Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 683

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 683 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 683); Gesetzblatt Teil II Nr. 101 Ausgabetag: 20. Dezember 1969 683 g) Luft- und Wasserfahrzeuge (ausgenommen Sport-boole) sowie schwimmende Bau- und Arbeitsgeräte* h) im Bau befindliche Wasserfahrzeuge, schwimmende Bau- und Arbeitsgeräte (ausgenommen Sportboote)* i) Schäden an .Filmpositiven, die durch normalen Verschleiß, insbesondere durch sogenanntes Verregnen, entstehen j) Zug-, Zucht- und' Nutzvieh (einschließlich der Tiere in zoologischen Gärten bzw. Tiergärten). (5) Maßgebend für die Höhe der Entschädigung sind die Kosten für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der bescliädigten oder vernichteten Sachen a) bei Grundmitteln bis zur Höhe des Bruttowertes' b) bei fremdem Eigentum bis zur Höhe des Zeitwertes c) bei Modellen, Formen, Zeichnungen, Akten, Plänen, Geschäftsbüchern, Karteien, Bibliotheken u. dgl. nur dann, wenn die Wiederherstellung oder Wiederbeschaftung notwendig ist und innerhalb von zwei Jahren nach Schadeneintritt begonnen wurde, sonst wird der Materialwert entschädigt. (6) Auf die Entschädigung werden Restwerte und Erlöse angerechnet. (7) Eine Entschädigung wird nur dann geleistet, wenn der Schaden 1 000 M je Ereignis übersteigt. Ist das vom Schaden betroffene Staatsorgan eine Gemeinde unter 2 000 Einwohner, wird eine Entschädigung dann geleistet, wenn der Schaden 500 M je Ereignis übersteigt. (8) Die für Grundmittel der Staatsorgane gezahlten Entschädigungen sind zweckgebunden für Investitionen und Werterhaltung zu verwenden. (9) Alle Zahlungen erfolgen in Mark der Deutschen Demokratischen Republik (M), §2 Versicherungsschutz für persönliches Eigentum (1) Versichert sind Schäden durch die im § 1 Abs. 1 genannten Ereignisse a) am persönlichen Eigentum (ohne Bargeld und Geldeswert) der Kinder in staatlichen und betrieblichen Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderheimen der Schüler, Studenten und wissenschaftlichen Aspiranten in staatlichen Bildungs- und Erziehungseinrichtungen sowie den dazugehörigen Internaten der Lehrlinge während des Unterrichtes in kommunalen und betrieblichen Einrichtungen der Berufsausbildung und während des Aufenthaltes in den dazugehörigen Lehrlingswohnheimen der zur medizinischen Behandlung in staatlichen Gesundheitseinrichtungen befindlichen Patienten sowie der Bewohner von staatlichen Erholungs-, Pflege-, Feierabend-, Kinder- und Jugendwohnheimen u. ä der ausländischen Gäste der Staatsorgane. Eine Entschädigung erfolgt auch bei Schäden durch Einbruchdiebstahl oder Raub. Versicherungsschutz wird gemäß Anordnung vom 18. November 1969 über die Bedingungen für die Pflicht- und freiwilligen Versicherungen der staatlichen Organe und staatlichen Einrichtungen bei der Deutschen Auslands- und Kückversiche-rungs-AG (GBl. II S. 693) gewährt. b) am Reisegepäck, das Mitarbeiter der Staatsorgane und andere im Aufträge der Staatsorgane reisende Personen auf einer Dienstreise mit sich führen oder mit verkehrsüblichen Beförderungsmitteln befördern lassen (einschließlich Lagerung). Eingeschlossen ist das Reisegepäck der auftragsgemäß milreisenden Familienangehörigen. Darüber hinaus ist das Reisegepäck gegen Schäden durch Unfall des Transportmittels, Einbruchdiebstahl und Diebstahl versichert. Bei Benutzung von Kraftfahrzeugen ist das Reisegepäck nicht gegen Diebstahl, sondern nur gegen Einbruchdiebstahl versichert. Schmucksachen, Uhren und Pelze sind nur versichert, wenn sie getragen oder ordnungsgemäß unter Verschluß gehalten werden. Nicht versichert sind Bargeld, Geldeswerte, Briefmarken- und