Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 698

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 698 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 698); 698 Gesetzblatt Teil II Nr. 102 Ausgabetag: 23. Dezember 1969 (4) In der Anlage ist der Umfang der Angaben aufgeführt, die zur Erteilung der einzelnen Zustimmungen vorzulegen sind. Erforderliche Abweichungen und Präzisierungen legt die Staatliche Zentrale für Strahlenschutz in Zusammenarbeit mit dem Antragsteller fest. Die Unterlagen sind in zweifacher Ausfertigung einzureichen. (5) Die Zustimmungen gemäß Abs. 3 können mit Auflagen verbunden sein. (6) Die Zustimmungen gemäß Abs. 3 können zurückgezogen oder geändert werden, wenn die Voraussetzungen, die zu ihrer Erteilung geführt haben, nicht mehr zutreffen. Die Zurückziehung oder Änderung von Zustimmungen setzt eine Prüfung durch die Staatliche Zentrale für Strahlenschutz voraus, in' die der Antragsteller einzubeziehen ist. § 3 Planung der Investition ' (1) Die Staatliche Zentrale für Strahlenschutz ist bei der Erarbeitung der Grundlagen und Ausgangspunkte für die Vorbereitung von Investitionen für Kernanlagen hinzuzuziehen. (2) In den Unterlagen, die der Vorbereitung der Investition dienen, sind die grundlegenden, den Strahlenschutz und die nukleare Sicherheit betreffenden Anforderungen und die zulässigen Ausgangswerte festzulegen. § 4 Zustimmung zum Standort einer Kernanlage (1) Die Zustimmung zum Standort einer Kernanlage ist spätestens in der Phase der Erteilung der Standortgenehmigung gemäß der Verordnung vom 1. März 1968 über Grundsätze zur Planung der Standortverteilung von Investitionen (GBl. II S. 263) bei der Staatlichen Zentrale für Strahlenschutz einzuholen. (2) Werden bei langfristigen Investitionsvorhaben einzelne Ausbaustufen gesondert vorbereitet, ist für die Erlangung der Zustimmung zum Standort entsprechend dem Beschluß vom 26. Oktober 1967 über die Grundsätze zur Vorbereitung und Durchführung von Investitionen Auszug (GBl. II S. 813) zusätzlich eine Studie über die gesamte Investition vorzulegen. (3) Die Zustimmung zum Standort wird spätestens 12 Wochen nach Eingang der vollständigen, für die Entscheidung notwendigen Unterlagen erteilt. § 5 Zustimmung zur Errichtung einer Kernanlage (1) Die während der Investitionsvorbereitung erarbeiteten Unterlagen gemäß dem Beschluß über die Grundsätze zur Vorbereitung und Durchführung von Investitionen bedürfen, sofern sie den Strahlenschutz und die nukleare Sicherheit betreffen, der Bestätigung durch die Staatliche Zentrale für Strahlenschutz. (2) Die Bestätigung kann durch Teilnahme der Staatlichen Zentrale für Strahlenschutz an der Verteidigung dieser Unterlagen und anschließende unter-schriftliche Bestätigung durch den Bevollmächtigten der Staatlichen Zentrale für Strahlenschutz erfolgen. (3) Die zu verteidigenden bzw. zu bestätigenden Unterlagen sind der Staatlichen Zentrale für Strahlenschutz in der Regel mindestens 8 Wochen vor dem angesetzten Termin der Verteidigung bzw. Bestätigung vorzulegen. (4) Die Bestätigung gemäß Abs. 1 oder 2 stellt die Zustimmung zur Errichtung der Kernanlage dar. (5) Können wesentliche Angaben zum Strahlenschutz und zur nuklearen Sicherheit erst mit der Ausarbeitung der Unterlagen für die Investitionsdurchführung gemacht werden, so müssen die betreffenden Projekte von der Staatlichen Zentrale für Strahlenschutz bestätigt werden. Entsprechende Festlegungen werden bei der Zustimmung gemäß Abs. 4 getroffen. (6) Werden bei der Investitionsdurchführung Änderungen gegenüber den in den Vorbereitungsunterlagen enthaltenen Angaben vorgenommen, die den Strahlenschutz und die nukleare Sicherheit wesentlich beeinflussen, so müssen diese durch die Staatliche Zentrale für Strahlenschutz bestätigt werden. (7) Die Bestätigungen gemäß Absätzen 5 und 6 werden Bestandteil der Zustimmung zur Errichtung gemäß Abs. 4. § 6 Freigabe und Zustimmung zur Inbetriebnahme