Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 671

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 671 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 671); Gesetzblatt Teil II Nr. 99 Ausgabetag: 18. Dezember 1969 671 Spalte 4, indem diese Werte bei Radionukliden, die vorzugsweise in kritischen Organen der 1. Gruppe abgelagert werden, durch 3-102 uncl bei Radionukliden, die vorzugsweise in kritischen Organen der II. und III. Gruppe abgelagert werden, durch 1-10* dividiert werden. 5. Die Anmerkungen 2. bis 4. gelten nicht für die Festlegung der MZjA- und MZK-Werte für Radon. Für Radon in Luft werden die MZK-Werte für Kategorie B durch i/3, für Kategorie C und für Luft in Wohngebieten durch Vto und die MZjA-Werte für die Kategorien B und C durch 1/3 der für Kategorie A angegebenen Werte gegeben. 6. Sind für ein Radionuklid maximal zulässige Werte zur Begrenzung der inneren Strahlenbelastung für mehrere kritische Organe angegeben, so gilt bei Aufnahme dieses Radionuklids der niedrigste dieser Werte als maximal zulässiger Wert. 7. Edelgase mit Ausnahme von Radon tragen vor allem zur äußeren Strahlenbelastung bei. Die auf der Grundlage der äußeren Strahlenbelastung durch einen unendlich ausgedehnten Halbraum für Edelgase berechneten MZK-Werte sind in Tabelle 2 enthalten. 8. Die MZK-Werte für die Kategorien A, B und C sind Mittelwerte, die für die Kategorie A in 6 beliebigen aufeinanderfolgenden Monaten und für die Kategorien B und C in 12 beliebigen aufeinanderfolgenden Monaten im Mittel nicht überschritten werden dürfen. 9. Bei der Festlegung der MZK- oder MZjA-Werte für Radionuklide, die durch radioaktiven Zerfall Tochternuklide bilden, wurde angenommen, daß allein das Mutternuklid in den Körper aufgenommen wird. Die Strahlenbelastung durch die sich im Körper bildenden Tochternuklide wurde bei der Festlegung dieser maximal zulässigen Werte berücksichtigt. So beträgt z. B. der MZK-Wert für Strontium 90 in Wasser 1-10-7 /(ci/cm3. Dieser Wert gilt nur für die Aufnahme von Strontium 90 und nicht für die Aufnahme von Strontium 90 und Yttrium 90 im Gleichgewicht. Wenn in einer ausgemessenen Probe Tochternuklide vorhanden sind, so ist ihre Aktivität von der Gesamtaktivität der Probe abzuziehen, um die Aktivität des Mutternuklids zu bestimmen, für die der MZK- oder MZjA-Wert gilt. Werden Mutter- und Tochternuklide im Gemisch in den Körper aufgenommen, so ist Anmerkung 12. zu beachten. demnach eine innere Strahlenbelastung, die durch Inhalation von 3 -10-* Ci/cm3 oder 75 Ci Radon 222, 3-IO- Ci/cm3 oder 75 Ci Polonium 218 (Radium A), 3-10-® /(Ci/cm3 oder 75 Ci Blei 214 (Radium B), 3-10-* /(Ci/cm3 oder 75 /(Ci Wismut 214 (Radium C) und 3-10-8 ,Ci/cm3 oder 75 Ci Polonium 214 (Radium C') hervorgerufen wird. 11. Für Radon und Tochternuklide kann die Begrenzung der inneren Strahlenbelastung auch durch Grenzwerte der äquivalenten Alpha-Energie erfolgen. Dem in Tabelle 1 Spalte 4 für Radon 222 angegebenen MZjA-Wert von 75 /(Ci entspricht dabei eine maximal zulässige äquivalente Alpha-Energie von ion MeV/Jahr und dem in Tabelle 1 Spalte 5 angegebenen MZK-Wert von 3-10-8 /(Ci/cm3 ein Grenzwert der äquivalenten Alpha-Energie von 40 MeV/cm3. Für Radon 222 ohne Tochternuklide darf jedoch hierbei die MZjA von 750 /(Ci nicht überschritten werden. 12. Der MZK- oder MZjA-Wert für ein Radionuklidgemisch bekannter prozentualer Zusammensetzung berechnet sich nach MZKcem. i = 1 Pi MZKj oder ■ MZjAo’cm. 1 Pi MZjA; ’ i = 1 wenn für die Radionuklide des Gemisches MZK-oder MZjA-Werte für das gleiche kritische Organ angegeben sind. Dabei ist: 10. Für Radon 220 und Radon 222 wurden dagegen die MZK- oder MZjA-Werte unter der Vorausset- ' zung festgelegt, daß sidi das in der eingeatmeten Luft enthaltene Radon mit seinen Tochternukliden im Gleichgewicht befindet. Einem MZK-Wert von 3T0~8 /(Ci/cm3 oder einem MZjA-Wert von 75 ,Ci für Radon 222 entspricht MZKcem. die maximal zulässige Konzentration des Gemisches MZjAcem. die maximal zulässige jährliche Aktivitätsaufnahme für das Gemisch MZKj die maximal zulässige Konzentra- tion für das i-te Radionuklid;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucher- und Transitverkehrs. Die Erarbeitung von im - Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Leiter und der mittleren leitenden Kader gestellt werden. Dabei sind vor allem solche Fragen zu analysieren wie: Kommt es unter bewußter Beachtung und in Abhängigkeit von der vorhandenen Beweislage, besonders der Ergebnisse der anderen in der gleichen Sache durchgeführten Prüfungshandlungen sowie vorliegender politisch-operativer Arbeitsergebnisse entschieden werden muß. ion zum Befehl des Ministers die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, alle Vollzuosnaßnah-m mit Ausländern, die ihnen gewährten Rechte und auf erlegten Pflichten, konsequent auf gesetzlicher Grundlage zu gestalten und beweiskräftig zu dokumentieren.

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