Das Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Jahrgang 1970 Teil II (GBl. II Nr. 1 - 104 S. 1 - 802).Deutsche Demokratische Republik -

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil II 1970, Seite 421 (GBl. DDR II 1970, S. 421); ?* Gesetzblatt Teil II Nr. 56 Ausgabetag: 6. Juli 1970 421 (2) Gegenueber zentralen Staatsorganen gemaess ? 4 Abs. 1 koennen nur vom Minister fuer Aussenwirtschaft Forcierungen erhoben und Auflagen erteilt werden. (3) Bei der Feststellung von Verstoessen gegen die rechtlichen Regelungen auf dem Gebiet der Aussenwirtschaft uebergibt ausserdem der Minister fuer Aussenwirtschaft die Kontrollergebnisse dem Minister, in dessen Verantwortungsbereich die Verstoesse festgestellt wurden, und fordert ihn zur Wiederherstellung der staatlichen Ordnung auf. Uber die durchgefuehrten Massnahmen ist der Minister fuer Aussenwirtschaft zu informieren. (4) Zur Durchsetzung der erteilten Auflagen und ueber die Verwirklichung der unterbreiteten Vorschlaege hat die Staatliche Aussenwirtschaftsinspektion eine wirksame Kontrolle zu organisieren. Leitung und Arbeitsweise der Staatlichen Aussenwirtschaftsinspektion ?6 (1) Die Staatliche Aussenwirtschaftsinspektion hat die Leiter der Wirtschaftseinheiten, wirtschaftsleitenden Organe sowie der Staatsorgane bei der Verwirklichung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet der Aussenwirtschaft zu unterstuetzen, indem sie die Ergebnisse der Kontrollen unmittelbar nach ihrem Abschluss mit den zustaendigen Leitern und Kollektiven, deren Arbeit einer Kontrolle unterzogen wurde, auswertet und mit Vorschlaegen zur Verallgemeinerung guter Arbeitsergebnisse und Erfahrungen sowie zur Ueberwindung festgestellter Maengel verbindet. Kontrollergebnisse, die wesentliche Bedeutung fuer das jeweilige Organ haben, sind von der Staatlichen Aussenwirtschaftsinspektion auch den Produktionskomitees der Betriebe, den wissenschaftlich-oekonomischen Raeten der Kombinate oder den Gesellschaftlichen Raeten der Vereinigungen Volkseigener Betriebe zu uebergeben. Die Mitarbeiter der Staatlichen Aussenwirtschaftsinspeklion haben hierbei die notwendigen Massnahmen zur Einhaltung der Beschluesse in der aussenwirtschaftlichen Taetigkeit zu erlaeutern. (2) Die Staatliche Aussenwirtschaftsinspektion stuetzt sich in ihrer Taetigkeit auf die Mitarbeit der Werktaetigen in den zu kontrollierenden Wirtschaftseinheiten, wirtschaftsleitenden Organen sowie Staatsorganen. (3) Die Staatliche Aussenwirtschaftsinspektion hat zur Pruefung der Beseitigung festgestellter Maengel Nachkontrollen durchzufuehren. ?7 (1) Die Staatliche Aussenwirtschaftsinspektion hat ihre Arbeit so zu gestalten, dass durch rationelle Arbeitsmethoden nur der unbedingt erforderliche Arbeitsaufwand in den zu kontrollierenden Wirtschaftseinheiten, wirtschaftsleitenden Organen sowie Staatsorganen entsteht und eine hohe Wirksamkeit der Kontroll-taetigkeit erreicht wird. (2) Die Staatliche Aussenwirtschaftsinspektion hat ihre Kontrolltaetigkeit mit den anderen am Leitungssystem beteiligten Kontrollorganen abzustimmen, insbesondere mit dem Komitee der Arbeiter-und-Bauern-Jnspektion und der Staatlichen Finanzrevision des Ministeriums der Finanzen sowie mit anderen Organen, die in ihrem Verantwortungsbereich spezielle Kon-troellfunktionen ausueben. (3) Die Staatliche Aussenwirtschaftsinspeklion kann sich in ihrer Taetigkeit auf Spezialisten aus Wirtschaftseinheiten, wirtschaftsleitenden Organen sowie Staatsorganen und aus wissenschaftlichen Einrichtungen stuetzen, die in Uebereinstimmung mit den jeweiligen Leitern zur Loesung von Kontrollaufgaben zeitweilig herangezogen werden. Die Leiter der jeweiligen Wirtschaftseinheiten, wirtschaftsleitenden Organe sowie Staatsorgane sind verpflichtet, die Staatliche Aussenwirtschaftsinspektion bei der Durchfuehrung ihrer Kontrolltaetigkeit zu unterstuetzen. ?8 (1) Der Minister fuer Aussenwirtschaft traegt die Verantwortung fuer die Durchfuehrung der Aufgaben und die Wirksamkeit der Staatlichen Aussenwirtschaftsinspektion. (2) Dem Minister fuer Aussenwirtschaft untersteht der Leiter der Staatlichen Aussenwirtschaftsinspeklion mit einem entsprechenden Bereich. (3) Der Leiter der Staatlichen Aussenwirtschaftsinspektion ist dem Minister fuer Aussenwirtschaft fuer die gesamte Taetigkeit der Aussenwirtschaftsinspektion verantwortlich und rechenschaftspflichtig. (4) Der Sitz der Staatlichen Aussenwirtschaftsinspektion ist Berlin, die Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik. ?9 Diese Verordnung tritt mit ihrer Veroeffentlichung in Kraft. Berlin, den 15. April 1970 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Neumann Erster Stellvertreter des Vorsitzenden Der Minister fuer Aussenwirtschaft Solle Dritte Durchfuehrungsbestimmung* zur Verordnung ueber die weitere Verbesserung der Taetigkeit der Staats- und Wirtschaftsorgane und der Betriebe auf dem Gebiet des Patent-, Muster- und Zeichenwesens und der Neuererbewegung Patentanwaltszulassungsordnung vom 10. Juni 1970 Auf Grund des ? 9 der Verordnung vom 26. August 1965 ueber die weitere Verbesserung der Taetigkeit der Staats- und Wirtschaftsorgane und der Betriebe auf dem Gebiet des Patent-, Muster- und Zeichenwesens und der Neuererbewegung (GBl. II S. 695) wird zur einheitlichen Regelung der Zulassung von Patentanwaelten der Bueros fuer die Vertretung in Patent-, Muster-und Zeichenangelegenheiten (im folgenden Bueros genannt) im Einvernehmen mit den Leitern der zustaendigen zentralen staatlichen Organe folgendes bestimmt: * 2. DB vom 25. Januar 1007 (GBl. 11 Nr. il S. 30);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich seinFormelle, gleichgültige, politisch unkluge, undifferenzierte, letztlich ungesetzliche Entscheidungen darf es nicht geben. Immer wieder muß gerade die hohe politische Bedeutung der strikten Einhaltung der Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Ermittlungsverfahren Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Wissenschaftskonzeption für die perspektivische Entwicklung profilbestimmender Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit an der Hochschule Staatssicherheit nach dem Parteitag der Partei , Dietz Verlag, Berlin Erich Honecker, Die Aufgaben der Parteiorganisationen bei der weiteren Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der - Referat auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlich-negativer Aktivitäten gewährleisten. Biese Informationen können nur auf inoffiziellem Wege erarbeitet wer- den, weil der Feind seine Angriffe konspirativ vorträgt.

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