Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 740

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 740 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 740); 740 Gesetzblatt Teil II Nr. 105 Ausgabetag: 31. Dezember 1969 Angehörige führt zu einem betrieblichen Gewinn. Ausgenommen hiervon sind Schulderlasse, die dem Begünstigten als Erbschaft beim Tode eines Angehörigen zufallen. § 15 Arbeits-, Schuld- und andere Verlragsverhällnisse zwischen Ehegatten Zwischen Ehegatten bestehende Arbeits-, Darlehens-, Miet-, Provisions-, Pacht- und andere Vertragsverhält-nisse sowie Gewinnbetei ligungsvereinbarungen werden steuerlich nicht anerkannt. Das gilt auch, wenn der Ehegatte Mitinhaber ist. Die dem Ehegatten auf Grund solcher Verhältnisse und Vereinbarungen gewährten Vergütungen sind als Privatentnahmen des sie gewährenden Ehegatten zu behandeln. Das gilt auch, wenn die Ehegatten nicht zusammenveranlagt werden. § 16 Rückgewährung von Kaufpreisen (1) Eine Rückgewährung von Preisen ist erst dann steuerlich zu berücksichtigen, wenn dazu eine der Höhe nach feststehende Verpflichtung vorliegt. Rückstellungen für Preiskorrekturen sind nicht zulässig. (2) Eine freiwillige Rückgewährung von Erlösen ist steuerlich nur anzuerkennen, wenn sie bis zum Ende des Kalenderjahres tatsächlich erfolgt bzw. bis zu diesem Zeitpunkt eine entsprechende schriftliche Vereinbarung über die Rückgewährung abgeschlossen ist. § 17 Zugehörigkeit von Grundstücken und Gebäuden bzw. deren Teilen zum Grundniittelbereieh (1) Grundstücke und Gebäude bzw. deren Teile, die von den ptivaten Betrieben der Industrie und Bauindustrie in der Bilanz per 31. Dezember 1969 ausgewiesen werden, sind als Grundmittel in den Bilanzen der folgenden Jahre weiter zu führen, sofern keine Entnahme erfolgt. (2) Nach dem 31. Dezember 1969 erworbene Grundstücke oder Gebäude sind, dann Grundmittel, wenn sie voll eigenbetrieblich genutzt werden. Werden nach diesem Termin erworbene Grundstücke und Gebäude nicht voll eigenbetrieblich genutzt, dürfen sie nur dann als Grundmittel behandelt werden, wenn hierfür die Zustimmung des Rates des Kreises, Abteilung Finanzen, vorliegt. (3) Das Entgelt, das eine Personengesellschaft an einen oder mehrere Gesellschafter für die Überlassung eines Grundstücks oder Gebäudes bzw. deren Teile zu betrieblichen Zwecken zahlt, ist gemäß §15 Ziff. 2 des Einkommensteuergesetzes als Teil des Gewinnes aus Gewerbebetrieb zu behandeln. (4) Der Inhaber eines Betriebes kann für den eigenbetrieblich genutzten, aber nicht als Grundmittel zu behandelnden Grundstücks- oder Gebäudeteil in keinem Falle Miete als Kosten absetzen. Er braucht deshalb eine solche Miete auch nicht als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen. Sofern sich bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ein Verlust ergibt, ist es gestattet, bis zur Höhe des Verlustes die anteiligen Aufwendungen für den'eigenbetrieblich genutzten Grundstücks- oder Gebäudeteil als Kosten bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses des Betriebes zu berücksichtigen, wobei der auf den eigenbetrieblich genutzten Teil der Grundstücke und Gebäude entfallende Kostenanteil nicht überschritten werden darf. § 18 Neuerervergütungen, Vergütungen für Patente (1) Vergütungen, die Inhaber oder Gesellschafter von privaten Betrieben der Industrie und Bauindustrie auf Grund der Neuererverordnung in der Fassung vom 7. Juni 1967 (GBl. II S. 392) und der Anordnung vom 15. November 1965 über die Förderung und Lenkung der Neuererbewegung in Privatbetrieben (GBl. II S. 843) erhalten, sind steuerbegünstigte freiberufliche Einkünfte im Sinne des §5 der AStVO*. Das gilt auch für Vergütungen, die sie von anderen Betrieben für zur Nutzung überlassene Patente erhalten. (2) Die Vergünstigungen des § 3 der Dritten Steueränderungsverordnung vom 3. September 1954 (GBl. S. 775) können von Betriebsinhabern und Gesellschaftern als Erfinder und Inhaber für vom Amt für Er-findungs- und Patentwesen der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Ausschließungspatente und für bereits vor dem 1. August 1963 vom Amt für Erfin-dungs- und Patentwesen der Deutschen Demokratischen Republik erteilte und in Benutzung genommene Wirtschaftspatente in Anspruch genommen werden, wenn das Patent im eigenen Betrieb bzw. in dem Betrieb genutzt wird, an dem der Gesellschafter beteiligt ist. (3) Das Erfinderentgelt ist nach dem jährlichen Umsatz zu Industrieabgabepreisen bzw. bei Betrieben der Wirtschaftszweige Textil, Bekleidung, Leder sowie Nahrungs- und Genußmittel zu Betriebspreisen zu bemessen, der ab dem Tag der Patentanmeldung für die patentierten Erzeugnisse bzw. dem patentierten selbständigen Teil des Erzeugnisses erzielt worden ist. Dabei sind die Vorschriften der Verordnung vom 2. Februar 1967 über die Anwendung von Preisen für die Berechnung von Vergütungen oder Lizenzgebühren (GBl. II S. 99) zu beachten. (4) Auf Antrag können rechtskräftige Steuerveranlagungen innerhalb von 3 Jahren aus Gründen der Geltendmachung des Erfinderentgelts berichtigt werden, wenn nachgewiesen wird, daß die Patentschrift für das Ausschließungspatent erst nach der Rechtskraft der jeweiligen Steuerveranlagung erteilt worden ist. § 19 Einnahmen aus der Fertigung technischer Konstruk-lionsentwürfe für die volkseigene Wirtschaft und aus staatlichen Forschungsaufträgen (1) Einnahmen von Inhabern oder Gesellschaftern, die aus der Fertigung von technischen Konstruktionsentwürfen bzw. Projektierungen von Maschinen, maschinellen Anlagen, technologischen Ausrüstungen, Spezialvorrichtungen und Transportanlagen erzielt werden, die unmittelbar der Produktion in volkseigenen Betrieben dienen und von dem Inhaber bzw. Gesellschafter selbst oder lediglich- unter Mitwirkung technischer Hilfskräfte ausgeführt wurden, sind einkommensteuerlich wie folgt zu behandeln: 1. von den Bruttoeinnahmen für diese Entwürfe sind 20 % Einkommensteuer zu entrichten Verordnung vom 22. Dezember 1952 zur Besteuerung des Arbeitseinkommens (GBl. Nr. 182 S. 1413);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung zur Durcliführung der Untersuchungshaft - und der Gemeinsamen Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen- der Untersuchungshaftvoilzugsorduung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Zur Durchsetzung der Gemeinsamen Anweisung psGeh.ffä lstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, defür Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit.

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