Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 74

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 74 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 74); 74 Gesetzblatt Teil II Nr. 8 Ausgabetag: 28. Januar 1969 versicherte den Bescheid über den Wegfall der Rentenleistung innerhalb von 14 Tagen nach Empfang des Bescheides der nach Abs. 1 jeweils zuständigen Stelle vorzulegen. (3) Die nach Abs. 1 zuständige Stelle hat in den entsprechenden Unterlagen (z. B. Lohnunterlagen, Steuerakten) die Art der Rentenleistung, Beginn und Ende ihres Bezuges sowie das Aktenzeichen des Bescheides aufzuzeichnen. 53 Als Empfänger einer Vollrente im Sinne der Leistungsbestimmungen gemäß § 17 der Verordnung vom 21. Dezember 1961 über die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten SVO (GBl. II S. 533) bzw. § 61 Abs. 1 der Verordnung vom 28. Januar 1947 über Sozialpflichtversicherung VSV („Arbeit und Sozialfürsorge“ S. 92) gelten, wenn sie keinen Leistungsanspruch aus einer versicherungspflichtigen Tätigkeit haben: 1. Vollrentner, die im § 1 genannt sind 2. Empfänger von Unfallteilrente der Sozialversicherung Unfallteilversorgung der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Post Dienstbeschädigungsteilrente der bewaffneten Organe der Deutschen Demokratischen Republik und der Zollverwaltung mit einem Körperschaden ab 662/3°/o 3. Empfänger von Kriegsinvalidenrente Kriegsbeschädigtenrente die das 65. Lebensjahr bei Männern bzw. das 60. Lebensjahr bei Frauen noch nicht vollendet haben 4. Empfänger von Bergmannsvollrente, die das 60. Lebensjahr bei Männern bzw. das 55. Lebensjahr bei Frauen noch nicht vollendet haben 5. Empfänger von Bergmannsrente wegen Berufsunfähigkeit 6. Empfänger von Hinterbliebenenrente der Sozialversicherung Hinterbliebenenversorgung der Deutschen Reichbahn und der Deutschen Post Hinterbliebenenpension für Hinterbliebene von Kämpfern gegen den Faschismus und von Verfolgten des Faschismus, mit Ausnahme der arbeitsfähigen Witwen 7. Empfänger von Hinterbliebenenrente der bewaffneten Organe der Deutschen Demokratischen Republik und der Zollverwaltung, mit Ausnahme der erwerbsfähigen Witwen 8. Empfänger von Unterhaltsrente der Sozialversicherung an geschiedene Ehegatten. §4 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1969 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) §§ 9, 48 und 49 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 10. September 1962 zur Verordnung über die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten (GBl. II S. 625) b) Zweite Durchführungsbestimmung vom 1. November 1965 zur Verordnung über Ehrenpensionen für Kämpfer gegen den Faschismus und für Verfolgte des Faschismus sowie für deren Hinterbliebene (GBl. II S. 779) c) § 15 Absätze 4 und 5 der Anordnung vom 27. März 1957 über die Zahlung der Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt SV-Veranlagungsrichtlinien (GB1.II S. 157). Berlin, den 31. Dezember 1968 Der Leiter des Staatlichen Amtes für Arbeit und Löhne beim Ministerrat Rademacher Anordnung zur Änderung der Anordnungen vom 15. Dezember 1966 über die Beibehaltung der gegenwärtig geltenden Preise des Handwerks für Lieferungen und Leistungen für die Bevölkerung nach Einführung der Industriepreise der 3. Etappe der Industriepreisreform vom 20. Dezember 1968 Zur Berücksichtigung der auf Grund planmäßiger Industriepreisänderungen eingeführten neuen Preise für Grund- und Hilfsmaterial bei der Ausarbeitung von Preiskalkulationen für Erzeugnisse und Leistungen des Handwerks und bei der Ermittlung von Preisausgleichsbeträgen wird folgendes angeordnet: §1 (1) Soweit in den Anordnungen vom 15. Dezember 1966 über die Beibehaltung der gegenwärtig geltenden Preise des Handwerks für Lieferungen und Leistungen für die Bevölkerung nach Einführung der Industriepreise der 3. Etappe der Industriepreisreform (GBl. II Nr. 151, 152, 153 und 154) (nachfolgend Anordnungen vom 15. Dezember 1966 genannt) festgelegt ist, daß Handwerksbetriebe (Produktionsgenossenschaften des Handwerks und private Handwerksbetriebe) Grund-und Hilfsmaterial zu Preisen nach dem Stand vom 1. Januar 1967 beziehen, gelten als neue Preise im Sinne der Anordnungen vom 15. Dezember 1966 die Preise, die im Laufe des Jahres 1967 oder zu einem späteren Zeitpunkt auf Grund von Industriepreisänderungen eingeführt worden sind bzw. eingeführt werden. Das gilt auch für Arbeitsgemeinschaften der Produktionsgenossenschaften des Handwerks und für Einkaufsund Liefergenossenschaften des Handwerks. (2) Handwerksbetriebe kalkulieren die Kosten für Grundmaterial auf der Grundlage der neuen Preise unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Anordnungen vom 15. Dezember 1966, wenn sie Kalkulationen für ihre eigenen Erzeugnisse und Leistungen zum Zwecke der Preisantragstellung oder zur eigenverantwortlichen Berechnung der Preise aufstellen. (3) Feste Preise sowie Regelleistungspreise einschließlich Material, die in Preisverordnungen, Preisanordnungen, Bezirkspreisregelungen oder in Preisbewilligungen festgelegt sind, werden durch diese Anordnung nicht verändert. Bei festen Preisen ohne Material sind die neuen Materialpreise weiterzuberechnen. Bestehende Zuschlagssätze für Gemeinkosten sind auf Grund neuer Preise für Hilfsmaterial nicht zu verändern.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit muß sich Staatssicherheit rechtzeitig auf neue Erscheinungen, Tendenzen, Auswirkungen und Kräf- der internationalen Klassenauseinandersetzung einstellen. Unter sicherheitspoiltischem Aspekt kommt es vor allem darauf an, bisher noch nicht genutzte Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung ausgewählter insbesondere verwaltungsrechtlicher Vorschriften zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher sind auch unter den spezifischen politisch-operativen und untersuchungstaktischen Bedingungen einer Aktion die Grundsätze der Rechtsanwendung gegenüber Ougendlichen umfassend durchzusetzen. Konsequent ist auch im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher.

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