Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 83

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 83 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 83); Gesetzblatt Teil II Nr. 9 Ausgabetag: 29. Januar 1969 83 Anordnung über die Preisbildung für Gußerzeugnisse, die nach neu- und \yeiterentwiekelten sowie veralteten Fertigungsverfahren oder Gußwerkstoffen hergestellt werden vom 20. Dezember 1968 Die Verwirklichung des ökonomischen Systems des Sozialismus erfordert die schrittweise Durchsetzung einer neuen Phase der planmäßigen und kontinuierlichen Preispolitik. Mit Hilfe der Preise ist die Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, die rationelle Ausnutzung der Produktionsfonds, die Erreichung der optimalen Qualität der Gußerzeugnisse und die Senkung der Selbstkosten wirksam au unterstützen. Dazu ist es notwendig, die Grundsätze und Methoden der Preisbildung zu vervollkommnen. Sie. sind in engem Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Planung und des Systems ökonomischer Hebel einzuführen. Im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe wird zur Förderung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts für die Bildung von Industriepreisen für Gußerzeugnisse, die nach neu- und weiterentwickelten sowie veralteten Fertigungsverfahren oder Gußwerkstoffen hergestellt werden, folgendes angeordnet: I. Grundsätze § 1 (1) Die Betriebe haben zur Förderung der Produktion von Gußerzeugnissen mit hohem volkswirtschaftlichen Nutzeffekt, die nach neu- und weiterent-wdekelten Fertigungsverfahren oder Gußwerkstoffen hergestellt werden, und zur Einschränkung der Produktion von Gußerzeugnissen, die nach veralteten Fertigungsverfahren oder Gußwerkstoffen hergestelit werden, folgende Grundsätze anzuwenden: im Stadium dier Entwicklung der Fertigungsverfahren oder der neuen Gußwerkstoffe sind grundsätzlich für die Gußerzeugnisse, die nach diesen neu-und weiterentwickelten Fertigungsverfallren oder Guß Werkstoffen hergestellt werden, Preisldmite auszuarbeiten und zu vereinbaren. Dabei ist von der Analyse und Prognose der technisch-ökonomischen Parameter des wissenschaftlich-technischen Höchststandes und der weltmarktfähigen Kosten sowie der Ergebnisse der Markt- und Bedarfsforschung auszugehen der ökonomische Nutzeffekt der neu- und weiterentwickelten Fertigungsverfahren oder Gußwerkstoffe ist vor der Überleitung in die Produktion nachzuweisen. Die Industriepreise der Gußerzeugnisse, die nach neu- und weiterentwickelten Fertigungsverfahren oder Gußwerkstoffen hergestellt werden, sind unter Berücksichtigung eines Nutzensanteiles nach den Vorschriften dieser Anordnung auszuarbeiten und bestätigen zu lassen die ökonomische Lebensdauer sowie die voraussichtlichen Produktions- und Realisierungsbedingungen der neu- und weiterentwickelten Fertigungsverfahren oder Gußwerkstoffe sind vor der Überleitung in die Produktion einzuschätzen. Es sind für die Gußerzeugnisse, die nach neu- und weiteren t w i ekel ten Fertigungsverfahren oder Gußwerkstoffen hergestellt werden, degressiv gestaffelte Industriepreise auszu-arbedten und bestätigen zu lassen für Gußerzeugnisse nach Fertigungsverfahren oder Gußwerkstoffen, die im Sinne dieser Anordnung als veraltet gelten, sind neue Industriepreise auszuarbeiten und bestätigen zu lassen. Die Industriepreise für Gußerzeugnisse, die nach veralteten Fertigungsverfahren oder Gußwerkstoffen hergestellt werden, müssen zu einer spürbaren Reduzierung der Gewinne bzw. zum Verlust bei diesen Gußerzeugnissen führen. -(2) Grundlage für die Ausarbeitung von Industriepreisen für alle neu in die Produktion aufzunehmenden Gußerzeugnisse, die nach neu- und weiterentwik-kelten Fertigungsverfahren oder Gußwerkstoffen hergestellt werden, sind die preisrechtlichen Bestimmungen zur Bildung von-Industriepreisen. S 2 (1) Die Herstellerbetriebe haben mit den Hauptabnehmern (Betriebe oder Handelsorgane, die die Guß-erzeugnisse abnehmen) bzw. mit deren übergeordneten Organen die Preislimite und die Industriepreise für Gußerzeugnisse, die nach neu- und weiterentwickelten Fertigungsverfahren oder Gußwerkstoffen hergestellt werden, einschließlich des zusätzlichen Gewinns sowie der Preisdegression, abzustimmen. (2) Die Herstellerbetriebe haben für Gußerzeugnisse, die nach neu- und weiterentwickelten Fertigungsverfahren oder Gußwerkstoffen hergestellt werden und die zum Export vorgesehen sind, die Abstimmung gemäß Abs. 1 mit den Organen des Außenhandels vorzunehmen. Das gilt auch, wenn die Aufnahme der Produktion für den Export zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen ist als die Prodüktionsaufnahme für den Inlandabsatz. Die Abstimmung hat auch zu erfolgen, wenn die Organe des Außenhandels nicht Hauptabnehmer sind. § 3 Die Hauptabnehmer bzw. deren übergeordnetes Organ haben bei der Ermittlung und Ausarbeitung der Preislimite, des ökonomischen Nutzens und der Preds-degres&ion mitzuwtirken und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. § 4 Die Leiter der Betriebe, die Generaldirektoren der WB und die Leiter der anderen wirtschaftsleitenden Organe haben zu sichern, daß die Vorschriften dieser Anordnung dazu ausgenutzt werden, weltmarktfähige Gußerzeugnisse mit hohem ökonomischen Nutzen sowie niedrigen Selbstkosten zu produzieren. Sie haben zu gewährlaisteii, daß betriebliche und zweigliche Interessen nicht überbetont werden. Die Betriebe dürfen keine ungerechtfertigten ökonomischen Vorteile zu Lasten ihrer Partner und der Volkswirtschaft erzielen. t II. Geltungsbereich § 5 , (1) Die Betriebe aller Eigentumsformen des Industriezweiges Gießereien haben die Vorschriften dieser Anordnung bei der Ausarbeitung und Festsetzung der Industriepreise für Gußerzeughisse, die nach neu- und weiterentwickelten sowie veralteten Fertigungsverfahren oder Gußwerkstoften hergestellt werden, anzuwenden. (2) Der Generaldirektor der VVB Gießereien, der für die Prüfung und Koordinierung der Preisvorschläge für Gußerzeugnisse verantwortlich ist, hat die Vorschriften dieser Anordnung bei der Prüfung und Bestätigung der Industriepreise für Gußerzeugnisse, die nach neu- und;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Summierung vieler politischoperativer Probleme in den Kreis- und objektdienststeilen muß es gelingen, eine von einem hohen Niveau der analystischen Tätigkeit und der Planung der politisch-operativen Arbeit gedankliche Vorbereitung und das vorausschauende Treffen von Entscheidungen über die konkreten politisch-operativen Ziele, Aufgaben und Maßnahmen im jeweiligen Verantwortungsbereich, den Einsatz der operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage ihrer objektiven und subjektiven Voraussetzungen Aufträge Staatssicherheit konspirativ erfüllen. Ihre operative Eignung resultiert aus realen Möglichkeiten zur Lösung operativer Aufgaben; spezifischen Leistungs- und Verhaltenseigenschaften; der Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners.

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