Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 121

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 121 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 121); Gesetzblatt Teil II Nr. 15 Ausgabetag: 18. Februar 1970 121 III. \ Übertragung staatlicher Kontrollfunktioncn auf Leiter der TKO, TKO-Verantwortliche und Kontrollbeauftragte §10 Staatliche Leiter der TKO r (1) Die Leiter der TKO von Kombinaten und Betrieben können vom DAMW als staatliche Leiter der TKO eingesetzt werden, wenn dies zur Sicherung der gesamtstaatlichen Interessen bei der Qualitätsentwicklung notwendig ist. Die Einsetzung kann auch zur Sicherung der Qualitätsentwicklung bei nicht der staatlichen Qualitäts-beurleilung in Form der Gütezeichenerteilung unterliegenden Erzeugnissen erfolgen. (2) Der staatliche Leiter der TKO ist für die Kontrolle der Wirksamkeit des betrieblichen Qualitätssicherungssystems verantwortlich und muß in enger Verbindung mit dem DAMW bei der Einflußnahme auf die Qualitätsentwicklung im Kombinat bzw. Betrieb im Sinne der Durchsetzung der Wissenschafts- und Wirtschaftspolitik von Partei und Regierung wirksam werden. (3) Der staatliche Leiter der TKO ist Mitarbeiter des DAMW, dem er fachlich und disziplinarisch untersteht Erhält er vom Direktor des Kombinates oder Betriebes eine Weisung, der nach seiner Meinung die von ihm zur Wahrung der gesamtstaatlichen Interessen zu erfüllenden, in Rechtsvorschriften festgelegten Aufgaben oder Weisungen des DAMW entgegenstehen, so ist er berechtigt, ihren Vollzug so lange auszusetzen, bis darüber eine von ihm unverzüglich zu veranlassende Klärung zwischen dem DAMW und dem Direktor des Kombinates oder Betriebes erfolgt ist. (4) Wenn die besondere Struktur des Kombinates oder Betriebes es erforderlich macht, können auch Leiter von Bereichen der TKO in Betrieben des Kombinates, Teilbetrieben, Betriebsteilen oder ähnlichen Struktureinheiten als staatlicher Leiter der TKO eingesetzt werden. (5) Das DAMW kann die Regelung der Absätze 1 bis 4 sinngemäß auch auf TKO-Verantwortliche der WB bzw. der örtlichen Organe anwenden. (6) Einzelheiten über Aufgaben, Rechte und Pflichten der staatlichen TKO-Leiter sowie arbeitsrechtliche Besonderheiten ihrer Stellung sind in einer Durchführungsbestimmung zu regeln. §11 Staatliche Kontrollbeauftragte (1) Wenn die Sicherung der Qualität volkswirtschaftlich wichtiger Fertigerzeugnisse und von Erzeugnissen der Zulieferbetriebe für solche Erzeugnisse es notwendig macht, kann das DAMW zur Kontrolle oder zur staatlichen Überwachung der End- bzw. Zwischenkontrolle bestimmter Zwischenprodukte, Erzeugnisse oder Erzeugnisgruppen sowie zur Qualitätsüberwachung solcher Zwischenprodukte und Erzeugnisse staatliche Kon- trollbeauftragte einsetzen. Das DAMW kann staatliche Kontrollbeauftragte auch zur Qualitätskontrolle über Montageleistungen für Investitionsvorhaben sowie zur Leitung von Außenstellen des DAMW einsetzen. (2) Das DAMW kann nach Abstimmung mit dem zuständigen wirtschaftsleitenden Organ Mitarbeiter von Betrieben als staatliche Kontrollbeauftragte übernehmen und im gleichen Betrieb einsetzen. § 10 Abs. 6 gilt entsprechend. IV. Qualifizierung für die Aufgaben der Qualitätssicherung § 12 Durch die berufsbildenden Einrichtungen und bei der Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen für alle Bereiche des Betriebes sind die Grundsätze der Qualitätssicherung zum Bestandteil der Themenpläne zu machen. Insbesondere bei der theoretischen und praktischen Berufsausbildung und der Erwachsenenqualifizierung sind die notwendigen Kenntnisse über Qualitätssicherung im Zusammenhang mit dem Lehrstoff zu vermitteln. V. Schlußbestimmungen §13 Durchführungsbestimmungen Durchführungsbestimmungen erläßt der Präsident des DAMW im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane und, soweit die Belange der konsumgenossenschaftlichen Betriebe betroffen werden, mit dem Präsidenten des Verbandes Deutscher Konsumgenossenschaften. §14 Inkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) Verordnung vom 5. Dezember 1963 über die Technische Kontrollorganisation in den volkseigenen Produktionsbetrieben und die Verbesserung der Qualität industrieller Erzeugnisse TKO-Verord-nung - (GBl. II S. 381) b) Verfügung des Vorsitzenden des Volkswirlschafts-rates der Deutschen Demokratischen Republik und des Präsidenten des DAMW vom 13. August 1964 zur Durchführung der TKO-Verordnung vom 5. Dezember 1963 (Verfügungen un3 Mitteilungen des Volkswirtschaftsrates Nr. 13/64 S. 165 und Verfügungen und Mitteilungen des DAMW Nr. 2/64 S. 3) c) Verfügung des Ministers für Bauwesen und des Präsidenten des DAMW vom 4. Januar 1965 zur Durchführung der TKO-Verordnung vom 5. De-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Androhung strafrechtlicher Folgen im Falle vorsätzlich unrichtiger oder unvollständiger Aussagen sowie über die Aussageverweigexurngsrechte und? Strafprozeßordnung . Daraus ergeben sich in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Ermittlungsverfahren Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Wissenschaftskonzeption für die perspektivische Entwicklung profilbestimmender Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit an der Hochschule Staatssicherheit nach dem Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Programm der Partei , Dietz Verlag Berlin Honecker, Interview mit der Zeitschrift Lutherische Monatshefte Honecker, Interview für die Zeitschrift Stern, Mielks, Verantwortungsbewußt für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit und die Hauptvvege ihrer Verwirklichung in Zusammenhang mit der Dearbeitung von Ermittlungsverfahren. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in jedein Ermit tlungsver fahren und durch jeden Untersuchungsführer. Die bereits begründete Notwendigkeit der ständigen Erhöhung der Verantwortung der Linie zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren bedingt die Untersuchung der Anforderungen an die Kontrolle der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren durch die Leiter herausgearbeitet. Die vorliegende Forschungsarbeit konzentriert sich auf die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Linie und den damit zusammenhängenden höheren Anforderungen an die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissen- schaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Arbeit Staatssicherheit ; die grundlegende Verantwortung der Linie Untersuchung für die Gewährleistung dieser Einheit im Zusammenhang mit der Sicherung von Transporten Verhafteter sind ursächlich für die hohen Erfordernisse, die an die Sicherung der Transporte Verhafteter gestellt werden müssen.

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