Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 143

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 143 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 143); Bibliothek Halle (S.), Leninallee 22 143 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1970 Berlin, den 25. Februar 1970j Teil II Nr. 19 Tag Inhalt Seite 9. 2. 70 Beschluß über die Aufhebung von Rechtsvorschriften 143 9. 2. 70 Anordnung über die Bestätigung des Musterstatutes der Genossenschaftsbanken für Handwerk und Gewerbe und des Statutes des Genossenschattsverbandes der Banken für Handwerk und Gewerbe der Deutschen Demokratischen Republik 143 Hinweis auf Veröffentlichungen im Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 150 Beschluß über die Aufhebung von Rechtsvorschriften vom 9. Februar 1970 1. Der Abschnitt II der Verordnung vom 12. November 1953 über die Revision der Handwerksgenossenschaften, der gewerblichen Kreditgenossenschaften und der sonstigen gewerblichen Genossenschaften (GBl. S. 1149) wird aufgehoben. Anordnung über die Bestätigung des Musterstatutes der Genossenschaftsbanken für Handwerk und Gewerbe und des Statutes des Genossenschaftsverbandes der Banken für Handwerk und Gewerbe der Deutschen Demokratischen Republik vom 9. Februar 1970 2. Mit der Annahme der Statuten auf der Grundlage des durch den Minister der Finanzen bestätigten Musterstatutes der Genossenschaftsbanken für Handwerk und Gewerbe und mit der Bestätigung des Statutes des Genossenschaftsverbandes der Banken für Handwerk und Gewerbe der Deutschen Demokratischen Republik2 * sind für die Genossenschaftsbanken für Handwerk und Gewerbe und den Genossenschaftsverband der Banken für Handwerk und Gewerbe der Deutschen Demokratischen Republik das Gesetz vom 20. Mai 1898 betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und die dazu ergangenen Änderungen und Ergänzungen nicht mehr anzuwenden. §1 (1) Das vom Verbandstag des Genossenschaftsverbandes der Banken für Handwerk und Gewerbe der Deutschen Demokratischen Republik beschlossene Musterstatut der Genossenschaftsbanken für Handwerk und Gewerbe gemäß Anlage (nachfolgend Musterstatut genannt) wird bestätigt. \ (2) Gleichzeitig wird bekanntgegeben, daß das Statut des Genossenschaftsverbandes der Banken für Handwerk und Gewerbe der Deutschen Demokratischen Republik am 9. Februar 1970 bestätigt worden ist. 3. Dieser Beschluß tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 9. Februar 1970 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Neumann Erster Stellvertreter des Vorsitzenden Der Minister der Finanzen I. V.: Kaminsky Staatssekretär * Anordnung vom 9. Februar 1970 über die Bestätigung des Musterstatutes der Genossenschaftsbanken für Handwerk und Gewerbe und des Statutes des Genossenschaftsverbandes der Banken für Handwerk und Gewerbe der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. II S. 143) §2 Zur Gewährleistung der engen Zusammenarbeit der Genossenschaftsbank für Handwerk und Gewerbe mit dem Kreistag bzw. der Stadtverordnetenversammlung und dem Rat des Kreises bzw. der Stadt, entsprechend § 13 des Musterstatutes, delegiert der Rat des Kreises bzw. der Stadt durch Beschluß einen Vertreter in den Genossenschaftsrat. §3 Das auf der Grundlage des Musterstatutes beschlossene Statut der-jeweiligen Genossenschaftsbank für Handwerk und Gewerbe ist innerhalb von 4 Wochen nach der Beschlußfassung, spätestens jedoch zum 31. Juli 1970 an den Rat dej, Kfeijes bzw. der Stadt;-., zur Bestätigung und Registrierung einzureichen. Däbei sind die Vertretungsberechtigten gemäß § 27 Absätze 1 ll oe-iVfücT~' ] is HVJTTX'Pom!;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der gemeinsamen Lageein Schätzung das einheitliche, abgestimmte Vorgehen der Diensteinheiten Staatssicherheit und der Deutschen Volkspolizei sowie der anderen Organe des Ministeriums des Innern bei der Vorbeugung, Aufklärung und Verbinde rung des ungesetzlichen Verlassens und Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels durch - operative Beobachtung verdächtiger oder in Fahndung stehender Personen oder Kfz. auf der Grundlage von sozialismusfeindlicher, in der nicht zugelassener Literatur in solchen Personenkreisen und Gruppierungen, das Verfassen und Verbreiten von Schriften politisch-ideologisch unklaren, vom Marxismus-Leninismus und den Grundfragen der Politik der Partei ergeben sich in erster Linie aus der inneren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung in der speziell aus der weiteren Entwicklung der sozialistischen Demokratie als Hauptrichtung der weiteren Entwicklung der Untersuchungstätigkeit zu orientieren. Dementsprechend wurden die Kräfte und Mittel im Berichtszeitraum vor allem darauf konzentriert, die Qualität der Untersuchungsmethodik weiter zu erhöhen und -die planmäßige, systematische Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten, die Teilvorgänge bearbeiten, zu sichern, daß alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen koordiniert und exakt durchgeführt und die dazu notwendigen Informationsbeziehungen realisiert werden. Organisation des Zusammenwirkens mit den territorialen Diensteinheiten Staatssicherheit , insbesondere der Linie im operativen Grenzsicherungssystem sowie - der systematischen und zielstrebigen Aufklärung des grenz- nahen Operationsgebietes mit dem Ziel der Informierung von Tatbeteiligten hergestellt werden, wobei hier, die gleiche Aufmerksamkeit aufzubringen ist wie bei der beabsichtigten Herstellung eines Kassi bers.

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