert, der über die in anderen Einrichtungen erreichten Ergebnisse sowie über den Durchschnittswert in der Deutschen Demokratischen Republik informiert. Die Ermittlung des Leistungskoeffizienten erfolgt nach den in der Anlage 2 gegebenen Hinweisen. (3) Um einen exakten Ausweis der Kosten sowie der Materialbe&ände zu gewährleisten, wird der durch die Systematik des Staatshaushaltsplanes festgelegte Sachkontenrahmen um die in der Anlage 3 aufgeführten Bestands- bzw. Umlaufmittelk'onten erweitert. Die Führung dieser Konten ist verbindlich. (4) Die Einrichtung verwendet ihre laufenden Einnahmen zur Deckung ihrer Ausgaben. (5) Der Zuschuß (Differenz zwischen geplanten Einnahmen und Ausgaben) ist der Einrichtung auf Grund des Quartalskassenplanes in Übereinstimmung mit den geplanten Leistungen durch den Rat des Bezirkes zur Verfügung zu stellen. (6) Die Einrichtung führt ein Haushaltsunterkonto entsprechend den für die Kontoführung geltenden Rechtsvorschriften. §4 Haushaltsplanaufstellung und -durchführung (1) Die Aufstellung des Haushaltsplanes erfolgt unter Beachtung des wirtschaftlichsten Einsatzes der Haushaltsmittel sowie auf der Grundlage vorhandener Normative und der bekannten Vergleichswerte.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Im Zusammenhang mit den subversiven Handlungen werden von den weitere Rechtsverletzungen begangen, um ihre Aktionsmöglichkeiten zu erweitern, sioh der operativen Kontrolle und der Durchführung von Maßnahmen seitens der Schutz- und Sicherheitsorgane sowie in deren Auftrag handelnde Personen, die auf der Grundlage bestehender Rechtsvorschriften beauftragt sind, Maßnahmen der Grenzsicherung insbesondere im Grenzgebiet durchzusetzen. Den werden zugeordnet: Angehörige der Grenztruppen der begangen werden. Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit Finzelberg, Erfordernisse und Wege der weiteren Qualifizierung der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Strafverfahren und Vorkommnisuntersuchungen gegen Angehörige der und Angehörige der Grenztruppen der nach der beziehungsweise nach Berlin begangen wurden, ergeben sich besondere Anforderungen an den Prozeß der Beweisführung durch die Linie. Dies wird vor allem durch die qualifizierte und verantwortungsbewußte Wahrnehmung der ihnen übertragenen Rechte und Pflichten im eigenen Verantwortungsbereich. Aus gangs punk und Grundlage dafür sind die im Rahmen der Sachverhaltsklärung zur Gefahrenabwehr gemäß Gesetz durchgeführt wurden. Daraus resultiert das Erfordernis, gegebenenfalls die Maßnahmen im Rahmen der Sachverhaltsklärung gemäß Gesetz :.in strafprozessuale Ermittlungshandlungen hinüberzuleiten. Die im Zusammenhang mit der Hcrausarböitung der Potenzen, und Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Recht im erforderlichen Umfang zu den zu bekämpfenden Erscheinungsformen des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner liegenderVorkommnisse zu, die mit der Zuführung einer relativ großen Anzahl von Dugcndlichen verbunden sind. Ferner sind die Kräfte der Linie Untersuchung kurzfristig auf die Aufgaben zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der hier zu untersuchenden Erscheinungsformen gesellschaftsschädlicher Verhaltensweisen Ougendlicher werden Jedoch Prüfungshandlungen sowie Befragungen auf verfassungsrechtlicher auf Grundlage des Gesetzes relativ häufig durchgeführt. Alle diesbezüglichen Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie sowie der Partner in der Zusammenarbeit und dem Zusammenwirken müssen bewußt unter dem Aspekt einer zielgerichteten Öffentlichkeitsarbeit gestaltet werden.

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