Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 680

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 680 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 680); 680 Gesetzblatt Teil II Nr. 101 Ausgabetag: 20. Dezember 1969 § 4 Beirat Um die Arbeit der Versicherungseinrichtungen bei der Gestaltung und Durchführung der Versicherung der Staatsorgane zu unterstützen, ist ein Beirat für die Versicherung der Staatsorgane bei der Hauptverwaltung der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik zu bilden. § 5 Arten der Versicherung Der Versicherungsschutz für die Staatsorgane erfolgt in Form der Pflichtversicherung und der freiwilligen Versicherung. § 6 Pflichtversicherung (1) Der Versicherungsschutz aus der Pflichtversicherung der Staatsorgane umfaßt: a) Schäden an Grundmitteln, sonstigen Gegenständen und Materialien durch Elementarereignisse. Brand, Explosion, Implosion, Leitungswasser und Luftfahrzeuge b) Schadenersatzansprüche, die auf Grund von Rechtsvorschriften über die materielle Verantwortlichkeit gegen die Staatsorgane erhoben werden, einschließlich der materiellen Verantwortlichkeit aus dem Halten oder dem Gebrauch von Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen. Ausgenom--men vom Versicherungsschutz sind Schadenersatzansprüche nach dem Gesetz vom 12. Mai 1969 zur Regelung der Staatshaftung in der Deutschen Demokratischen Republik Staatshaftungsgesetz (GBl. I S. 34) c) Unfälle der Volksvertreter und der Mitarbeiter der Staatsorgane (auch ehrenamtlich oder nebenberuflich tätige) -in Ausübung der Tätigkeit für die Staatsorgane, die den in den Versicherungsbedingungen festgelegten Grad des dauernden Körperschadens oder den Tod zur Folge haben d) Unfälle der Kinder, Schüler, Studenten und wissenschaftlichen Aspiranten während ihres Aufenthaltes in den staatlichen Bildungs- und Erziehungseinrichtungen einschließlich der organisierten außerunterrichtlichen Tätigkeiten sowie der von den Staatsorganen organisierten Freizeitgestaltung, wenn diese Unfälle den in den Versicherungsbedingungen ■ festgelegten Grad des dauernden Körperschadens oder den Tod zur Folge haben e) Unfälle der Lehrlinge während des Unterrichtes in den kommunalen und betrieblichen Einrichtungen der Berufsausbildung, die den in den Versicherungsbedingungen festgelegten Grad des dauernden Körperschadens oder den Tod zur Folge haben. (2) Der Versicherungsschutz aus der Pflichtversicherung der Staatsorgane umfaßt weiterhin Vermögens-. nachteile wegen Körperschäden oder wegen Vernichtung, Beschädigung oder Abhandenkommens von Sachen, die Bürger der Deutschen Demokratischen Republik bei einer Tätigkeit im Interesse der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, des Grenzschutzes bzw. im Katastrophenschutz und -einsatz der Hilfeleistung bei Unfällen bzw. Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen Veranstaltungen der sozialistischen Wehrerziehung erleiden. Der Umfang des Schadenersatzes bestimmt sich nach den zivilrechtlichen'Vorschriften. Besteht ein Anspruch auf Schadenersatz nach dem Staatshaftungsgesetz vom 12. Mai 1969, wird eine Versicherungsleistung nicht gewährt. (3) Der Minister der Finanzen kann im Einvernehmen mit den Leitern der zentralen Staatsorgane den Umfang der Pflichtversicherung für bestimmte Staatsorgane erweitern oder einschränken. §7 Freiwillige Versicherungen (1) Die freiwilligen Versicherungen sind so zu gestalten, daß die durch die Versicherungsbeziehungen gegebenen Möglichkeiten zur ökonomischen Stimulierung von Maßnahmen der Schadenverhütung und zur Beseitigung von Schadenursachen genutzt werden aktiv und zielgerichtet auf die Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit in den Staatsorganen eingewirkt wird. (2) Zu den freiwilligen Versicherungen gehören insbesondere die Versicherung für Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen (Kaskoversicherung) die Versicherung für Schäden an transportierten Gütern (Transportversicherung) die Versicherung für Schäden durch Einbruchdiebstahl (Einbruchdiebstahlversicherung). (3) Zur Erhöhung der Wirksamkeit des Versicherungsschutzes können im Einzelfall bzw. wenn es die spezifischen Belange erfordern, zwischen den Staatsorganen und den Versicherungseinrichtungen ergänzende Festlegungen zu den Versicherungsbedingungen vereinbart werden. Haben die Staatsorgane besondere Versicherungsbedürfnisse, so können hierfür entsprechende Vereinbarungen zwischen den Staatsorganen und den Versicherungseinrichtungen getroffen werden. (4) Freiwillige Versicherungen für Schäden und Vermögensnachteile aus Mängeln in der staatlichen Leitungstätigkeit, für Vertragsstrafen, Preissanktionen und ähnliches aus der nicht vertragsgerechten Erfüllung von Wirtschaftsverträgen sowie für Sachen, die sich in einem solchen Zustand befinden, der den Eintritt eines Schadens erheblich begünstigt, sind nicht abzuschließen. §8 Versicherungsbedingungen (1) Der Umfang des Versicherungsschutzes, die Höhe der Versicherungsleisturtgen im Schadenlüll sowie die Rechte und Pflichten der Staatsorgane und der Versicherungseinrichtungen richten sich nach den Bedingungen für die Pflichtversicherung und die freiwilligen Versicherungen. (2) Die Bedingungen für die Pflichtversicherung und die freiwilligen Versicherungen werden durch den Minister der Finanzen im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane durch Anordnung festgelegt. §9 Versicherungsbeiträge Die Beitragszahlung für die Pflichtversicherung der Staatsorgane erfolgt aus dem zentralen Haushalt. Die Beiträge für die freiwilligen Versicherungen zahlen die Staatsorgane an die Versicherungseinrichtungen aus ihren Haushaltsmitteln nach den vom Minister der Finanzen bestätigten Tarifen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diens teinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienst-steilen gegebene Orientierung unter Berücksichtigung der jeweiligen Spezifik in allen Diens teinheiten zu -ve rwirklichen. Die Diensteinheiten haben die Schwerpunktbereiche des ungesetzlichen Verlassens und des vor allein von kriminellen Menschenhändlerbanden betriebenen staatsfeindlichen Menschenhandels hat das durch den zielstrebigen, koordinierten und konzentrierten Einsatz und die allseitige Nutzung seiner spezifischen Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft beizutragen. Dazu sind durch die Leiter der nachgenannten Diensteinheiten insbesondere folgende Aufgaben zu lösen: Diensteinheiten der Linie - Übermittlung der für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin.

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