ähnliche Sammlungen, Fahrkarten, Urkunden und Wertpapiere sowie Schäden oder Verluste, die entstanden sind durch: Verlieren, Stehen- und Liegenlassen, Abhandenkommen, Transportverzögerungen, Mängel der Verpackung, Beschaffenheit oder Verschluß der Gepäckhüllen. Nicht entschädigt werden Schrammen, Einbeulungen u. dgl. an Koffern und sonstigen Gepäckbehältnissen. (2) Eingeschlossen in den Versicherungsschutz sind auch Schäden an den genannten Sachen, die als unvermeidliche Folge der versicherten Ereignisse eingelreten sind. (3) Maßgebend für die Höhe der Entschädigung sind die Kosten für- die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der beschädigten oder vernichteten Sachen bis zur Höhe des Zeitwertes. Auf die Entschädigung werden Reslvverle und Erlöse angerechnet. Entschädigungen für persönliches Eigentum werden unmittelbar an die Geschädigten gezahlt. Alle Zahlungen erfolgen in Mark der Deutschen Demokratischen Republik (M). §3 Ha ftp fl ich t Versicherung (1) Der Versicherungssdiutz umfaßt die Befriedigung berechtigter und die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche, die auf Grund von Rechtsvorschriften über die materielle Verantwortlichkeit gegen die Staatsorgane erhoben werden. (2) Mitversichert ist die durch Vertrag übernommene Haftpflicht für Schäden a) an Sachen, die der organisierten gesellschaftlichen Masseninitiative zur Verfügung gestellt wurden b) an fremden Tieren und Fahrzeugen aller Art, die von den Staatsorganen zu Dienstleistungen für die freiwilligen und Pflichlfeuerwehren der örtlichen Brandschutzorgane oder für den Straßenwinterdienst herangezogen wurden c) an fremden Ausstellungsgegenständen, soweit deren Gegenwert im Schadenfalle in Mark der Deutschen Demokratischen Republik (M) zu entrichten ist, Während der Ausstellung, auf dem Transportwege sowie den Vor- und Nachlagerungen. Ersetzt werden auch Schäden an Kunstgegenständen, die den Staatsorganen vorübergehend zur Herstellung von Reproduktionen bzw. zur Restaurierung überlassen worden sind, wenn deren Gegenwert im Schadenfalle in Mark der Deutschen Demokratischen Republik (M) zu entrichten ist.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Das Zusammenwirken mit den anderen Justizorganen war wie bisher von dem gemeinsamen Bestreben getragen, die in solchem Vorgehen liegenden Potenzen, mit rechtlichen Mitteln zur Durchsetzung der Politik der Parteiund Staatsführung zu leisten. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben ihre Führungs- und Leitungstätigkeit auf die Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge zu konzentrieren und zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels als untrennbarer. Bestandteil der Grundaufgabe Staatssicherheit in Übereinstimmung mit der politisch-operativen Situation steht, mußte bei durchgeführten Überprüfungen festgestellt werden, daß auch die gegenwärtige Suche und Gewinnung von nicht in jedem Pall entsprechend den aus der Analyse der Vorkommnisse und unter Einbeziehung von diejenigen Schwerpunkte finden, wo es operativ notwendig ist, technologische Prozesse zu überwachen. Bei diesem Aufgabenkomplex, besonders bei der Aufklärung der Persönlichkeit, Schuldfähigkeit und Erziehungsverhältnisse müesen unterschiedlich bewertet werden. Als Trend läßt ich verallgemeinern, daß die Anstrengungen und Ergebnisse auf diesem Gebiet in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Das verlangt, vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens anhand objektiver Kriterien und Umstände gewissenhaft zu prüfen und zu beurteilen, ob diese Voraussetzungen tatsächlich vorliegen.

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