Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 727

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 727 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 727); Gesetzblatt Teil II Nr. 105 Ausgabetag: 31. Dezember 1969 727 § 9 Gewerbesteuer Wird die Summe der vertraglich vereinbarten Einlagen geändert, so ist bei BSB, die Gewerbesteuer zu entrichten haben, Bemessungsgrundlage für die Steuer nach dem Gewerbekapital die zu Beginn eines Kalenderjahres maßgebende Summe aller vertraglich vereinbarten Einlagen. IV. Steuern der privaten Gesellschafter § 10 Neuerervergütungen, Vergütungen für Patente (1) Vergütungen, die private Gesellschafter von BSB auf Grund der Neuererverordnung in der Fassung vom 7. Juni 1967 (GBl. II S. 392) erhalten, sind steuerbegünstigte freiberufliche Einkünfte im Sinne des § 5 der AStVO.* Das gilt auch für Vergütungen, die sie von anderen Betrieben für zur Nutzung überlassene Patente erhalten. (2) Die Vergünstigungen des § 3 der Dritten Steueränderungsverordnung vom 3. September 1954 (GBl. S. 775) können von privaten Gesellschaftern als Erfinder und Inhaber für vom Amt für Erfindungs- und Patentwesen der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Ausschließungspatente und für bereits vor dem 1. August 1963 vom Amt für Erfindungs- und Patentwesen der Deutschen Demokratischen Republik erteilte und in Benutzung genommene Wirtschaftspatente in Anspruch genommen werden, wenn das Patent in dem Betrieb genutzt wird, an dem der Gesellschafter beteiligt ist. Wurde aus diesem Anlaß im Gesellschaftsvertrag ein Vorabgewinn vereinbart, ist dieser Betrag Bestandteil des Gewinnanteils des Gesellschafters. (3) Das Erfinderentgelt ist nach dem jährlichen Umsatz zu Industrieabgabepreisen bzw. bei BSB der Wirtschaftszweige Textil, Bekleidung, Leder sowie Nahrungs- und Genußmittel zu Betriebspreisen zu bemessen, der ab dem Tag der Patentanmeldung für die patentierten Erzeugnisse bzw. den patentierten selbständigen Teil des Erzeugnisses erzielt worden ist. Dabei sind die Vorschriften der Verordnung vom 2. Februar 1967 über die Anwendung von Preisen für die Berechnung von Vergütungen oder Lizenzgebühren (GBl. II S. 99) zu beachten. (4) Auf Antrag des privaten Gesellschafters können rechtskräftige Steuerveranlagungen innerhalb von 3 Jahren aus Gründen der Geltendmachung des Erfinderentgelts berichtigt werden, wenn nachgewiesen wird, daß die Patentschrift für das Ausschließungspatent erst nach der Rechtskraft der jeweiligen Steuerveranlagung erteilt worden ist. §11 Einnahmen aus der Fertigung technischer Konstruktionsentwürfe für die volkseigene Wirtschaft und aus staatlichen Forschungsaufträgen (1) Einnahmen privater Gesellschafter, die aus der Fertigung von technischen Konstruktionsentwürfen bzw. Projektierungen von Maschinen, maschinellen Anlagen, technologischen Ausrüstungen, Spezialvor- * Verordnung vom 22. Dezember 1952 zur Besteuerung des Arbeitseinkommens (GBl. Nr. 182 S. 1413) richtungen und Transportanlagen erzielt werden, die unmittelbar der Produktion in volkseigenen Betrieben dienen und von dem privaten Gesellschafter selbst oder lediglich unter Mitwirkung technischer Hilfskräfte ausgeführt wurden, sind einkommensteuerlich wie folgt zu behandeln: 1. von den Bruttoeinnahmen für diese Entwürfe sind 20 % Einkommensteuer zu entrichten . 2. der zu versteuernde Gewinnanteil des privaten Gesellschafters ist zu ermitteln, indem 70 °/0 der Bruttoeinnahmen für diese Entwürfe von seinem Gewinnanteil abgesetzt werden 3. führt die Besteuerung des gesamten Gewinnanteils nach den allgemeinen steuerlichen Bestimmungen zu einem für den privaten Gesellschafter günstigeren Ergebnis, als es sich nach dieser Sonderregelung ergibt, so ist der Gesamtgewinn nach dem allgemeinen Steuerrecht zu besteuern. (2) Auftraggeber für die Fertigung der Entwürfe gemäß Abs 1 können neben volkseigenen Kombinaten und Betrieben auch volkseigene Konslruktions- oder Projektierungsbüros Sein. Voraussetzung für die Besteuerung gemäß Abs. 1 ist außerdem, daß der BSB als selbständige Projeklierungseinrichtung registriert ist bzw. der Gesellschafter eine Zulassung gemäß Anordnung vom 1. Oktober 1964 über die Zulassung privater Ingenieure und Architekten (GBl. II S. 763) besitzt. (3) Die Sonderregelung des Abs. 1 ist nur anzuwenden, wenn mit der Fertigung des Konstruktionsentwurfs bzw. der Projektierung nicht der Auftrag verbunden ist, das konstruierte bzw. projektierte Arbeitsmittel im BSB herzustellen. Wird mit dem Auftrag zur Konstruktion bzw. Projektierung des Arbeitsmittels gleichzeitig der Auftrag zur Fertigung des Arbeitsmittels gegeben, kann der Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, die Vergünstigungen gemäß Abs. 1 bei Aufträgen von besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung im Einvernehmen mit dem zuständigen Wirtschaftsorgan gewähren. (4) Wird von staatlichen Institutionen ein Forschungsauftrag erteilt, der im BSB von dem privaten Gesellschafter selbst oder lediglich unter Mitwirkung technischer Hilfskräfte ausgeführt wird, so können die Vergütungen, die er dafür erhält, nach den Bestimmungen des Abs. 1 versteuert werden. Werden dabei von den Vergütungen die mit der Durchführung des Forschungsauftrages verbundenen Kosten abgezogen, so beträgt der Steuersatz 30 % des verbleibenden Restbetrages der Vergütungen. (5) Bei der Ermittlung des nach dem Einkommensteuertarif K zu versteuernden Gewinns ist der Gewinnanteil (einschließlich erhaltener Vergütungen) um den Betrag zu vermindern, um den der Bruttobetrag der erhaltenen Vergütungen den Betrag der mit der Durchführung des Forschungsauftrages gemäß Abs. 4 verbundenen Kosten übersteigt. §12 Zusammcnveranlagung von Ehegatten (1) Werden die Ehegatten zusammenveranlagt, so ist jeder Ehegatte, der eigene Einkünfte bezieht, für die Abgabe der gemeinsamen Jahreserklärung verantwortlich.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft -Untersuchungshaftvollzugsordnung - Teilausgabe der Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zum Beispiel das Nichtaufstehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das erfordert insbesondere die vorbeugende Verhinderung - - von Terror- und anderen operativ bedeutsamenGewa takten, von Handlungen mit provokatorisch-demonstrativem Inhalt sowie - der unberechtigten Übermittlung von Informationen und der unerlaubten Übergabe von Gegenständen.

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