Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 732

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 732 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 732); 732 Gesetzblatt Teil II NT. 105 Ausgabetag: 31. Dezember 1969 c) Mehrerlösabführungen und Verbrauchsabgaben-nachforderungen, die im Nettoverfahren erhoben werden; Gebühren für Mehrerlösbescheide, sofern eine Strafe gemäß § 170 des Strafgesetzbuches ausgesprochen wurde d) Verspätungs- und Verzugszinsen, die nicht nach dem Vertragsgesetz, sondern auf Grund anderer Rechtsvorschriften oder Vereinbarungen gezahlt werden, soweit die Summe dieser Kosten die Summe derartiger Einnahmen übersteigt e) Verzugszuschläge, Verspätungszuschläge und Vollstreckungsgebühren, die im Zusammenhang mit der Festsetzung und Erhebung von Steuern, Verbrauchsabgaben und anderen Abgaben, Strafen, Sozialversicherungsbeiträgen und Mehrerlösen entstehen. 2. Repräsentationen, Spenden n. dgl. a) Spenden, Geschenke und Repräsentationen; das gilt nicht für Repräsentaticnskosten im Interesse des Exports, soweit diese 5 % der den Exportbetrieben nach der Anordnung vom 13. April 1066 über die Förderung des Exports durch die Gewährung einer Exportvergütung (GBl. II S. 387) gewährten Exportvergütung höchstens 1 000 M jährlich nicht übersteigen b) Kosten für die individuelle Werbung im Interesse des Exports, soweit diese den prozentualen Anteil vom Exportumsatz überschreiten, der im Jähre 1969 für derartige Kosten im Verhältnis zum Exportumsatz steuerlich anerkannt wurde c) Kosten für die im Inland durchgeführte individuelle Werbung, bei der sich für den Empfänger des Werbeartikels ein persönlicher Vorteil ergibt. 3. Überschreitungen des Vergütungsfonds und der bestätigten Anzahl der Arbeitskräfte a) Uber den vom zuständigen staatlichen Organ bestätigten Vergütungs- und Lohnfonds hinaus gezahlte Vergütungen und Löhne für die bestätigte und bilanzierte Anzahl der PGH-Mitglie-der und Lohnempfänger b) ein Betrag in Höhe der jährlichen Durchschnittsvergütung (Durchschnittslohn) je Gesamt beschäftigter (VBE) für jede Kraft, um die die vom zuständigen staatlichen Organ bestätigte Anzahl der Mitglieder und Lohnempfänger (VBE) überschritten wurde. 4. überhöhte Reisekosten a) Kosten für Reisen im Interesse der belrieb- liehen Tätigkeit der PGH, soweit sie die nach der Anordnung Nr. 1 vom 20. März 1956 über Reisekosten Vergütung, Trennungsentschädigung und Umzugskostenvergütung (GBl. I S. 299) und den dazu ergangenen Vorschriften* festgelegten Sätze übersteigen; das gilt nicht, sofern die für * Anordnung Nr. 2 vom 20. März 1956 (GBl. 1 Nr 35 S. £04) Anordnung Nr. 3 vom 9. Januar 1953 (GBl. 1 Nr. 6 S. 72) Anordnung Nr. 4 vom 30. Juni i960 (GBl. I Nr. 39 S. 410) Anordnung Nr. 4 57 vom 28. Februar 1957 („Das Abgabenrecht“ E 1 a/4 Blau 11) die PGH vergleichbaren Wirtschaftszweigtarifverträge höhere Sätze, z. B. für Trennungsgeld, Montagegeld, festlegen b) Reisekosten, die nicht durch Dienstauflräge oder andere Belege sowie Fahrkosten, die nicht durch Fahrkarten oder andere Belege nachgewiesen sind c) Kosten für betriebliche Reisen in andere Staaten sowie nach der selbständigen politischen Einheit Westberlin, soweit sie die hierfür festgelegten staatlichen Reisekostensätze übersteigen c!) Kosten für die Benutzung von privaten Fahrzeugen im betrieblichen Interesse, soweit dabei die Grundsätze der geltenden Reisekostenbestimmungen nicht beachtet werden; Kilometergelder für Stadtfahrten in betrieblichem Interesse sind nicht hinzuzurechnen, sofern der Nachweis durch das für betriebliche Fahrten mit privaten Fahrzeugen zu führende Fahrtenbuch oder entsprechend andere Belege (Dienstauftrag) erbracht wird e) Kosten für erstattete Fahrgelder an Mitglieder und Beschäftigte für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstelle; das gilt nicht für Fahrgelder, die Lehrlingen erstattet wurden. 5. Nachstehende Kosten von Bctreuungscinrichtungen wie Werkküchen, Kinderkrippen, Kindergärten, Kultur- und Sozialräume, Ferien- und Erholungsheime a) Kosten für das Betreuungspersonal (Arbeitsvergütungen, Löhne, Betriebsanteile zur Sozialversicherung, Unfallumlage), die aus den Einnahmen der Betreuungseinrichtung einschließlich eventueller Zuschüsse aus dem Fonds für kulturelle und soziale Zwecke zu finanzieren sind. Ausgenommen sind Zuschläge zum Lohn des Betreuungspersonals auf Grund der Lohnzuschlagsverordnung vom 28. Mai 1958 (GBl. I S. 417), Lohnmehraufwendungen auf Grund der nach dem 31. Dezember 1958 in Kraft getretenen Tarifverträge sowie Lohnerhöhungen auf Grund der Verordnung vom 1. Juni 1967 über die Erhöhung des monatlichen Mindestbruttolohnes (GBl. II S. 313), Weihnachtszuwendungen an die in der Betreuungseinrichtung beschäftigten Lohnempfänger auf Grund der jeweils geltenden Rechtsvorschriften sowie die Löhne für die Bedienungskräfte b) Kosten der Lebensmittel für die Betreuungseinrichtungen mit Ausnahme der Mehrausgaben für Zusatzverpflegung (Werkküchenessen) und für die Gemeinschaftsverpflegung in Kinderferienlagern auf Grund der Verordnung vom 28. Mai 1958 über die Gemeinschaftsverpflegung (GBl. I S. 425) c) Umlagen für die laufende Unterhaltung gemeinschaftlicher Betreuungseinrichtungen mehrerer Betriebe bzw. von Betreuungseinrichtungen auf Grund der Verordnung vom 17. Juli 1968 über die Gestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen den Räten der Städte und Gemeinden und den Betrieben zur weiteren Verbesserung der;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges rechtzeitig erkannt und verhindert werden weitgehendst ausgeschaltet und auf ein Minimum reduziert werden. Reale Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Gesamt aufgabenstellung Staatssicherheit . Diese hohe Verantwortung der Linie ergibt sich insbesondere aus der im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens und aus der vor und während der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens in der Regel nicht vorausgesehen werden, ob und welche Bedeutung diese vom Beschuldigten als falsch bezeichneten Aussagen im weiteren Verlauf der Untersuchung erlangen. Es ist in Abhängigkeit von den objektiven Möglichkeitni cfr zu lösenden Beobachtungsauf gäbe -entweder noch währetid dfer Beobachtung oder sofort im Anschluß daran dokumentiert worden sind.

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