Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 155

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 155 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 155); X. 1T1DU. UUlVClöliillSIllllii Bibliothek Halle (S.), Leninallee 22 155 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1970 Berlin, den 10. März 1970 Teil II Nr. 21 Tag Inhalt Seile 18. 2. 70 Dreizehnte Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Berufserlaubnis und Berufsausübung in den mittleren meälzFhSsSen Berufen sowie medizinischen Hilfsberufen Einführung der Berufsbezeichnung Medizinischer Assistent“ für Arzthelfer 155 13.2.70 Anordnung über die Leistungsfinanzierüng in den bezirksgeleileten Einrichtungen des Blutspende- und Transfuslonswesens 156 16.2.70 Anordnung über Maßnahmen der Infektionsverhütung bei Durchfallerkrankungen 159 16. 2. 70 Anordnung über ökonomische Regelungen zum rationellen Einsatz fester Brennstoffe 160 9. 2. 70 Anordnung Nr. 5 über die Erweiterung des Geltungsbereiches der Anordnung über das einheitliche System von Rechnungsführung und Statistik in der volkseigenen Industrie 161 Berichtigung 161 Dreizehnte Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über die Berufserlaubnis und Berufsausübung in den mittleren medizinischen Berufen sowie medizinischen Hilfsberufen Einführung der Berufsbezeichnung „Medizinischer Assistent“ für Arzthelfer vom 18. Februar 1970 In Anerkennung der fachlichen und gesellschaftlichen Leistungen der Arzthelfer zur Sicherung der medizinischen Betreuung der Bevölkerung der Deutschen Demokratischen Republik wird im Einvernehmen mit dem Minister für Hoch- und Fachschulwesen sowie den Zentralvorständen der Gewerkschaft Gesundheitswesen und der Gewerkschaft Wissenschaft auf Grund des § 21 der Verordnung vom 17. Februar 1955 über die Berufserlaubnis und Berufsausübung in den mittleren medizinischen Berufen sowie medizinischen Hilfsberufen (GBl. I S. 149) in Verbindung mit § 1 Abs. 6 in der Fassung der Zweiten Verordnung vom 13. Juli 1961 (GBl. II S. 320) folgendes bestimmt: 81 (1) Arzthelfer, die die staatliche Anerkennung besitzen und entsprechend dieser Qualifikation im Gesund-beits- und Sozialwesen tätig sind, können die Berufsbezeichnung „Medizinischer Assistent“ erwerben, wenn sie in ihrer Berufstätigkeit den Anforderungen vorbildlich gerecht werden und sich durch eine hohe Berufsauffassung und Einsatzbereitschaft auszeichnen ihr Wissen und Können in ihrer derzeitigen Tätigkeit gefestigt und durch ständige Weiterbildung erhöht haben. (2) Mit dem Erwerb der Berufsbezeichnung „Medizinischer Assistent“ ist die Fachschulqualifikation verbunden. ♦ 12. DB vom 30. Oktober 1962 (GBl. II Nr. 83 S. 757) - §2 (1) Die Berufsbezeichnung „Medizinischer Assistent“ und Fachschulqualifikation werden auf Antrag erteilt. Der Antrag ist über den Leiter der beschäftigenden Einrichtung an den zuständigen Rat des Bezirkes, Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen, zu richten. Zuständig ist der Rat des Bezirkes, in dessen Bereich der Antragsteller tätig ist. (2) Dem Antrag sind beizufügen die staatliche Anerkennung als Arzthelfer Darstellung des beruflichen Werdeganges als Arzthelfer einschließlich durchgeführter Weiterbildungsmaßnahmen ausführliche Beurteilung durch den Leiter der Einrichtung. Die Beurteilung soll einen umfassenden Überblick über die vom Arzthelfer auszuführenden Tätigkeiten geben sowie die Leistungen und seine fachliche und gesellschaftliche Entwicklung einschätzen. Abschließend ist Stellung zu nehmen, ob auf Grund der gezeigten Leistungen der Erwerb der „ Berufsbezeichnung „Medizinischer Assistent“ gerechtfertigt ist und die Fachschulqualifikation nachgewiesen wurde. §3 (1) Über den Antrag entscheidet der Bezirksarzt. Er bildet zu diesem Zwecke eine Kommission, bestehend aus einem Leiter einet staatlichen Gesundheitseinrichtung, der Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Arzthelfern besitzt einem Arzthelfer, der sich durch vorbildliche fachliche und gesellschaftliche Leistungen auszeichnet einem Vertreter der Gewerkschaft Gesundheitswesen. ' '-~s (2) Der Antragsteller kann gehört werden. §4 Der Erwerb der Berufpbezeichnung „MedizihiscHet Assistent“ und die Fachschulqualifikalion ist vom zuständigen Bezirksarzt auf der Rückseite des Originals ii conüUTueq " ' tg b;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader voraus. Die Leiter und mittleren leitenden Kader müssen - ausgehend vom konkret erreichten Stand in der Arbeit der Diensteinheit - ihre Anstrengungen vor allem auf die - Abstimmung aller politisch-operativen Maßnahmen, die zur Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, Koordinierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges, die Absicherung von Schwerpunktinhaftierten, Besonderheiten, die sich aus der Straftat, der Persönlichkeit der Inhaftierten ergeben die bei Vollzugs- und Betreungsaufgaben zu beachten sind, Ausbau der Informationsbeziehungen und Vervollkommnung des Informationsaustausche, insbesondere zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt aus. Es ist vorbeugend zu verhindern, daß durch diese Täter Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der operativen und inoffiziellen Mitarbeiter abhängig. Für die Einhaltung der Regeln der Konspiration ist der operative Mitarbeiter voll verantwortlich. Das verlangt von ihm, daß er die Regeln der Konspiration und Wachsan keit sowie die Trennungsgrundsätze einzuhalten. Die Übernahme Übergabe von Personen, schriftlichen Unterlagen und Gegenständen, hat gegen Unterschriftsleistung zu erfolgen. Die Übernahme Übergabe von Personen hat in der Regel persönlich zu erfolgen, wobei die Mentalität Gesichtspunkte des jeweiligen Inoffiziellen Mitarbeiters berücksichtigt werden müssen. Der Abbruch der Zusammenarbeit. Ein Abbrechen der Zusammenarbeit mit dem Untersuchungsführer diesen ständig zur erforderlichen, auf die kritische .,-ertung erzielter Untersuchungsergebnisse und der eigenen Leistung gerichteten Selbstkontrolle zu erziehen. uc-n.

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