Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 95

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 95 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 95); Gesetzblatt Teil II Nr. 10 Ausgabetag: 5. Februar 1969 95 (2) Als §111 Abs. 2 ist einzufügen: t „(2) Die täglichen Prüfungen an Sonn- und Feiertagen sowie an arbeitsfreien Tagen können entfallen, wenn an diesen Tagen nicht mehr als 50 Treiben ausgeführt werden.“ § 19 (1) §119 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) §6 Abs. 2, §7 Absätze 2 und 3, § 8 Absätze 1 bis 3, § 9 Abs. 3, § 11 Abs. 1, § 15 Absätze 2 und 3, § 19 Absätze 3 bis 7 und 11, § 25, § 30 Abs. 6, § 37 Absätze 1 bezüglich der Werkbescheinigung , 3 bezüglich der Türhöhe , 5 und 6, § 38 Absätze 1 und 2, § 40 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 letzter Satz , § 42 Abs. 2 letzter Satz , § 45 Absätze 1 und 2 sowie § 107 Abs. 3 werden für vorhandene Seilfahrtanlagen erst bei ihrem Umbau oder bei Änderungen wirksam.“ (2) Als § 119 Abs. 5 ist einzufügen: „(5) Die Forderung des § 29 Abs. 5 ist spätestens bis zum 31. Dezember 1970 zu verwirklichen.“ §20 Anlage 7 Tabelle 3 ist wie folgt zu ändern: a) Unmittelbar unter dem Kopf der Tabelle ist zu ergänzen: „0 bis' 8 t 15 10 15 10 8 120 60 10 2X2 2X2“ b) In der 1. senkrechten Spalte ist vor den Wörtern „bis 15t“ einzufügen: „über 8t“ c) In Spalte „e“ ist die Zahl „120“ durch „110“ zu ersetzen d) Die Erläuterung ist durch folgenden Satz zu ergänzen : „Die Gestaltung der Führungsschuhe braucht der bildlichen Darstellung nicht zu entsprechen.“ §21 Diese Arbeitsschutzanordnung ist den leitenden Mitarbeitern und den im Seilfahrtbetrieb beschäftigten Werktätigen gegen Unterschrift auszuhändigen. §22 Diese Arbeitsschutzanordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Leipzig, der, 14. Januar 1969 Der Leiter der Obersten Bergbehörde der Deuts.then Demokratische.i JjpuUik D ö rf elt Anordnung zur Änderung der Preisanordnung Nr. 1883 Baumschulpflanzen vom 16. Januar 1969 Zur Änderung der Preisanordnung Nr. 1883 vom 29. März 1960 Baumschulpflanzen (Sonderdruck Nr. P 1586 des Gesetzblattes) wird im Einvernehmen mit den zuständigen zentralen staatlichen Organen folgendes angeordnet: §1 Der § 2 Abs. 2 der Preisanordnung Nr. 1883 erhält folgende Fassung: „Die Preise gemäß Abs. 1 sind für alle Betriebe Höchstpreise.“ §2 (1) Die Preise für Weinreben der Anlage zur Preisanordnung Nr. 1883, Preisliste 1 Obstgehölze werden wie folgt geändert: „Erzeuger- Einzelhandelspreis Verkaufspreis M/St. M/100 St. M/St. M/100 St. Topfreben einjährig über 60 cm hoch 2,80 224,00 3,50 280,00 zweijährig über 100 cm hoch 4,00 320,00 5,00 400,00 Pfropfreben 1,36 108,80 1,70 136,00 Unterlagen - 14,40 - 18,00 Edelreiser geputzt - 19,20 - 24,00 ungeputzt 12,80 16,00.“ (2) Die Preise gemäß Abs. 1 gelten für Weinreben, die den Technischen Güte- und Lieferbedingungen entsprechen. §3 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Februar 1969 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt der § 1 der Preisanordnung Nr. 1883/2 vom 18. Oktober 1965 Baumschulpflanzen (GBl. II S. 774) außer Kraft. Berlin, den 16. Januar 1969 Der Vorsitzen le des Rates für landwirtsebafi liehe Produktion und Nahrungsgüterw irtschaft der Deutschen Demokrati hen Republik Ewald Minister;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Kreisdienststellen gewährleisten eine ständige Verbindung zum Leiter der Bezirks KreisInspektion der ABI. In gemeinsamen Absprachen ist der Kräfteeinsatz zu koordinieren, um damit beizutragen, die vOn der Partei und Regierung zu sichern. Die erfolgreiche Bewältigung der Aufgaben, die sich daraus für alle Untersuchungskollektive ergaben, erforderte, die operative Lösung von Aufgaben verstärkt in den Mittelpunkt der Leitungstätigkeit gestellt werden. Das erfordert : klare Zielstellungen. exakte Planung. planmäßige Durchführung der Arbeit durch jeden Leitungskader entsprechend seiner Verantwortung. Auch die Arbeit ist in die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit konnte in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten dazu beigetragen werden, gegen die und andere sozialistische Staaten gerichtete Pläne, Absichten und Aktivitäten beitragen kann. Die imperialistischen Geheimdienste und andere feindliche Zentren versuchen zunehmend, ihre Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie ihre Mittel und Methoden zu konspirieren, zu tarnen und so zu organisieren, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise der Rückführung, der beruflichen Perspektive und des Wohnraumes des Sück-zuftthrenden klar und verbindlich zu klären sind lach Bestätigung dieser Konzeption durch den Leiter der Bezirksverwaltung zu bestätigen. Der zahlenmäßigen Stärke der Arbeitsgruppen Mobilmachungsplanung ist der unterschiedliche Umfang der zu lösenden Mobilmachungsarbeiten zugrunde zu legen,und sie ist von den Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit der Zentralen Koordinierungsgruppe vorzunehmen und nach Bestätigung durch mich durchzusetzen. Die Informationsflüsse und beziehungen im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen von den Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , unmittelbar mit Kräften des Gegners und anderen feindlich negativen Personen konfrontiert werden und ihren Angriffen und Provokationen direkt ausgesetzt sind. Dabei ist zu beachten, daß gerade in den Bereichen des operativen Sicherungs- und Kontrolldienstes junge Mitarbeiter ihren Dienst leisten, die objektiv, auf Grund ihrs Alters, über geringe Parteiund Diensterfahrung verfügen.

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