Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 734

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 734 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 734); 734 Gesetzblatt Teil II Nr. 105 Ausgabetag: 31. Dezember 1969. § 2 Steuerpflicht AGP entrichten eine Steuer vom Umsatz (Umsatzsteuer) und, soweit sie Gewinn erzielen obwohl ihre Tätigkeit nicht auf die Erzielung eines Gewinnes gerichtet ist , eine Steuer vom Gewinn (Gewinnsteuer). Zu § Z Abs. 1 des Gesetzes: § 3 Steuerbefreiung (1) Soweit die nach § 2 Abs. 1 des PGH-Steuergeset-zes festgeiegte Befreiung von der Abführung der Umsatzsteuer und Gewinnsteuer bei den Mitglieds-PGH noch nicht abgelairfen ist, kann der Rat des Kreises AGP in den ersten 2 Jahren des Bestehens von der Abführung der Umsatzsteuer und Gewinnsteuer befreien, wenn das zur ökonomischen Festigung der AGP unter Berücksichtigung der finanziellen Fonds in den Mitglieds-PGH erforderlich ist. (2) In Höhe der durch die Steuerbefreiung gemäß Abs. 1 weniger abzuführenden Steuern sind zusätzliche Zuführungen zum Akkumulationsfonds der AGP vorzunehmen. (3) Die Zuführungen zum Akkumulationsfonds der AGP sind zu den für die Entrichtung der Steuern festgelegten Terminen vorzunehmen. Zu §3 des Gesetzes: § 4 Bemcssungsgrundlagc (1) Die steuerpflichtigen Erlöse aus Leistungen ergeben sich entsprechend den Vorschriften der Anordnung vom 15. Mai 1969 über das einheitliche System von Rechnungsführung und Statistik in den Produktionsgenossenschaften des Handwerks (Sonderdrude Nr. 629 des Gesetzblattes) nachstehend als Anordnung vom 15. Mai 1969 bezeichnet aus der Summe der Salden der Koniengruppen 60 bis 62 und 65. (2) Davon werden zur Berechnung der Umsatzsteuer nicht herangezogen: 1. Bestandsänderungen der Konten 6046 und 6146 2, der Eigenverbrauch an Erzeugnissen und Leistungen des Sortiments und außerhalb des Sortiments für Investitionen. (3) Die in den realisierten Leistungen enthaltenen Verbrauchsabgaben (Soll-Salden der Konten 605, 615, 625 und 655) unterliegen der Umsatzsteuer, wenn in den preisrechtlichen oder abgabenrechtlichen Vorschriften nichts Gegenteiliges festgelegt ist. § 5 Steuerbefreiungen und -Vergünstigungen (1) Von der Umsatzsteuer sind befreit a) Erlöse, für die durch besondere Vorschriften Umsatzsteuerbefreiungen ausgesprochen worden sind b) Erlöse einer AGP aus der Belieferung anderer sozialistischer Produktionsgenossenschaften mit Produktionsmitteln, die sie bezogen hat und unverändert weiterliefert. Das gilt auch für die Belieferung von Einzelhandwerkern sowie Gewerbetreibenden, die der Handwerkskammer angehören. (2) Bei Erlösen aus der Weiterlieferung von Erzeugnissen, die von PGH, Einzelhandwerkern bzw. der Handwerkskammer angehörenden Gewerbetreibenden hergestellt worden sind, unterliegen lediglich die der AGP aus der Weiterlieferung verbleibenden Erlösteile (Handelsspanne, Provision) der Umsatzsteuer mit 3 "/„. Bei Lieferungen zum Einzelhandelsverkaufspreis ist der gesamte Erlös steuerpflichtig. (3) Für die Anwendung niedrigerer Steuersätze, für die von der Summe der Erlöse absetzbaren Beträge und für andere Vergünstigungen gelten die Bestimmungen der Ersten Durchführungsbestimmung vom 4. Dezember 1962 zum PGH-Steuergesetz (GBl. II S. 777). Zu § 4 des Gesetzes: ' § 6 Gcwinnermittlung (1) Der nach der Anordnung vom 15. Mai 1969 zu ermittelnde Gesamtgewinn (Konten 980 und 982) ist für Zwecke der Gewinnbesteuerung der AGP um die Tilgungsbeträge für Rationalisierungskredite zu kürzen, soweit der entsprechende Mehrgewinn erwirtschaftet wurde. (2) Dem Gesamtgewinn sind für Zwecke der Gewinnbesteuerung die im § 3 der Fünften Durchführungsbestimmung vom 23. Dezember 1969 zum PGH-Steuer-gesetz (GBl. II S. 731) genannten Kosten hinzuzurechnen. § 7 Gewinnsteuer (1) Die Gewinnsteuer beträgt 45% des steuerpflichtigen Jahresgewinnes gemäß § 6. (2) Die Gewinnsteuer wird erhoben, wenn der Gewinn gemäß Abs. 1 im Kalenderjahr 2 000 M übersteigt. (3) Ausschüttungen von Gewinnanteilen der AGP an die Mitglieds-PGH unterliegen bei der AGP nicht der Gewinnsteuer, sind aber Teil des steuerpflichtigen Gewinnes der PGH. Zu den §§ 3, 4 und 5 des Gesetzes: § 8 Abschlagzahlungen und Jahreserklärung Die für die Berechnung und Entrichtung der Steuer-Abschlagzahlungen und die Abgabe der Jahreserklärung für PGH geltenden Vorschriften sind von den AGP entsprechend anzuwenden. § 9 Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Januar 1970 in Kraft. Berlin, den 23. Dezember 1969 Der Minister der Finanzen I. V.: Kaminsky Staatssekretär;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 734 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 734) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 734 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 734)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diens teinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienst-steilen gegebene Orientierung unter Berücksichtigung der jeweiligen Spezifik in allen Diens teinheiten zu -ve rwirklichen. Die Diensteinheiten haben die Schwerpunktbereiche des ungesetzlichen Verlassens und des vor allein von kriminellen Menschenhändlerbanden betriebenen staatsfeindlichen Menschenhandels hat das durch den zielstrebigen, koordinierten und konzentrierten Einsatz und die allseitige Nutzung seiner spezifischen Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft beizutragen. Dazu sind durch die Leiter der nachgenannten Diensteinheiten insbesondere folgende Aufgaben zu lösen: Diensteinheiten der Linie - Übermittlung der für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X