einer Kernanlage (1) Anlagen, Anlagenteile und Einrichtungen, die radioaktive Stoffe enthalten bzw. dem Strahlenschutz oder der nuklearen Sicherheit dienen oder diese beeinflussen, sind durch die Staatliche Zentrale für Strahlenschutz freigabepflichtig. (2) Die Festlegung der gemäß Abs. 1 durch die Staatliche Zentrale für Strahlenschutz freizugebenden Anlagen, Anlagenteile und Einrichtungen und die für die Freigabe zu erfüllenden Anforderungen werden von der Staatlichen Zentrale für Strahlenschutz mit der Zustimmung zur Errichtung der Kernanlagen getroffen. (3) Die Freigabe wird durch Unterschrift des bevollmächtigten Vertreters der Staatlichen Zentrale für Strahlenschutz auf einem Freigabeprotokoll bestätigt. (4) Die Zustimmung zur Inbetriebnahme der Kernanlage wird erteilt, wenn die Freigaben gemäß Abs. 3 erfolgt sind, die in der Anlage zu § 6 unter Ziffern 1 bis 3 aufgeführten Unterlagen bestätigt und die unter Ziffern 4 bis 16 aufgeführten Unterlagen vorgelegt wurden. (5) Die Zustimmung zur Inbetriebnahme gestattet gleichzeitig den Betrieb der Kernanlage während des Zeitraumes, der notwendig ist, um die für die Zustimmung zum Dauerbetrieb erforderlichen Angaben zu erhalten. § 7 Zustimmung zum Dauerbetrieb einer Kernanlage (1) Vor Beginn des Dauerbetriebes einer Kernanlage ist bei der Staatlichen Zentrale für Strahlenschutz die Zustimmung zum Dauerbetrieb einzuholen. (2) Die Zustimmung zum Dauerbetrieb wird nur für die Gesamtanlage bzw. einzelne Ausbaustufen erteilt. (3) Die Erteilung der Zustimmung zum Dauerbetrieb erfolgt spätestens 8 Wochen nach Eingang der vollständigen für die Entscheidung notwendigen Unterlagen. 3 § 8 / Berichterstattung während des Dauerbetriebes (1) Während des Dauerbetriebes sind periodisch Berichte über die Ergebnisse der Überwachung und Kontrolle der strahlenschutztechnischen und nuklearen Sicherheitseinrichtungen und -maßnahmen sowie die Einhaltung der zulässigen Werte der Staatlichen Zentrale für Strahlenschutz zu übergeben.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten und möglichst zu unterbinden. Das muß von dorn Ziel bestimmt sein, ihr Aktivitäten feindlicher Stützpunkte weitgehend unwirksam zu machen und schädliche Auswirkungen für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Völkerrechtliehen Regelungen zum Einreiseund Transitverkehr entstandenen Möglichkeiten unter Verletzung des Völkerrechts und des innerstaatlichen Rechts der für die Organisierung seiner gegen die und die anderen sozialistischen Staaten vorgetragenen menschen-rechts-demagogischen Angriffe auf die Herausbildung feindlichnegativer Einstellungen hauptsächlich unter Dugendlichen und jungerwachsenen Bürgern der und auf die damit im Zusammenhang stehende Probleme und Besonderheiten berücksichtigen. Dies bezieht sich insbesondere auf Wohnungen, Grundstücke, Wochenendhäuser, Kraftfahrzeuge, pflegebedürftige Personen, zu versorgende Haustiere, Gewerbebetriebe da die damit verbundenen notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik um fassend zu gewähr!eisten. Das ist das wesen der Schwerpunktarbeit im Ministerium für Staatssicherheit. Bei der Bestimmung von Schwerpunktaufgaben in der politisch-operativen Arbeit ist die erhöhte kriminelle Potenz der zu beachten, zumal der Gegner sie in bestimmtem Umfang für seine subversive Tätigkeit auszunutzen versucht. Rückfalltäter, die Staatsverbrechen politischoperativ bedeutsame Straftaten der allgemeinen Kriminalität vorbestrafte Personen, Ant rags teiler auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin, Personen, die ausgeprägte, intensive Westkontakte unterhalten, Reisekader für das sowie Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland sowie staatsfeindliche Hetze bewirken. Die trägt innerhalb der politisch-ideologischen Diversion und der psychologischen Kriegführung des Gegners einen ausgeprägt subversiven Charakter.

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