Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 729

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 729 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 729); Gesetzblatt Teil II Nr. 105 Ausgabetag: 31. Dezember 1969 729 Sicherung der Arbeiter und Angestellten bzw. zur Sozialpflichtversicherung bei der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik sind mit Ausnahme des vom Betrieb zu tragenden Anteils berufsbedingte Ausgaben nach § 6 der AStVO. Das gilt auch füi den Teil des Beitrages, dem als Bemessungsgrundlage der Gewinnanteil zugrunde liegt. §20 Umstellung des Wirtschaftsjahres auf das Kalenderjahr Wird gemäß § 47 Abs. 2 der Anordnung vom 15. Mai 1969 in Verbindung mit § 36 der Richtlinie zur Durchführung der vorgenannten Anordnung zum 31. Dezember 1969 eine Anpassung des bisher vorliegenden abweichenden Wirtschaftsjahres an das Kalenderjahr erforderlich, so werden im Jahre 1969 die Gewinnanteile der privaten Gesellschafter für mehr als 12 Monate mit dem Prozentsatz zur Einkommensteuer herangezogen, der sich für die anteiligen Gewinne für 12 Monate ergibt. §21 V ermögensteuer-N euveranlagung (1) Für die Ermittlung des Gesamtvermögens ist die vertraglich vereinbarte Einlage zum Veranlagungs-zeitpunkt anzusetzen. (2) Auf den 1. Januar nach Aufnahme der staatlichen Beteiligung ist auf Antrag des privaten Gesellschafters eine Neuveranlagung zur Vermögensteuer auch dann durchzuführen, wenn die Voraussetzungen des § 13 des Vermögensteuergesetzes nicht vorliegen. (3) Noch nicht entnommene Gewinnanteile gelten als sonstiges Vermögen der privaten Gesellschafter. (4) Verbindlichkeiten der privaten Gesellschafter gegenüber dem BSB sind bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Vermögens als Schulden absetzbar. (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten für die Erbschaftsteuer entsprechend. V. V. Besonderheiten bei der Bildung des BSB §22 Wertermittlung bei der Bildung des Betriebes (1) Die Summe der Teil werte für Maschinen, maschinelle Anlagen und sonstige Arbeitsmittel im Zeitpunkt der Einbringung in den BSB gemäß § 9 der Verordnung vom 7. Januar 1980 kann aus der letzten steuerlichen Vermögensermiltlung abgeleitet werden. Die Summe der Teil werte ist dann wie folgt zu bestimmen: Summe der Teilwerte nach der letzten Vermögensermittlung zuzüglich in Anspruch genommene Sonderabschreibungen, soweit diese die normale Abschreibung übersteigen zuzüglich Nettowerte für aktivierte Arbeitsmittelzugänge und aktivierte Generalreparaturen abzüglich Teilwerte der ausgeschiedenen Arbeitsmittel abzüglich der als Kosten behandelten Abschreibungen. (2) Die Zu- und Abrechnungen sind jeweils für den Zeitraum vom Tage der letzten Vermügensermittlung bis zum Tage der Schlußbilanz des eingebrachten Betriebes vorzunehmen. Danach sind die Teilwerte der Arbeitsmittel abzusetzen, die im Zuge der Umwandlung nicht in den BSB eingebracht werden. (3) Die Teilwerte der Arbeitsmittel, die einer Generalreparatur unterzogen worden sind, dürfen 75 % des Brultowertes nicht übersteigen. (4) Stille Reserven bei Arbeitsmitteln, die aus zusätzlichen Abschreibungen, Mitteln für Forschung und Entwicklung sowie VVB-Umlage bzw. aus Kleinmechanisierungskrediten vor der Aufnahme der staatlichen Beteiligung finanziert worden sind, dürfen die Einlagen der privaten Gesellschafter nicht erhöhen. Sie sind in voller Höhe in den nach der Anordnung vom 14. November 1966 über die Umbewertung der Grundmittel in den Betrieben mit staatlicher Beteiligung (GBl. II S. 816) zu bildenden „Unteilbaren gesellschaftlichen Fonds'“ zu übernehmen. (5) Werden Arbeitsmittel in der Eröffnungsbilanz des BSB nach § 9 der Verordnung vom 7. Januar I960 höher bewertet als in der Schlußbilanz des Privatbetriebes, so sind die dadurch aufgedeckten stillen Reserven als Aniageaufstockungsposten zu behandeln und den Einlagen der privaten Gesellschafter hinzuzurechnen. §23 Umbewertung der Grundmittel (1) Bei Aufnahme der staatlichen Beteiligung ist zum Stichtag der Eröffnungsbilanz die Umbewertung der Grundmittel nach den Grundsätzen der Anordnung vom 14. November 1986 über die Umbewertung der Grundmittel in den Betrieben mit staatlicher Beteiligung durchzuführen (2) Die nach § 22 Abs. 5 als Erhöhung der Einlagen der privaten Gesellschafter ausgewiesenen aufgedeckten stillen Reserven (Anlageaufstockungsposten) sind zu Lasten des Kontos „Unteilbarer gesellschaftlicher Fonds“ zu buchen. Dieser Betrag ist nach dem bei der Bildung des Betriebes gegebenen Verhältnis der Beteiligung der privaten Gesellschafter zueinander aufzuteilen und als Anlage zur Eröffnungsbilanz gesondert nachzuweisen. Beim Ausscheiden eines Gesellschafters unterliegt der auf ihn entfallende Anteil der Einkommensbesteuerung. Die darauf zu leistende Einkommensteuer ist getrennt von den übrigen Einkünften des Gesellschafters nach Steuerklasse 1 zu ermitteln. §24 Biianzkontinuitäl Die Bilanzkontinuität gemäß §48 Abs. 2 der Anordnung vom 15. Mai 1989 darf nur im Zusammenhang mit den §§ 9 und 10 der Verordnung vom 7. Januar 1960 durchbrochen werden. §25 Entnommene Vermögensbestandteile (1) Wurden anläßlich der Umwandlung Arbeitsmittel ohne Auflösung der stillen Reserven und sonstige Wirtschaftsgüter in das Privatvermögen überführt, so ist hierüber vom privaten Gesellschafter ein Bestandsnachweis zu führen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Linie sind deshalb zwischen den Leitern der Untersuchungshaftanstalten und den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei Vereinbarungen über von diesen zur Erhöhung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Am heutigen Tage wurde gegenüber dem Bürger Name Vorname Geburtsort wohnhaft tätig als Arbeitsstelle auf der Grundlage des des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit der. Die Erfahrungen des Kampfes gegen den Feind bestätigten immer wieder aufs neue, daß die konsequente Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung zu verallgemeinern. Er hat die notwendigen VorausSetzungen dafür zu schaffen, daß bestimmte in der Arbeitskartei enthaltene Werte ab Halbjahr zentral abgefragt werden können. Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes zum Verhalten des Inhaftierten, Stationskartei, Entlassungsanweisung des Staatsanwaltes, Besuchskartei, Aufstellung über gelesene Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie über gewährte Vergünstigungen.

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