Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 80

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 80 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 80); 80 Gesetzblatt Teil II Nr. 8 Ausgabetag: 28. Januar 1969 7. Da der Einspruch des Staatsanwalts die bereits eingetretene Rechtskraft des mit ihm angefochtenen Konfliktkommissionsbeschlusses wieder beseitigt, schließt er der Sadie nach stets den Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Sinne der §§ 707, 719 ZPO in sich ein, auch wenn er nicht ausdrücklich gestellt wurde. Demgemäß hat das Kreisgericht die Zwangsvollstreckung unter Anwendung der genannten Bestimmungen einstweilen einzustellen, wenn der Konfliktkommissionsbeschluß schon vor Einlegung des Einspruchs durch den Staatsanwalt für vollstreckbar erklärt worden ist. Führt der Einspruch des Staatsanwalts zur Aufhebung des Konfliktkommissionsbeschlusses, so wird die Vollstreckbarkeitserklärung gegenstandslos, ohne daß es ihrer ausdrücklichen Aufhebung bedarf. Bereits eingeleitete Vollstreckungshandlungen sind durch Beschluß des Kreisgerichts aufzuheben. Die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung ist durch Beschluß des Kreisgerichts aufzuheben, wenn der Einspruch des Staatsanwalts gegen den Konfliktkommissionsbeschluß nicht zum Erfolg geführt hat. Ist die Zwangsvollstreckung schon vor Einlegung des Einspruchs durch den Staatsanwalt beendet worden, so hat der zunächst Berechtigte dem zunächst Verpflichteten das Erlangte entsprechend §§ 812 ff. BGB herauszugeben, soweit das Kreisgericht zu einem vom Beschluß der Konfliktkommission abweichenden Ergebnis kommt. Das Plenum des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik Dr. Toeplitz Präsident Hinweis auf Veröffentlichungen im Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik Sonderdruck Nr. 606 Anordnung Nr. Pr. 25 vom 9. Dezember 1968 Schlachterzeugnisse und Schlachtnebenerzeugnisse , 24 Seiten, 1,20 M Sonderdruck Nr. 607 Anordnung vom 9. Dezember 1968 zur Änderung der Preisanordnüng Nr. 4532 Molkereierzeugnisse und Kulturen für die Milchindustrie , 24 Seiten, 1,20 M Sonderdruck Nr. 608 Anordnung vom 20. Dezember 1968 zur Änderung der Preisanordnung Nr. 4543 Fleisch, zerlegt und Fleischerzeugnisse , 4 Seiten, 0,20 M Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen DemokraUschen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 - Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 108 Berlin, Otto-Grotewohl-Str. 17, Telefon: 209 45 01 Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Tell I 1,20 M, Teil n 1,80 M und Tell III 1,80 M - Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 M, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 M Je Exemplar, Je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr - Bestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 696. Außerdem besteht Kaufmöglichkeit nur bei Selbstabholung gegen Barzahlung in der Buchhandtüng.füp. amtliche Doku-1 mente, 1054 Berlin, Schwedter Straße 263, Telefon: 42 46 41 Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutsffien'Demokratischen Republik (Rollenoffsetdruck) Index 31 817 das Kreisgericht seine eigene Entscheidung zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern hätte, was nach den Bestimmungen der Arbeitsgerichtsordnung vom Fall der Wiederaufnahme des Verfahrens abgesehen nicht zulässig ist. 6. Haben die Beteiligten den Konfliktkommissionsbeschluß nicht mit der Klage (Einspruch) ange-fochten und legt der Staatsanwalt auf Grund des ihm zustehenden Rechts nach Ablauf der für sie geltenden 14tägigen Anfechtungsfrist beim zuständigen Kreisgericht Einspruch gegen den Beschluß der Konfliktkommission ein, so wird die zunächst eingetretene Rechtskraft des Konfliktkommissionsbeschlusses wieder beseitigt. Damit entfällt eine gemäß § 44 in Verbindung mit § 52 AGO unerläßliche Voraussetzung für die Erteilung der Vollstreckbarkeitserklärung. Demzufolge ist das Verfahren über einen vor oder nach Einlegung des Einspruchs durch den Staatsanwalt von einem Beteiligten gestellten Antrag auf Erklärung der Vollstreckbarkeit des Konfliktkommissionsbeschlusses, über den bis 'dahin noch nicht entschieden wurde, vom Kreisgericht gemäß § 33 AGO durch Beschluß auszusetzen. Nach der Beendigung des Verfahrens über den Einspruch des Staatsanwalts ist das Verfahren über die Vollstreckbarkeitserklärung fortzusetzen. Der Antrag auf Vollstreckbarkeitserklärung des Konfliktkommissionsbeschlusses ist zurückzuweisen, wenn auf den Einspruch des Staatsanwalts der Beschluß der Konfliktkommission aufgehoben wurde. Dem Antrag auf Vollstreckbarkeitserklärung des Konfliktkommissionsbeschlusses ist stattzugeben, wenn der Einspruch des Staatsanwalts zurückgewiesen wurde und die Voraussetzungen für die Erteilung der Vollstreckbarkeitserklärung vorliegen. v ;i V~ ll ocflu'iüsn“* (T'rt tv * f'ora t;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen zum Mißbrauch des Transitverkehrs zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitwegen; Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Aus- und Einreisen und der Kontrolle der Einreisen von Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin und ihres Aufenthaltes in der und der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten mißbraucht. Das geschieht insbesondere durch Entstellungen, falsche Berichterstattungen, Lügen und Verleumdungen in westlichen Massenmedien und vor internationalen Organisationen. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter, für Suicidversuche unduWarMchtung von Beweismaterial sind unbedingt ausbusnüält-nn, was bei der Ausgestaltung grundsätzlich Beachtung finden muß.

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