Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1969, Seite 67

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969, Seite 67 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, S. 67); Gesetzblatt Teil II Nr. 7 - Ausgabetag: 27. Januar 19S9 67 Melde- Nr. 178 19. (178 2 ) 178 21. 178 22. 178 23. 173 24. 178 25. 178 26. 178 29. \ (161 7 ) (161 71.) 161 711 161 712 Abschrei-NN1) btings-(J.ihie) salz % Sonstige Anlagen für Entwässerung Anmerkung: Schöpfwerke siehe 116 Spezial- gebäude 631 Pumpen Wasserspeicher siehe 177 Ufer-u. Kiisten- schutz- befesti- gungen Landwirtschaftlicher Wasserbau Bewässerung Stationäre Beregnungsanlagen (einschließlich Rohrleitungen, Sicherungen, Armaturen. Schächte. Düker, Durchörterungen, jedoch ohne Pumpstationen) bei Rohrleitungen aus Stahl bei Rohrleitungen aus Gußeisen. Asbestzement, Beton und PVC hart Halbstationäre Beregnungsanlagen (einschließlich Rohrleitungen. Sicherungen, Armaturen, Schächte, Düker, Durchörterungen, jedoch ohne Pumpstationen) bei Rohrleitungen aus Stahl 25 4 bei Rohrleitungen aus Gußeisen, Asbestzement, Beton und PVC hart 30 3, Vollbewegliche Beregnungsanlagen Klarwasserberegnung 3 13 (einschließlich Pumpen, bewegliche Rohrleitungen, rollende Regnerflügel, Motore, Regner) Schwimmende Pumpstationen 8 13 Beregnungsmaschinen 8 13 Berieselungs- und Überstauungsanlagen 50 2 Sonstige Anlagen für Bewässerung Wirtschaftswege der Land-und Forstwirtschaft Einfach befestigte Wege und Stabilisierungen Erdwege (Profilierungen) mit hohem Steinanleil Erdwege (Profilierungen) auf bindigen und sandigen Böden Erdwege (Profilierungen) sind nicht abzuschreiben Meldc- Nr. 161 713 161 714 161 715 161 716 (161 72.) 161 721 161 722 161 723 161 724 161725 161 727 (161 73.) 161 731 161 732 161 733 161 734 (161 90.) (181 .) 181 20. 181 30. (164 1 ) 164 11. 164 12. 164 13. 164 14. 164 15. 161 16. Absclirei-NND bnngs-(Jahre) salz % Profilierungen mit Deckschichten 5 20 Mechanische Aufbesserung mit Deckschichten 8 13 Stabilisierungen mit Deckschichten 10 10 Stabilisierungen ohne Deckschichten 6 16 Deckschichten der befestigten Wege aus sandgeschlämmtem Schotter oder Schlacke 20 aus Kopf- und Wildsteinpflaster 20 aus Klein-, Mittel- und Großpflaster 40 aus Tränkmakadam 18 aus Mischsplittbelägen 18 aus Zementbeton 50 Tragschichten der befestigten Wege aus Stabilisierungen (z. B. Kalk, Zement) 25 aus Schotter, Schlacke 30 aus Pflaster 40 aus Beton 50 5 5 2,5 6,3 6,3 2 4 3.2 2.5 2 Sonstige bauliche Anlagen für Straßen- und Luftverkehr einordnen Bauliche Anlagen für Tierzucht und -haltung Weidezäune 10 10 außer: elektr. Wanderzäune 5 20 Weideeinrichtung Brücken und Stege, ohne Brückenbau werke im Zuge öffentlicher Straßen Fußgängerbrücken (ohne Deutsche Reichsbahn) Verkehrslast bis 500 kp/m2 Brücken für leichten Fährverkehr Verkehrslast bis 1 000 kp/m2 Brücken für schweren Fährverkehr Verkehrslast über 1 000 kp/m2 Brücken für gleisgebundene Flurförderzeuge (ohne Lokbetrieb) Brücken für Schmalspurbahn Spurweite 600 bis 1 000 mm Brücken für Normalspurbahn NND aus der nachfolgenden Tabelle der Kon-struklious-art der Brücken entnehmen Angaben gelten für die Meldenummern 164 11. bis 164 16.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 105 vom 31. Dezember 1969 auf Seite 742. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠ 1969, Nr. 1-105 v. 14.1.-31.12.1969, S. 1-742).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung - wenn es die Umstände zulassen - dies mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie abzustimmen, Bei der Durchführung von Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, festzulegen; bewährte Formen der Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen und die sich in der Praxis herausgebildet haben und durch die neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit , hat der verantwortliche Vorführoffizier den Vorsitzenden des Gerichts in korrekter Form darauf aufmerksam zu machen. Im Weiteren ist so zu handeln, daß die Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit eingehalten werden. Über derartige Sachverhalte ist den Leitern der Abteilungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt von den verantwortlichen Vorführoffizieren Meldung zu erstatten.

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